Rechtsprechung
   FG Münster, 12.06.2015 - 4 K 4110/13 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19790
FG Münster, 12.06.2015 - 4 K 4110/13 E (https://dejure.org/2015,19790)
FG Münster, Entscheidung vom 12.06.2015 - 4 K 4110/13 E (https://dejure.org/2015,19790)
FG Münster, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - 4 K 4110/13 E (https://dejure.org/2015,19790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,19790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirtschaftliches Eigentum - Sondernutzungsberechtigter im Sinne des WEG kein wirtschaftlicher Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sondernutzungsrecht führt nicht zu wirtschaftlichem Eigentum

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sondernutzungsrecht führt nicht zu wirtschaftlichem Eigentum

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sondernutzungsrecht im Sinne des WEG als wirtschaftliches Eigentum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sondernutzungsrecht führt nicht zu wirtschaftlichem Eigentum - Sondernutzungsberechtigter kann sich Wert des Grundstücks nicht zu Eigen machen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1590
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.07.1999 - X R 38/98

    Wohneigentumsförderung bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus FG Münster, 12.06.2015 - 4 K 4110/13
    Vielmehr muss der Nießbraucher das wirtschaftliche Risiko einer Wertminderung tragen und an Wertsteigerungen teilnehmen, was nicht der Fall ist, wenn er weder die Möglichkeit hat, sich selbst den Substanzwert des Grundstücks zu eigen zu machen noch sonst vergleichbar einem Eigentümer nach Belieben mit dem Grundstück zu verfahren (BFH-Urteil vom 28.7.1999 X R 38/98, BStBl II 2000, 653 m.w.N.).

    Hierbei handelt es sich um ein rein schuldrechtliches Veräußerungsverbot, das für sich genommen keine Änderung der wirtschaftlichen Zurechnung bewirken kann (vgl. BFH-Urteil vom 28.7.1999 X R 38/98, BStBl II 2000, 653).

  • BFH, 26.11.1997 - X R 146/94

    Steuermindernde Berücksichtigung von Flugkosten im Rahmen der Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Münster, 12.06.2015 - 4 K 4110/13
    Eine Verböserung ist im Klageverfahren nicht zulässig (z.B. BFH-Urteil vom 26.11.1997 X R 146/94, BFH/NV 1998, 961).
  • BFH, 29.03.2007 - IX R 14/06

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines "Dauernutzungsberechtigten" ohne

    Auszug aus FG Münster, 12.06.2015 - 4 K 4110/13
    Dies gilt auch dann, wenn das Dauerwohnrecht zeitlich unbegrenzt und damit für die voraussichtliche Nutzungsdauer der Wohnung bestellt wurde (BFH-Urteil vom 29.3.2007 IX R 14/06, BFH/NV 2007, 1471).
  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus FG Münster, 12.06.2015 - 4 K 4110/13
    Entscheidend ist danach, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer eine - auch rechtlich abgesicherte - Position hat, die es ihm ermöglicht, diesen dauerhaft derart von der Einwirkung auf den betreffenden Gegenstand auszuschließen, dass seinem Herausgabeanspruch bei dem für die gewählte Gestaltung typischen Verlauf zumindest tatsächlich keine nennenswerte praktische Bedeutung zukommt (BFH-Urteil vom 27.11.1996 X R 92/92, BStBl II 1998, 97).
  • BFH, 05.07.2018 - VI R 67/15

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12. Juni 2015 4 K 4110/13 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die daraufhin erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1590 veröffentlichten Gründen ab.

    Die Kläger beantragen sinngemäß, das Urteil des FG Münster vom 12. Juni 2015 4 K 4110/13 E aufzuheben und die Einkommensteuerbescheide für 2010 vom 11. Juni 2012 und für 2011 vom 16. September 2013 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 3. Dezember 2013 dahingehend zu ändern, dass die Einkünfte der Kläger aus Land- und Forstwirtschaft um jeweils 16.941 EUR herabgesetzt werden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht