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VG Stuttgart, 10.11.2000 - 4 K 5630/99 |
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Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 10.11.2000 - 4 K 5630/99
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 9 S 1586/01
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 9 S 1586/01
Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsanalyse
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. November 2000 - 4 K 5630/99 - ist insoweit gegenstandslos.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10.11.2000 - 4 K 5630/99 - zu ändern und das beklagte Land unter Aufhebung des Bescheides des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10.02.2000 zu verpflichten festzustellen, dass das Krankenhaus "Psychotherapeutisches Zentrum xxxxxxx-Klinik Bad Mergentheim" mit 35 Betten - davon 5 Betten zur teilstationären Versorgung - im Fachgebiet Psychotherapeutische Medizin in den Krankenhausplan 2000 aufgenommen ist.