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   VG Freiburg, 02.10.2001 - 4 K 2348/00   

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VG Freiburg, 02.10.2001 - 4 K 2348/00 (https://dejure.org/2001,24718)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02.10.2001 - 4 K 2348/00 (https://dejure.org/2001,24718)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2001 - 4 K 2348/00 (https://dejure.org/2001,24718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Bezirksvertreterwahlen der Zahnärztekammer im Stadtkreis Freiburg ungültig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Bezirksvertreterwahlen der Zahnärztekammer im Stadtkreis Freiburg ungültig

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00

    Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung -

    Auszug aus VG Freiburg, 02.10.2001 - 4 K 2348/00
    Das Erfordernis einer gewissen Zahl von Unterschriften für die Einreichung gültiger Wahlvorschläge stellt außerdem eine Einschränkung der bei demokratischen Wahlen, auch solchen, die - wie hier - auf Landesrecht beruhen, geltenden Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit dar (BVerfG, Beschl. v. 16.07.1998, BVerfGE 99, 1, v. 22.10.1985, BVerfGE 71, 81, und v. 23.03.1982, BVerfGE 60, 162, 167; vgl. auch Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl. 2000, Art. 38 RdNrn. 2, 2a, 5, 6 und 9 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.05.2001 - 14 S 1238/00 -, die auf gewisse, sich aus der spezifischen Sachaufgabe ergebende Einschränkungen bei Wahlen in Selbstverwaltungskörperschaften wie der Beklagten hinweisen).

    Dementsprechend bezieht sich die nach § 17 Abs. 2 WahlO abzugebende Erklärung auch nicht auf den gesamten Wahlvorschlag mit (in der Regel) mehreren Bewerbern, wie das nach dem insoweit klaren Wortlaut bei den nach § 17 Abs. 1 WahlO geforderten Unterschriften der Fall ist (siehe dazu unten), sondern nur auf die einzelne Bewerbung des nach § 17 Abs. 2 WahlO Erklärungspflichtigen (zu einer vergleichbaren Regelung im Wahlrecht einer Handwerkskammer s. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.05.2001, a.a.O.).

    So wird eine dem § 17 Abs. 1 und 2 WahlO entsprechende Regelung in § 8 Abs. 1 Satz 1 und 4 des baden-württembergischen Kommunalwahlgesetzes - KomWG - in Verbindung mit § 14 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung - KomWO -, die - anders als verschiedene Kommunalwahlgesetze in anderen Bundesländern - ebenfalls keine ausdrückliche Bestimmung zu dieser Frage enthalten, in der Praxis sowie in Rechtsprechung und Literatur seit jeher in dem Sinne ausgelegt, dass die Bewerber ihren Wahlvorschlag selbst mit eigener Unterschrift unterstützen können (vgl. hierzu Kunze/Merk/Quecke, Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg, 4. Aufl. 1989, § 8 RdNrn. 118 f. m.w.N.; ebenso für vergleichbare Bestimmungen im Wahlrecht einer Handwerkskammer VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.05.2001, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 02.04.1998 - 14 K 218/98
    Auszug aus VG Freiburg, 02.10.2001 - 4 K 2348/00
    Diese Wahlrechtsgrundsätze beziehen sich nicht nur auf den eigentlichen Wahlakt, sondern auch auf die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlvorbereitungen einschließlich des Wahlvorschlagsrechts (BVerfG, Beschl. v. 23.03.1982, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urt. v. 02.04.1998, VBlBW 1999, 155).

    Eine solche Einschränkung hat das Bundesverfassungsgericht - unter Einräumung eines gewissen Spielraums für den (jeweiligen) Gesetzgeber - im Grundsatz zwar für gerechtfertigt gehalten, aber nur insoweit, als das Erfordernis einer bestimmten Unterschriftenzahl dazu dienen soll, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken und dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.1985 und v. 23.03.1982, jew. a.a.O., m.w.N.; VG Karlsruhe, Urt. v. 02.04.1998, a.a.O.; Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 38 RdNrn. 5, 6, 9 und 22b).

  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81

    Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes

    Auszug aus VG Freiburg, 02.10.2001 - 4 K 2348/00
    Das Erfordernis einer gewissen Zahl von Unterschriften für die Einreichung gültiger Wahlvorschläge stellt außerdem eine Einschränkung der bei demokratischen Wahlen, auch solchen, die - wie hier - auf Landesrecht beruhen, geltenden Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit dar (BVerfG, Beschl. v. 16.07.1998, BVerfGE 99, 1, v. 22.10.1985, BVerfGE 71, 81, und v. 23.03.1982, BVerfGE 60, 162, 167; vgl. auch Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl. 2000, Art. 38 RdNrn. 2, 2a, 5, 6 und 9 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.05.2001 - 14 S 1238/00 -, die auf gewisse, sich aus der spezifischen Sachaufgabe ergebende Einschränkungen bei Wahlen in Selbstverwaltungskörperschaften wie der Beklagten hinweisen).

    Diese Wahlrechtsgrundsätze beziehen sich nicht nur auf den eigentlichen Wahlakt, sondern auch auf die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlvorbereitungen einschließlich des Wahlvorschlagsrechts (BVerfG, Beschl. v. 23.03.1982, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urt. v. 02.04.1998, VBlBW 1999, 155).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 1 S 1741/96

    Kommunalwahl: Wahlbeeinflussung durch Gestaltung der Stimmzettel; Ursächlichkeit

    Auszug aus VG Freiburg, 02.10.2001 - 4 K 2348/00
    Die Klage ist (mit ihrem Hauptantrag) als Verpflichtungsklage nach den §§ 40 Abs. 1 Satz 1, 42 Abs. 1 VwGO sowie § 32 Abs. 1 der Wahlordnung der Beklagten in der Fassung vom 07.12.1991 - WahlO - zulässig (zur entsprechenden Klageart bei einer Kommunalwahl und einer Handwerkskammerwahl vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.01.1997, ESVGH 47, 130, und v. 02.12.1997, VBlBW 1998, 229).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 785/95

    Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer: Wahlprüfung - gerichtliche

    Auszug aus VG Freiburg, 02.10.2001 - 4 K 2348/00
    Die Klage ist (mit ihrem Hauptantrag) als Verpflichtungsklage nach den §§ 40 Abs. 1 Satz 1, 42 Abs. 1 VwGO sowie § 32 Abs. 1 der Wahlordnung der Beklagten in der Fassung vom 07.12.1991 - WahlO - zulässig (zur entsprechenden Klageart bei einer Kommunalwahl und einer Handwerkskammerwahl vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.01.1997, ESVGH 47, 130, und v. 02.12.1997, VBlBW 1998, 229).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus VG Freiburg, 02.10.2001 - 4 K 2348/00
    Das Erfordernis einer gewissen Zahl von Unterschriften für die Einreichung gültiger Wahlvorschläge stellt außerdem eine Einschränkung der bei demokratischen Wahlen, auch solchen, die - wie hier - auf Landesrecht beruhen, geltenden Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit dar (BVerfG, Beschl. v. 16.07.1998, BVerfGE 99, 1, v. 22.10.1985, BVerfGE 71, 81, und v. 23.03.1982, BVerfGE 60, 162, 167; vgl. auch Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl. 2000, Art. 38 RdNrn. 2, 2a, 5, 6 und 9 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.05.2001 - 14 S 1238/00 -, die auf gewisse, sich aus der spezifischen Sachaufgabe ergebende Einschränkungen bei Wahlen in Selbstverwaltungskörperschaften wie der Beklagten hinweisen).
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus VG Freiburg, 02.10.2001 - 4 K 2348/00
    Das Erfordernis einer gewissen Zahl von Unterschriften für die Einreichung gültiger Wahlvorschläge stellt außerdem eine Einschränkung der bei demokratischen Wahlen, auch solchen, die - wie hier - auf Landesrecht beruhen, geltenden Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit dar (BVerfG, Beschl. v. 16.07.1998, BVerfGE 99, 1, v. 22.10.1985, BVerfGE 71, 81, und v. 23.03.1982, BVerfGE 60, 162, 167; vgl. auch Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl. 2000, Art. 38 RdNrn. 2, 2a, 5, 6 und 9 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.05.2001 - 14 S 1238/00 -, die auf gewisse, sich aus der spezifischen Sachaufgabe ergebende Einschränkungen bei Wahlen in Selbstverwaltungskörperschaften wie der Beklagten hinweisen).
  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10

    Kommunalwahlrecht: Fehlerhafte Bekanntgabe der notwendigen Anzahl der

    Denn bedenkt man, dass die verfassungsrechtlich zulässige (hohe) Hürde des Quorums der Unterstützerunterschriften das passive Wahlrecht bereits einschränkt (vgl. zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit nur: LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.03.2011, LVG 1/01; VerfGH Berlin, Beschl. v. 24.01.2003, 155/01; Thüringer OVG, Urt. v. 26.09.2000, 2 KO 289/00 mit zusammenfassendem Verweis auf die verfassungsrechtliche Rechtsprechung; VG Freiburg, Urteil v. 02.10.2001, 4 K 2348/00; alle juris), muss jedenfalls gefordert werden, dass die Wahlorganisation diesbezüglich einwandfrei ist (ähnlich: VG Freiburg, Urteil v. 02.10.2001, 4 K 2348/00; juris).
  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 111/10

    Kommunalwahlrecht: Fehlerhafte Bekanntgabe der notwendigen Anzahl der

    Denn bedenkt man, dass die verfassungsrechtlich zulässige (hohe) Hürde des Quorums der Unterstützerunterschriften das passive Wahlrecht bereits einschränkt (vgl. zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit nur: LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.03.2011, LVG 1/01; VerfGH Berlin, Beschl. v. 24.01.2003, 155/01; Thüringer OVG, Urt. v. 26.09.2000, 2 KO 289/00 mit zusammenfassendem Verweis auf die verfassungsrechtliche Rechtsprechung; VG Freiburg, Urteil v. 02.10.2001, 4 K 2348/00; alle juris), muss jedenfalls gefordert werden, dass die Wahlorganisation diesbezüglich einwandfrei ist (ähnlich: VG Freiburg, Urteil v. 02.10.2001, 4 K 2348/00; juris).
  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10

    Wahlprüfungsklage gegen Verbandsgemeinderatswahl

    Denn bedenkt man, dass die verfassungsrechtlich zulässige (hohe) Hürde des Quorums der Unterstützerunterschriften das passive Wahlrecht bereits einschränkt (vgl. zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit nur: LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.03.2011, LVG 1/01; VerfGH Berlin, Beschl. v. 24.01.2003, 155/01; Thüringer OVG, Urt. v. 26.09.2000, 2 KO 289/00 mit zusammenfassendem Verweis auf die verfassungsrechtliche Rechtsprechung; VG Freiburg, Urteil v. 02.10.2001, 4 K 2348/00; alle juris), muss jedenfalls gefordert werden, dass die Wahlorganisation diesbezüglich einwandfrei ist (ähnlich: VG Freiburg, Urteil v. 02.10.2001, 4 K 2348/00; juris).".
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