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   OVG Thüringen, 08.04.2014 - 4 KO 637/13   

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https://dejure.org/2014,12448
OVG Thüringen, 08.04.2014 - 4 KO 637/13 (https://dejure.org/2014,12448)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08.04.2014 - 4 KO 637/13 (https://dejure.org/2014,12448)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08. April 2014 - 4 KO 637/13 (https://dejure.org/2014,12448)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Heilung einer Hauptsatzung durch Änderungssatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung eines Beitrags für die Herstellung einer Entwässerungseinrichtung eines Grundstückeigentümers durch Erlass des Bescheides von einem sog. fehlerhaften Zweckverband

  • Justiz Thüringen

    § 7 KAG TH 2005
    Heilung einer Hauptsatzung durch Änderungssatzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung eines Beitrags für die Herstellung einer Entwässerungseinrichtung eines Grundstückeigentümers durch Erlass des Bescheides von einem sog. fehlerhaften Zweckverband

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.1999 - 1 M 140/98

    Straßenreinigungsgebühren - Satzungsmängel, Heilung, Straßenreinigungsgebühren,

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.04.2014 - 4 KO 637/13
    Handelt es sich um formelle Mängel, die von vornherein die gesamte Satzung erfassen (z. B. Fehler bei der Bekanntmachung der Ausgangssatzung), können bloße Änderungen einzelner Vorschriften auch dann keine Heilung bewirken, wenn diese ihrerseits formgerecht erfolgen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. Juli 1999 - 1 M 140/98 - KStZ 2000, 78 = NVwZ-RR 2000, 50 = VwRR MO 2000, 88).

    Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, eine im Übrigen rechtsfehlerfreie Ausgangssatzung insgesamt neu zu beschließen und zu veröffentlichen, sondern es können sowohl nichtige Satzungsvorschriften rückwirkend durch gültige Regelungen ersetzt werden als auch lückenhafte Regelungen ggf. rückwirkend vervollständigt werden (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.07.1999 - 1 M 140/98 - KStZ 2000, 78 = NVwZ-RR 2000, 50 = VwRR MO 2000, 88; vgl. hierzu Driehaus, in: ders., Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 164 zu § 8 und Rn. 11a zu § 2 m. w. Nw.).".

  • OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Zweckverband; Existenz; Gründung; Entstehung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.04.2014 - 4 KO 637/13
    131 und Beschlüsse vom 15. Juli 1999 - 4 ZEO 978/98 - ThürVBl.
  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96

    Anschluß- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Eilverfahren;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.04.2014 - 4 KO 637/13
    1999, 261 und vom 16. November 1999 - 4 EO 919/96 - ThürVBl.
  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.04.2014 - 4 KO 637/13
    Sie bringt den Zweckverband ungeachtet etwaiger Fehler im vorangegangenen Gründungsvorgang zur Entstehung (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 18. Dezember 2000 - 4 N 472/00 - ThürVBl.
  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.04.2014 - 4 KO 637/13
    Der Bescheid wurde von einem sogenannten fehlerhaften Zweckverband erlassen (vgl. da- zu grundlegend Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - 4 KO 703/01 - ThürVGRspr 2004, 129-139).
  • OVG Thüringen, 08.10.2007 - 4 KO 649/05

    Beiträge; Wirksame Entstehung eines Zweckverbandes ungeachtet eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.04.2014 - 4 KO 637/13
    Entgegen der Auffassung des Beklagten können auch die in dem Senatsurteil vom 8. Oktober 2007 - 4 KO 649/05 - entwickelten Grundsätze, wonach es nicht von Vornherein ausgeschlossen ist, dass ein Zweckverband infolge der wirksamen Bekanntmachung einer Verbandssatzung zur Entstehung gelangen kann, wenn diese einen inhaltlich zu beanstandenden Umlegungsschlüssel (§ 17 Abs. 2 Nr. 5 ThürKGG) enthält, nicht auf die vorliegende Fallkonstellation übertragen werden.
  • OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04

    Fehlerhafte Gründung eines Abwasserzweckverbandes; Normenkontrollantrag; Frist;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.04.2014 - 4 KO 637/13
    Die Bekanntmachungsregelung in der Hauptsatzung des Landratsamtes vom 22. November 2004 war unwirksam, weil sie ebenso wie die Vorgängersatzungen in ihrem § 17 Abs. 2 eine zu unbestimmte Eilfallregelung enthielt (vgl. Senatsurteil vom 28. September 2009 - 4 N 1569/04 - LKV 2010, 185 - 188).
  • OVG Thüringen, 10.08.2016 - 4 ZKO 442/16

    Heilung eines Bekanntmachungsfehlers bei Verbandssatzung eines Zweckverbands auch

    Die Beschlussfassung der Verbandsversammlung war schon deshalb nicht erforderlich, weil die Gründungen des Beklagten in den Jahren 2002 und 2009 fehlgeschlagen waren (vgl. dazu Senatsurteil vom 28. September 2009 - 4 N 1569/04 - juris und Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - 4 KO 637/13 - juris).
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