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   VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 966/14.NW   

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VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 966/14.NW (https://dejure.org/2015,5198)
VG Neustadt, Entscheidung vom 19.02.2015 - 4 K 966/14.NW (https://dejure.org/2015,5198)
VG Neustadt, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 4 K 966/14.NW (https://dejure.org/2015,5198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 1 BImSchG, § 5 Abs 1 Nr 3 GastG, Ziff 2.3 TA Lärm, Ziff 6.1 TA Lärm, Ziff 6.2 TA Lärm
    Gaststättenrechtliche Auflagen; Musiklautstärkenbegrenzung und Außenlärm durch rauchende Gäste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gaststättenrechtliche Auflage zum Einbau eines Lautstärkenbegrenzers zwecks Minderung der Immissionen rechtswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Auflagen gegen Gaststätte "Aquarius" in Neustadt aufgehoben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gaststättenrechtlichen Auflage zum Einbau einer bestimmten Lautstärkenbegrenzung unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gaststättenrechtlichen Auflage zum Einbau einer bestimmten Lautstärkenbegrenzung unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Gastwirt muss Lokal nicht mit "Lautstärkenbegrenzer" für Musikanlage ausrüsten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Auszug aus VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 966/14
    Dabei kommt es hinsichtlich des zumutbaren Maßes auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen, nicht auf die individuelle Einstellung eines besonders empfindlichen Dritten an (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1996 - 1 C 10/95 -, GewArch 1996, 426).

    Zu den zu berücksichtigenden Lärmeinwirkungen zählen sowohl die Geräusche durch den eigentlichen Gaststättenbetrieb, also der Lärm aus der Gaststätte, als auch der sonstige, der Gaststätte zurechenbarer Lärm, etwa der Lärm, der durch die Gäste auf dem Weg von und zu der Gaststätte hervorgerufen wird, sofern er einen erkennbaren Bezug zu dem Betrieb hat (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1996 - 1 C 10/95 -, GewArch 1996, 426).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Geräusche zur Nachtzeit in besonderem Maße als störend empfunden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1996 - 1 C 10/95 -, GewArch 1996, 426).

    Hierzu zählt insbesondere das Interesse der Nachbarn einer Gaststätte an einer ungestörten Nachtruhe (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1996 - 1 C 10/95 -, GewArch 1996, 426 ).

  • BVerwG, 09.04.2003 - 6 B 12.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zurechnung des

    Auszug aus VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 966/14
    Das Ausmaß der durch den Betrieb von Gaststätten bedingten Lärmeinwirkungen - dazu zählt sowohl der Betrieb selbst als auch der von ihm ausgehende Fußgänger- und Fahrzeugverkehr, solange dieser noch nicht in den allgemeinen Verkehr eingegliedert ist (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003 - 6 B 12/03 -, GewArch 2003, 300) - beurteilt sich anhand der Regelungen der gemäß § 48 BImSchG erlassenen TA-Lärm 1998 (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. September 2012 - 6 S 947/12 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 25. Januar 2010 - 22 N 09.1193 -, NVwZ-RR 2010, 514; Dietz, GewArch 2013, 292, 297).

    Ein Gastwirt hat sicherzustellen, dass es nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der Nachbarschaft durch seinen Betrieb und insbesondere durch Lärm auf Grund des Verhaltens seiner Gäste kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003 - 6 B 12/03 -, GewArch 2003, 300).

  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 22 ZB 12.46

    Die Beurteilung von nächtlichem Lärm als schädliche Lärmeinwirkung auf die

    Auszug aus VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 966/14
    In einem solchen Fall kann sich ein Verwaltungsgericht auch ohne weitergehende Beweisaufnahme schon auf Grund der Vielzahl an Nachbarbeschwerden und behördlichen sowie polizeilichen Aufzeichnungen und Lageplänen eine Überzeugung dazu bilden, ob ruhestörender Lärm vorliegt (Bay. VGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 22 ZB 12.46 -, GewArch 2012, 370).

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht allein auf den die Nachbarn beeinträchtigenden Lärm, der aus der Gaststätte des Antragstellers dringt, sondern auch auf solchen Lärm an, der vor der Gaststätte von den Gästen verursacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 1991 - 1 B 107/91 -, NVwZ-RR 1992, 68; Bay. VGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 22 ZB 12.46 -, GewArch 2012, 370).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2012 - 6 S 947/12

    Sperrzeitverordnung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Gaststättenlärm

    Auszug aus VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 966/14
    Ferner sind bei der Frage der Zumutbarkeit der Lärmeinwirkung auch wertende Gesichtspunkte, wie die Herkömmlichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeine Akzeptanz, als Kriterien heranzuziehen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. September 2012 - 6 S 947/12 -, juris m.w.N.).

    Das Ausmaß der durch den Betrieb von Gaststätten bedingten Lärmeinwirkungen - dazu zählt sowohl der Betrieb selbst als auch der von ihm ausgehende Fußgänger- und Fahrzeugverkehr, solange dieser noch nicht in den allgemeinen Verkehr eingegliedert ist (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003 - 6 B 12/03 -, GewArch 2003, 300) - beurteilt sich anhand der Regelungen der gemäß § 48 BImSchG erlassenen TA-Lärm 1998 (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. September 2012 - 6 S 947/12 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 25. Januar 2010 - 22 N 09.1193 -, NVwZ-RR 2010, 514; Dietz, GewArch 2013, 292, 297).

  • BVerwG, 18.09.1991 - 1 B 107.91

    Gewerberecht: Sperrzeitverkürzung bei einer Gaststätte

    Auszug aus VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 966/14
    In diesem Zusammenhang kommt es nicht allein auf den die Nachbarn beeinträchtigenden Lärm, der aus der Gaststätte des Antragstellers dringt, sondern auch auf solchen Lärm an, der vor der Gaststätte von den Gästen verursacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 1991 - 1 B 107/91 -, NVwZ-RR 1992, 68; Bay. VGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 22 ZB 12.46 -, GewArch 2012, 370).
  • VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 L 1432/06

    Nächtliche Ruhestörung: Pub muss früher schließen

    Auszug aus VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 966/14
    Entscheidend ist vielmehr, ob die gesamte Ausgestaltung des Gaststättenbetriebs in der Nachtzeit darauf ausgerichtet ist, ein Anziehungspunkt (auch) für Nachtschwärmer zu sein (VG Neustadt, Beschluss vom 21. September 2006 - 4 L 1432/06.NW -).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 966/14
    Sie ist anzunehmen, wenn die Einwirkungen der Umgebung mit Rücksicht auf deren durch die Gebietsart und konkreten tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit nicht mehr zugemutet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - IV C 79.76 -, BVerwGE 56, 110).
  • VG Köln, 08.01.1990 - 1 L 1693/89
    Auszug aus VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 966/14
    Selbst wenn also die Beklagte befugt gewesen sein sollte, ohne den technischen Nachweis einer Lärmüberschreitung gegenüber dem Kläger eine Auflage nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG zu erlassen, hätte sie zum einen beachten müssen, dass die Regelung der Lautstärke es dem Gastwirt ermöglichen muss, die für die Tages- und Nachtzeit verschiedenen Immissionsrichtwerte auszunutzen (vgl. VG Köln, Beschluss vom 8. Januar 1990 - 1 L 1693/89 -, GewArch 1981, 140).
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 966/14
    Der Verwaltungsakt muss inhaltlich so hinreichend bestimmt sein, dass sein Inhalt für den Adressaten wie für die vollstreckende Behörde und im Rahmen der Vollstreckung eingeschaltete Dritte so klar, vollständig und unzweideutig erkennbar ist, dass sie ihr Verhalten danach richten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21/12 -, NVwZ 2014, 889; Kopp/Ramsauer, § 37 Rn. 5).
  • VG Neustadt, 03.02.2015 - 4 L 965/14

    Ansatz einer Terminsgebühr bei Besprechung des Falles mit einem Richter

    Auszug aus VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 966/14
    Das vom Kläger gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids vom 13. Mai 2014 angestrengte Eilverfahren 4 L 965/14.NW wurde von den Beteiligten nach Aussetzung der sofortigen Vollziehung durch die Beklagte übereinstimmend für erledigt erklärt.
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 N 09.1193

    Sperrzeitverordnung der Stadt Augsburg teilweise unwirksam - Aus für

  • VG Berlin, 18.07.1986 - 4 A 337.86
  • VG Regensburg, 28.03.2018 - RO 5 S 18.228

    Komplettverbot von Live-Musik- und DJ-Veranstaltungen in Schank- und

    Eine Regelung, die zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen i.S.d. § 3 Abs. 1 BImSchG angeordnet wird, muss es dem Gastwirt ermöglichen, diese für die Tages- und Nachtzeit verschiedenen Immissionsrichtwerte der TA Lärm auszunutzen (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 19. Februar 2015 - 4 K 966/14.NW und VG Köln, Beschluss vom 8. Januar 1990 - 1 L 1693/89 -, GewArch 1981, 140), insbesondere wenn wie hier keine Überschreitung des zulässigen Tageswertes - weder durch eine Schalpegelmessung, noch durch behördliche bzw. polizeiliche Feststellungen oder anhaltende Nachbarbeschwerden - nachgewiesen werden kann.

    Die genannten zulässigen Immissionsrichtwerte müssen folglich nicht am Emissionsort, sondern am maßgeblichen Immissionsort eingehalten werden (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 19. Februar 2015 - 4 K 966/14.NW).

    der TA Lärm von tags 35 dB(A) und nachts 25 dB(A) einzuhalten (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 19. Februar 2015 - 4 K 966/14.NW; VG Berlin, Beschluss vom 18.07.1986 - VG 4 A 337.86 -, GewArch 1986, 344; Michel/Kienzle, GastG, 12. Aufl., § 5 Rn. 15 Fn. 129).

  • VG Münster, 19.11.2015 - 9 L 1286/15
    vgl. VG Neustadt, Urteil vom 19.02.2015 - 4 K 966/14.NW - Bayrischer VGH, Beschluss vom 24.05.2012 - 22 ZB 12.46 - Urteil vom 07.05.1996 - 1 C 10/95 - s. auch VG Augsburg, Urteil vom 08.11.2012 - Au 5 K 12.1055 - (offenlassend), juris.

    vgl. auch VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 19.02.2015 - 4 K 966/14.NW - , juris.

    vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 16.03.1981 - 22 CS 81 A.185 -, juris; VG Neustadt/ Weinstraße, Urteil vom 19.02.2015 - 4 K 966/14.NW - , juris Rn. 34 m.w.N.

  • VG Bremen, 28.09.2016 - 5 K 1308/15

    Lärmimmissionen der "Lila Eule", Auflagen für Live-Konzerte - Gaststätte;

    Zwar ist bei der Erteilung von Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmimmissionen grundsätzlich nicht auf den Emissionsort, sondern auf den maßgeblichen Immissionsort abzustellen (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), U. v. 19.02.2015 - 4 K 966/14.NW, juris).

    Durch die Vorgabe des Mittelungspegels auf der Tanzfläche wäre vorliegend aber allenfalls die Beigeladene beschwert, da ihr aufgegeben wird, in welcher Form sie die Einhaltung der - 11 - maßgeblichen Immissionsrichtwerte für die Nachbarschaft sicherzustellen hat (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), U. v. 19.02.2015, a. a. O.).

  • VG Hannover, 24.01.2019 - 4 A 3641/18

    Biergarten; Lärm; Lärmbelästigung; Lärmvorbelastung

    Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass nach den Umständen des Einzelfalls auch andere Erkenntnisquellen die erforderliche Gewissheit darüber erbringen können, dass die Grenze zur Unzumutbarkeit überschritten worden ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.05.2012 - 22 ZB 12.46 -, juris, Rn. 21; Urteil vom 07.05.1996 - 1 C 10/95 -, juris, Rn. 27 ff.; VG Neustadt, Urteil vom 19.02.2015 - 4 K 966/14.NW -, juris, Rn. 25; VG Köln, Beschluss vom 27.06.2016 - 1 L 1255/16 -, juris, Rn. 19 ff.).
  • VG Köln, 27.06.2016 - 1 L 1255/16

    Schutzzweck der Sperrzeitfestsetzung im Gaststättengewerbe

    vgl. VG Neustadt, Urteil vom 19.02.2015 - 4 K 966/14.NW - Bayrischer VGH, Beschluss vom 24.05.2012 - 22 ZB 12.46 - Urteil vom 07.05.1996 - 1 C 10/95 -, juris.
  • VG Stuttgart, 28.09.2018 - 4 K 8556/18

    Untersagung einer Diskothek mit Sofortvollzug - Auflage auf Grundlage von

    Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass nach den Umständen des Einzelfalls auch andere Erkenntnisquellen die erforderliche Gewissheit darüber erbringen können, dass die Grenze zur Unzumutbarkeit überschritten worden ist (vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 24.05.2012 - 22 ZB 12.46 -, juris, Rn. 21; Urteil vom 07.05.1996 - 1 C 10/95 -, juris, Rn. 27 ff.; VG Neustadt, Urteil vom 19.02.2015 - 4 K 966/14.NW -, juris, Rn. 25; VG Köln, Beschluss vom 27.06.2016 - 1 L 1255/16 -, juris, Rn. 19 ff.).
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