Rechtsprechung
VG Stuttgart, 18.09.2013 - 4 K 2822/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auto als ein tauglicher Ort zur verhaltensgerechten Unterbringung eines Hundes
- Justiz Baden-Württemberg
§ 2 Nr 1 TierSchG, § 6 Abs 2 TierSchHuV
Untersagung der Hundehaltung in einem Kraftfahrzeug - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tierschutz - Verhaltensgerechte Unterbringung; Hundehaltung im Kraftfahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Hund darf während der Arbeitszeit nicht im Auto gehalten werden
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Tierschutz: Hund darf während der Arbeitszeit nicht im Auto eingesperrt werden
- lto.de (Kurzinformation)
TierSchG - Hund darf während der Arbeit nicht im Auto bleiben
- wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)
Hund darf während der Arbeitszeit nicht im Auto gehalten werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kfz ist generell kein tauglicher Ort zur Unterbringung eines Hundes
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kfz ist generell kein tauglicher Ort zur Unterbringung eines Hundes
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Hund darf während der Arbeitszeit nicht im Auto gehalten werden
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Hund darf während der Arbeit nicht im Auto gehalten werden
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Hund darf während der Arbeitszeit nicht im Auto gehalten werden
- bista.de (Kurzinformation)
Hund darf während Arbeitszeit nicht im Auto gehalten werden
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Haltung eines Hundes im Auto während der Arbeitszeit nicht erlaubt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Hund gehört nicht über Stunden ins Auto
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hund darf während der Arbeitszeit nicht im Auto gehalten werden - Tierhalter müssen das Tier nach seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen halten
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Stuttgart, 25.07.1997 - 4 K 1532/96
Auszug aus VG Stuttgart, 18.09.2013 - 4 K 2822/13
Wie die erkennende Kammer entschieden hat (Urteil vom 25.07.1997 - 4 K 1532/96 - NuR 1998, 217) ist ein Kraftfahrzeug ganz generell kein tauglicher Ort, an dem ein Hund verhaltensgerecht untergebracht werden kann.
- VG Stuttgart, 12.03.2015 - 4 K 2755/14
Tierschutzwidrige Unterbringung eines Hundes während der Arbeitszeit in einer …
Der Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs wurde durch Beschluss der Kammer vom 18.09.2013 abgelehnt (Az.: 4 K 2822/13). - VG Münster, 12.11.2013 - 1 K 2759/12
Halten eines Hundes im Laderaum eines Tiertransportanhängers
vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 31.5.2005 - 25 ZB 04.3457 -, juris, Rdn. 8 ff.; VG Stuttgart, Beschluss vom 18.9.2013 - 4 K 2822/13 -, juris, Rdn. 4.Der Hinweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, wonach ein Kraftfahrzeug generell kein tauglicher Ort ist, an dem ein Hund verhaltensgerecht untergebracht werden kann, VG Stuttgart, Beschluss vom 18.9.2013 - 4 K 2822/13 -, juris, Rdn. 4, führt in diesem Zusammenhang nicht weiter, denn diese - zutreffende - Aussage betrifft zum einen das Halten im Kraftfahrzeug und nicht in einem für den Hundetransport bestimmten Anhänger, bezieht sich zum anderen auf die längere Unterbringung ohne Auslaufmöglichkeit und nimmt die Zeiten eines Transports und vorübergehenden Aufenthalts ausdrücklich aus und hilft schließlich im vorliegenden Fall nicht über die Abgrenzung von Haltung und Transport hinweg.