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VG Neustadt, 14.07.2011 - 4 K 492/11.NW |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 5 Abs 4 FStrG, § 8 Abs 3 FStrG, § 41 Abs 7 S 3 StrG RP, § 41 Abs 7 S 1 StrG RP, § 41 Abs 7 S 3 StrG RP
Zuständigkeit für die Festsetzung von Sondernutzungsgebühren - verkehrslexikon.de
Zur Zuständigkeit für die Festsetzung von Sondernutzungsgebühren D
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit für die Festsetzung etwaiger den Straßenbaulastträgern zustehenden Sondernutzungsgebühren in Rheinland-Pfalz
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87
Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen
Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2011 - 4 K 492/11
Die geforderte Gebühr darf - entsprechend den Anforderungen des hier maßgeblichen Äquivalenzprinzips als gebührenrechtlicher Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - nicht außer Verhältnis zum Ausmaß dieser Beeinträchtigung stehen (vgl. BVerwG, NVwZ 1989, 456).Innerhalb ihrer Regelungskompetenz nach § 47 Abs. 5 LStrG verfügt die Beklagte als Satzungsgeberin dabei über einen breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, NVwZ 1995, 368; BVerwG, NVwZ 1989, 456).
- BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des …
Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2011 - 4 K 492/11
Innerhalb ihrer Regelungskompetenz nach § 47 Abs. 5 LStrG verfügt die Beklagte als Satzungsgeberin dabei über einen breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, NVwZ 1995, 368; BVerwG, NVwZ 1989, 456). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1987 - 6 A 69/86
Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2011 - 4 K 492/11
Durch § 41 Abs. 7 Satz 3 LStrG hat der Landesgesetzgeber die sachliche Zuständigkeit für den Erlass der Sondernutzungsgebührenbescheide in den Fällen, in denen - wie hier - die Sondernutzung einer Straße nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde bedarf, dieser - soweit sie der Landesgesetzgebung untersteht - unter gleichzeitigem Ausschluss des sonst zuständigen Trägers der Straßenbaulast die alleinige Kompetenz auch für den Erlass etwaiger Sondernutzungsgebührenbescheide übertragen (ausführlich dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. September 1987 - 6 A 69/86 -, KStZ 1988, 210).