Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 30.05.2012 - 4 K 3334/11 VE |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung von Energiesteuer bei Verwendung des Flugbenzins i.R.e. privaten nichtgewerblichen Luftfahrt (hier: Schulungsflüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Energiesteuervergütung für Flugbenzin - Flugschule eines gemeinnützigen Luftsportvereins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 30.05.2012 - 4 K 3334/11 VE
- BFH, 29.10.2013 - VII R 25/12
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 06.05.2010 - V R 29/09
Sphärentheorie": Vorsteuerabzug eines Unternehmers aus der Begebung von …
Auszug aus FG Düsseldorf, 30.05.2012 - 4 K 3334/11
Daher kann er sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 2010 V R 29/09 (BFHE 230, 263, BStBl II 2010, 885) berufen, das überdies ist im Streitfall deshalb nicht einschlägig ist, weil es ausschließlich die Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins hinsichtlich seines wirtschaftlichen Tätigkeitsbereichs betrifft. - EuGH, 01.12.2011 - C-79/10
Systeme Helmholz - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen …
Auszug aus FG Düsseldorf, 30.05.2012 - 4 K 3334/11
Der Umfang der obligatorischen Steuerbefreiung ist dieser Definition zu entnehmen (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH -, Urteil vom 1. Dezember 2011 Rs. C-79/10 Randnr. 29). - EuGH, 21.12.2011 - C-250/10
Haltergemeinschaft - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen …
Auszug aus FG Düsseldorf, 30.05.2012 - 4 K 3334/11
Entscheidend ist, dass das Luftfahrzeug zu gewerblichen Zwecken genutzt wird (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 Rs. C-250/10 Randnr. 22).
- FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3132/14
Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw. …
Die Berechnung eines Entgelts indiziert eine gerade mit der Personenbeförderung verbundene kommerzielle Zweckverfolgung vielmehr nur dann, wenn das Entgelt es nach seiner Bemessung dem Erbringer der Luftfahrtdienstleistung ermöglicht, als Wettbewerber am Markt bestehen zu können (ähnlich auch das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 30. Mai 2012 4 K 3334/11 VE, ZfZ-Beilage 2012, Nr. 3 S. 42 und ferner der diese Entscheidung bestätigende Beschluss des BFH vom 29. Oktober 2013 VII R 25/12, BFH/NV 2014, 535; zu einem Fall, in dem die Flugdienstleistungen zwar gegen ein Entgelt, jedoch im Rahmen einer nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten gemeinnützigen Zielsetzung erbracht wurden). - FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3134/14
Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw. …
Die Berechnung eines Entgelts indiziert eine gerade mit der Personenbeförderung verbundene kommerzielle Zweckverfolgung vielmehr nur dann, wenn das Entgelt es nach seiner Bemessung dem Erbringer der Luftfahrtdienstleistung ermöglicht, als Wettbewerber am Markt bestehen zu können (ähnlich auch das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 30. Mai 2012 4 K 3334/11 VE, ZfZ-Beilage 2012, Nr. 3 S. 42 und ferner der diese Entscheidung bestätigende Beschluss des BFH vom 29. Oktober 2013 VII R 25/12, BFH/NV 2014, 535; zu einem Fall, in dem die Flugdienstleistungen zwar gegen ein Entgelt, jedoch im Rahmen einer nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten gemeinnützigen Zielsetzung erbracht wurden). - FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3133/14
Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw. …
Die Berechnung eines Entgelts indiziert eine gerade mit der Personenbeförderung verbundene kommerzielle Zweckverfolgung vielmehr nur dann, wenn das Entgelt es nach seiner Bemessung dem Erbringer der Luftfahrtdienstleistung ermöglicht, als Wettbewerber am Markt bestehen zu können (ähnlich auch das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 30. Mai 2012 4 K 3334/11 VE, ZfZ-Beilage 2012, Nr. 3 S. 42 und ferner der diese Entscheidung bestätigende Beschluss des BFH vom 29. Oktober 2013 VII R 25/12, BFH/NV 2014, 535; zu einem Fall, in dem die Flugdienstleistungen zwar gegen ein Entgelt, jedoch im Rahmen einer nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten gemeinnützigen Zielsetzung erbracht wurden). - FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 3856/14
Energiesteuervergütung für gemeinnützigen Luftsportverein: Flugschule als …
Im Senatsurteil vom 30.05.2012, 4 K 3334/11 VE und in der BFH-Entscheidung vom 29.10.2013, VII R 25/12 sei nicht erkennbar gewesen, ob die Kläger der damaligen Verfahren Gewinn erzielt hätten.