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   VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15.NW   

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VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15.NW (https://dejure.org/2015,20461)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06.08.2015 - 4 K 309/15.NW (https://dejure.org/2015,20461)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06. August 2015 - 4 K 309/15.NW (https://dejure.org/2015,20461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 2 GastG, § 31 Abs 1 GastG, § 4 Abs 1 S 1 Nr 1 GastG, § 15 Abs 2 GewO, § 66 Abs 1 S 3 VwVG RP
    Widerruf der Gaststättenerlaubnis für Diskothek; Betriebsschließung; mutmaßlicher Drogenumschlagplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Diskothekenbetreibers zur Unterbindung von Betäubungsmitteldelikten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    London Underground in Ludwigshafen zu Recht geschlossen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Techno-Club in Ludwigshafen nach Razzia geschlossen

  • Jurion (Kurzinformation)

    London Underground in Ludwigshafen zu Recht geschlossen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis für den Betrieb einer Diskothek wegen Rauschgiftkriminalität

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis für den Betrieb einer Diskothek wegen Rauschgiftkriminalität

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nach Drogenfund bleibt Musikclub geschlossen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Drogenhandel rechtfertigt Schließung einer Diskothek

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.1996 - 11 B 12401/96

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Gastwirt; Verletzung der Aufsichtspflicht;

    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15
    Denn speziell bei elektronischer Musik werden erfahrungsgemäß in erheblichem Umfang Betäubungsmittel konsumiert, so dass eine Diskothek mit derartiger Ausstattung und entsprechendem Publikum eine entsprechende Gefahrenquelle darstellt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 1996 - 11 B 12401/96 -, GewArch 1996, 489).

    Es ist nicht erforderlich, dass in Fällen, in denen die Gaststättenräume zu sozialwidrigen Handlungen, wie etwa bei der Rauschgiftkriminalität, missbraucht werden, dem Gastwirt bewiesen werden muss, dass er Kenntnis von den betreffenden Vorgängen hatte; ausreichend ist die Feststellung einer Aufsichtspflichtverletzung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 1991 - 14 TH 369/91 -, GewArch 1991, 311), die darauf gründet, dass er verpflichtet ist, der von ihm betriebenen Gaststätte eine Attraktivität als Treffpunkt für Drogenabhängige und Drogenhändler erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. nachhaltig zu nehmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 1996 - 11 B 12401/96 -, GewArch 1996, 489; OVG Hamburg, Beschluss vom 18. November 1993 - OVG Bs VI 99/93 -, GewArch 1994, 294).

    Die Frage, ob ihn gegebenenfalls ein persönliches Verschulden an einem mangelhaften Verhalten trifft, ist ebenfalls unerheblich (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 1996 - 11 B 12401/96 -, GewArch 1996, 489; OVG Hamburg, Beschluss vom 18. November 1993 - OVG Bs VI 99/93 -, GewArch 1994, 294).

    Nicht die Polizei war verpflichtet, die Klägerin über den Drogenmissbrauch der Gäste in den Räumen des Lokals aufzuklären, sondern es wäre an der Klägerin selbst gewesen, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der offenkundigen Missstände zu ergreifen und sich um eine Zusammenarbeit mit der Polizei zu bemühen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 1996 - 11 B 12401/96 -, GewArch 1996, 489).

    Zur Durchsetzung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis durfte sich die Beklagte auch der Anordnung der Betriebsschließung gemäß § 31 GastG i. V. m. § 15 Abs. 2 Gewerbeordnung - GewO - bedienen, um die unverzügliche Betriebseinstellung zu erreichen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 1996 - 11 B 12401/96 -, GewArch 1996, 489).

    Erst mit der Betriebsuntersagung hat die Beklagte die notwendige rechtliche Voraussetzung für Vollstreckungsmaßnahmen geschaffen, da der Widerruf der Konzession selbst keinen vollstreckbaren Inhalt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 1996 - 11 B 12401/96 -, GewArch 1996, 489).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13

    Beschwerde; Nutzungsuntersagung (Wettbüro); Beseitigungsanordnung (Werbeanlage);

    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15
    Jedoch wird in Rechtsprechung und Literatur auch die Auffassung vertreten, eine Zwangsmittelandrohung bedürfe bei Unterlassungspflichten dann einer Fristsetzung, wenn zu deren Erfüllung bestimmte Vorbereitungshandlungen notwendig seien (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2014 - OVG 10 S 8/13 - NVwZ-RR 2015, 90; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30. März 2015 - 9 L 1951/14 -, juris; Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Auflage 2014, § 13 Rn. 3).

    Eine Frist ist nur dann angemessen und zumutbar, wenn sie das behördliche Interesse an der Schleunigkeit der Ausführung berücksichtigt und zugleich dem Betroffenen die nach der allgemeinen Lebenserfahrung erforderliche Zeit gibt, seiner Pflicht nachzukommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2014 - OVG 10 S 8/13 - NVwZ-RR 2015, 90; Sadler, VwVG/VwZG, 9. Auflage 2014, § 13 VwVG Rn. 37).

  • VGH Bayern, 23.01.2001 - 22 ZS 00.3666
    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15
    Deshalb muss der Betreiber einer Diskothek alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die in der von ihm betriebenen Diskothek aufgetretenen Verstöße gegen die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zu unterbinden (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2001 - 22 ZS 00.3666 -, GewArch 2001, 172).

    Dazu zählt u.a., dass sich der Diskothekenbetreiber selbst nachhaltig um eine Zusammenarbeit mit der Polizei bemüht und auf ihr beharrt (Bay. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2001 - 22 ZS 00.3666 -, GewArch 2001, 172).

  • OVG Hamburg, 18.11.1993 - Bs VI 99/93

    Gewerberecht: Widerruf der Gaststättenerlaubsnis wegen Unzuverlässigkeit, Duldung

    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15
    Es ist nicht erforderlich, dass in Fällen, in denen die Gaststättenräume zu sozialwidrigen Handlungen, wie etwa bei der Rauschgiftkriminalität, missbraucht werden, dem Gastwirt bewiesen werden muss, dass er Kenntnis von den betreffenden Vorgängen hatte; ausreichend ist die Feststellung einer Aufsichtspflichtverletzung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 1991 - 14 TH 369/91 -, GewArch 1991, 311), die darauf gründet, dass er verpflichtet ist, der von ihm betriebenen Gaststätte eine Attraktivität als Treffpunkt für Drogenabhängige und Drogenhändler erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. nachhaltig zu nehmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 1996 - 11 B 12401/96 -, GewArch 1996, 489; OVG Hamburg, Beschluss vom 18. November 1993 - OVG Bs VI 99/93 -, GewArch 1994, 294).

    Die Frage, ob ihn gegebenenfalls ein persönliches Verschulden an einem mangelhaften Verhalten trifft, ist ebenfalls unerheblich (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 1996 - 11 B 12401/96 -, GewArch 1996, 489; OVG Hamburg, Beschluss vom 18. November 1993 - OVG Bs VI 99/93 -, GewArch 1994, 294).

  • VGH Hessen, 22.03.1991 - 14 TH 369/91

    Zum Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15
    Dabei reicht die bloße Tatsache eines festgestellten Drogenmissbrauchs - dazu zählen neben Konsum und Handel auch die Anbahnung in dem Lokal als Kontaktadresse - für sich allein grundsätzlich noch nicht aus, um den Betreiber als unzuverlässig im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG zu betrachten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 1991 - 14 TH 369/91 -, GewArch 1991, 311).

    Es ist nicht erforderlich, dass in Fällen, in denen die Gaststättenräume zu sozialwidrigen Handlungen, wie etwa bei der Rauschgiftkriminalität, missbraucht werden, dem Gastwirt bewiesen werden muss, dass er Kenntnis von den betreffenden Vorgängen hatte; ausreichend ist die Feststellung einer Aufsichtspflichtverletzung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 1991 - 14 TH 369/91 -, GewArch 1991, 311), die darauf gründet, dass er verpflichtet ist, der von ihm betriebenen Gaststätte eine Attraktivität als Treffpunkt für Drogenabhängige und Drogenhändler erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. nachhaltig zu nehmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 1996 - 11 B 12401/96 -, GewArch 1996, 489; OVG Hamburg, Beschluss vom 18. November 1993 - OVG Bs VI 99/93 -, GewArch 1994, 294).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 6 S 593/04

    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende

    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15
    Bei juristischen Personen sind aufgrund ihrer eigenen Rechtspersönlichkeit diese selbst Gewerbetreibende und nicht deren Geschäftsführer (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 B 162/92 -, GewArch 1993, 156; VGH Baden-Württemberg, Bes chluss vom 8. November 2004 - 6 S 593/04 -, GewArch 2005, 298; Scheidler, GewArch 2014, 238, 240).

    Ist z.B. eine GmbH - um eine solche handelt es sich bei der Klägerin - rechtlich und/oder tatsächlich so strukturiert, dass die unzuverlässigen Gesellschafter maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben, begründet dies ihre gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, ohne dass es auf die Frage ankäme, ob der Geschäftsführer seinerseits unzuverlässig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08. November 2004 - 6 S 593/04 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 B 240/12 -, NVwZ-RR 2013, 30; Bay. VGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 22 CS 14.1186 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09

    Durchsuchungsanordnung; Herausgabeverpflichtung; Frist zur Erfüllung; Androhung;

    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15
    Eine Fristsetzung auf "sofort" darf nur erfolgen, wenn eine sofortige Durchsetzung der Grundverfügung zur Gefahrenabwehr unabweichbar notwendig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Mai 2009 - 11 S 1013/09 -, DVBl 2009, 853; Sadler, a.a.O., § 13 VwVG Rn. 41).
  • VGH Bayern, 15.06.2000 - 4 B 98.775
    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15
    Soll etwas unterlassen werden, bedarf es grundsätzlich keiner besonderen Handlungen, die man vornehmen muss und für die deshalb eine Fristsetzung erforderlich ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1998 - 11 A 10814/97 -, GewArch 1998, 337; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juni 2000 - 4 B 98.775 -, NJW 2000, 3297).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 10814/97

    Kfz-Mechaniker-Handwerk; Androhung; Zwangsgeld; Vollstreckung einer

    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15
    Soll etwas unterlassen werden, bedarf es grundsätzlich keiner besonderen Handlungen, die man vornehmen muss und für die deshalb eine Fristsetzung erforderlich ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1998 - 11 A 10814/97 -, GewArch 1998, 337; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juni 2000 - 4 B 98.775 -, NJW 2000, 3297).
  • VG Gelsenkirchen, 30.03.2015 - 9 L 1951/14

    Zwangsgeld; Festsetzung; Androhung; Untersagung

    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15
    Jedoch wird in Rechtsprechung und Literatur auch die Auffassung vertreten, eine Zwangsmittelandrohung bedürfe bei Unterlassungspflichten dann einer Fristsetzung, wenn zu deren Erfüllung bestimmte Vorbereitungshandlungen notwendig seien (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2014 - OVG 10 S 8/13 - NVwZ-RR 2015, 90; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30. März 2015 - 9 L 1951/14 -, juris; Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Auflage 2014, § 13 Rn. 3).
  • BVerwG, 25.01.1994 - 1 B 212.93

    Gewerberecht: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis bei sog. Strohmannverhältnis,

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Erweitert

  • BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92

    Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft,

  • OVG Thüringen, 27.06.1996 - 1 EO 425/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nutzungsuntersagung;

  • VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04

    Gewerberecht - Gaststätten, Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 22 CS 14.1186

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis: Münchener Lokal darf nicht vorläufig

  • VG München, 10.02.2015 - M 16 K 14.4508

    Privatkrankenanstalt; Widerruf der Konzession; Betriebsuntersagung

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

  • OVG Bremen, 09.10.2012 - 2 B 240/12

    OVG weist Beschwerde des Stubu zurück - bestimmender Einfluss;

  • VGH Hessen, 20.02.1996 - 14 TG 430/95

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Anordnung der sofortigen Betriebsschließung

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

  • VG Köln, 06.10.2016 - 1 K 5646/16

    Rechtmäßige Versagung der Erteilung einer Erlaubnis für das gewerbliche Bewachen

    Ob es einer näheren Begründung für die entsprechende Entscheidung der Behörde nicht bedarf, vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 06.08.2015- 4 K 309/15.NW - m.w.N. , juris, Rn 46f, erscheint zweifelhaft, kann aber offen bleiben.
  • VG Regensburg, 26.11.2015 - RN 5 K 14.2148

    Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme

    Setzt die Unzuverlässigkeit dagegen ein Handeln oder Unterlassen einer natürlichen Person voraus, so ist auf die Person der vertretungsberechtigten Person abzustellen, bei der GmbH also auf den Geschäftsführer (Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 65; VG Neustadt (Weinstraße), vom 6.8.2015, Az. 4 K 309/15.NW).
  • VG Regensburg, 26.11.2015 - 5 K 14.2148

    Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme

    Setzt die Unzuverlässigkeit dagegen ein Handeln oder Unterlassen einer natürlichen Person voraus, so ist auf die Person der vertretungsberechtigten Person abzustellen, bei der GmbH also auf den Geschäftsführer (Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 65; VG Neustadt (Weinstraße), vom 6.8.2015, Az. 4 K 309/15.NW).
  • VG Gelsenkirchen, 13.09.2016 - 19 K 5644/15

    Gaststätte; Betäubungsmittel; Handel; Gastwirt; Duldung; Aufsichtspflicht;

    vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 44/86 - VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 6. August 2015 - 4 K 309/15.NW -, juris, m.w.N.
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