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   VG Dresden, 23.06.2016 - 4 K 286/16   

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VG Dresden, 23.06.2016 - 4 K 286/16 (https://dejure.org/2016,20358)
VG Dresden, Entscheidung vom 23.06.2016 - 4 K 286/16 (https://dejure.org/2016,20358)
VG Dresden, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 4 K 286/16 (https://dejure.org/2016,20358)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Mit dem VG Dresden (Urteil vom 23. Juni 2016 - 4 K 286/16 -, juris) sei davon auszugehen, dass Parteien zwar begrifflich auch Vereinigungen im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG seien, für Parteien aber allein die speziellere Regelung des § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b WaffG gelte.

    Weder nach Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte noch nach Sinn und Zweck ergibt sich ein Anwendungsvorrang der Unzuverlässigkeitsgründe in § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b WaffG a.F. gegenüber denjenigen in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a.F. (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 -, juris; BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris; vgl. auch Lehmann/v. Grotthaus, Aktuelles Waffenrecht, Stand: Juni 2017, § 5 Rdnr. 144; a. A. ausdrücklich entgegen Bundesverwaltungsgericht: VG Dresden, Urteil vom 23. Juni 2016 - 4 K 286/16 -, juris).

    Ob darüber hinaus auch ein aktives, ziel- und zweckgerichtetes, nicht notwendigerweise aggressiv-kämpferisches Vorgehen in oder außerhalb einer Vereinigung gegen ein in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a.F. genanntes Schutzgut erforderlich ist, wofür eine rechtsextremistische Gesinnung allein und auch die Ausübung eines Funktionärsamtes nicht ausreiche (VG Dresden, Urteil vom 23. Juni 2016 - 4 K 286/16 -, juris; VG Leipzig, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 3 L 183/15 -, juris Rdnr. 21; VG Dresden, Beschluss vom 31. August 2015 - 4 L 304/15 -, juris Rdnr. 16; ), kann dahinstehen.

  • VG Greifswald, 18.12.2017 - 6 B 2431/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines NPD-Funktionärs

    Weder nach Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte noch nach Sinn und Zweck ergibt sich ein Anwendungsvorrang der Unzuverlässigkeitsgründe in § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b WaffG a.F. gegenüber denjenigen in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a.F. (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 -, juris; BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris; vgl. auch Lehmann/v. Grotthaus, Aktuelles Waffenrecht, Stand: Juni 2017, § 5 Rdnr. 144; a. A. ausdrücklich entgegen Bundesverwaltungsgericht: VG Dresden, Urteil vom 23. Juni 2016 - 4 K 286/16 -, juris).

    Ob darüber hinaus auch ein aktives, ziel- und zweckgerichtetes, nicht notwendigerweise aggressiv-kämpferisches Vorgehen in oder außerhalb einer Vereinigung gegen ein in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG a.F. genanntes Schutzgut erforderlich ist, wofür eine rechtsextremistische Gesinnung allein und auch die Ausübung eines Funktionärsamtes nicht ausreiche (VG Dresden, Urteil vom 23. Juni 2016 - 4 K 286/16 -, juris; VG Leipzig, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 3 L 183/15 -, juris Rdnr. 21; VG Dresden, Beschluss vom 31. August 2015 - 4 L 304/15 -, juris Rdnr. 16; ), kann dahinstehen.

  • VG Berlin, 22.11.2023 - 31 K 33.22
    Teilweise wurde demgegenüber die Auffassung vertreten, der Begriff Vereinigung in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG 2008 sei im Wege verfassungskonformer Auslegung aufgrund des Parteienprivilegs aus Art. 21 Abs. 2 GG dahingehend auszulegen, dass er nicht auf Parteien anwendbar sei (vgl. u.a. Bayerischer VGH, Urteil vom 26. Mai 2008 - 21 BV 07.586 -, juris Rn. 21 ff.; VG Dresden, Urteil vom 23. Juni 2016 - 4 K 286/16 -, juris Ls. und Rn. 17 ff.).
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   OVG Sachsen, 16.03.2018 - 4 K 286/16   

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OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. März 2018 - 4 K 286/16 (https://dejure.org/2018,7752)
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