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   FG Thüringen, 29.11.2007 - 4 Ko 542/07   

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FG Thüringen, 29.11.2007 - 4 Ko 542/07 (https://dejure.org/2007,23506)
FG Thüringen, Entscheidung vom 29.11.2007 - 4 Ko 542/07 (https://dejure.org/2007,23506)
FG Thüringen, Entscheidung vom 29. November 2007 - 4 Ko 542/07 (https://dejure.org/2007,23506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung des Vergütungsanspruchs eines als Prozessbevollmächtigten beigeordneten Erinnerungsführers entsprechend der Beschränkungen im Prozesskostenbewilligungsbescheid; Berechnung der zu vergütenden Gebühren eines beigeordneten Prozessbevollmächtigten aus dem ...

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 1; ; RVG § 32 Abs. 1; ; RVG § 48 Abs. 1; ; GKG § 3 Abs. 1; ; GKG § 52; ; GKG § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der an den beigeordneten Bevollmächtigten auszuzahlenden Vergütung bei nur teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berechnung der an den beigeordneten Bevollmächtigten auszuzahlenden Vergütung bei nur teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 410
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Osnabrück, 16.02.1989 - 9 T 13/89
    Auszug aus FG Thüringen, 29.11.2007 - 4 Ko 542/07
    Nach heute praktisch einhelliger Meinung sind die zu vergütenden Gebühren des beigeordneten Prozessbevollmächtigten aus dem Teilstreitwert des insgesamt streitigen Betrags zu berechnen, für den Prozesskostenhilfe gewährt und für den er beigeordnete wurde (z.B. Beschlüsse der OLG München vom 28. Oktober 1994 - 11 W 979/94 und vom 6. Dezember 1996 11 W 3197/96, Schleswig-Holstein vom 11. Mai 2005 - 15 WF 90/05, Stuttgart vom 26. April 1984 - 8 W 517/83, und des Landgerichts Osnabrück vom 16. Februar 1989 9 T 13/89, alle zitiert nach [...], Zöller, Kommentar zur ZPO, Rdn. 45 zu § 121 ZPO, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, Rdn. 22 zu § 121, Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, Kommentar zum RVG, Rdn. 11 zu § 48 RVG, Hartmann, KostG, Kommentar, Rdn. 65 zu § 48 RVG).
  • OLG Schleswig, 11.05.2005 - 15 WF 90/05

    Berechnung der Gerichtsgebühren bei nur teilweiser Bewilligung von

    Auszug aus FG Thüringen, 29.11.2007 - 4 Ko 542/07
    Nach heute praktisch einhelliger Meinung sind die zu vergütenden Gebühren des beigeordneten Prozessbevollmächtigten aus dem Teilstreitwert des insgesamt streitigen Betrags zu berechnen, für den Prozesskostenhilfe gewährt und für den er beigeordnete wurde (z.B. Beschlüsse der OLG München vom 28. Oktober 1994 - 11 W 979/94 und vom 6. Dezember 1996 11 W 3197/96, Schleswig-Holstein vom 11. Mai 2005 - 15 WF 90/05, Stuttgart vom 26. April 1984 - 8 W 517/83, und des Landgerichts Osnabrück vom 16. Februar 1989 9 T 13/89, alle zitiert nach [...], Zöller, Kommentar zur ZPO, Rdn. 45 zu § 121 ZPO, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, Rdn. 22 zu § 121, Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, Kommentar zum RVG, Rdn. 11 zu § 48 RVG, Hartmann, KostG, Kommentar, Rdn. 65 zu § 48 RVG).
  • BGH, 02.06.1954 - V ZR 99/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus FG Thüringen, 29.11.2007 - 4 Ko 542/07
    Die meisten Entscheidungen beziehen sich auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. Juni 1954 (V ZR 99/53, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1954, 1406).
  • OLG Stuttgart, 26.04.1984 - 8 W 517/83
    Auszug aus FG Thüringen, 29.11.2007 - 4 Ko 542/07
    Nach heute praktisch einhelliger Meinung sind die zu vergütenden Gebühren des beigeordneten Prozessbevollmächtigten aus dem Teilstreitwert des insgesamt streitigen Betrags zu berechnen, für den Prozesskostenhilfe gewährt und für den er beigeordnete wurde (z.B. Beschlüsse der OLG München vom 28. Oktober 1994 - 11 W 979/94 und vom 6. Dezember 1996 11 W 3197/96, Schleswig-Holstein vom 11. Mai 2005 - 15 WF 90/05, Stuttgart vom 26. April 1984 - 8 W 517/83, und des Landgerichts Osnabrück vom 16. Februar 1989 9 T 13/89, alle zitiert nach [...], Zöller, Kommentar zur ZPO, Rdn. 45 zu § 121 ZPO, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, Rdn. 22 zu § 121, Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, Kommentar zum RVG, Rdn. 11 zu § 48 RVG, Hartmann, KostG, Kommentar, Rdn. 65 zu § 48 RVG).
  • OLG München, 18.01.1988 - 11 WF 1490/87
    Auszug aus FG Thüringen, 29.11.2007 - 4 Ko 542/07
    Diese Berechnungsmethode wird allerdings heute nicht (mehr) vertreten (so noch das Oberlandesgericht - OLG - München im Beschluss vom 18. Januar 1988 - 11 WF 1490/87, zitiert nach [...], Hinweis in Zöller, Kommentar zur ZPO, Rdn. 45 zu § 121 ZPO, allerdings mit einer diese Methode ablehnenden Begründung).
  • VG München, 20.12.2016 - M 24 M 15.5389

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Prozesskostenhilfebeschluss maßgeblich

    Das Gericht schließt sich insoweit folgenden Ausführungen des Thüringer Finanzgerichts an (Thüringer Finanzgericht B.v. 29.11.2007 - 4 Ko 542/07 - EFG 2008, 410, juris Rn. 20-23):.
  • VG München, 01.12.2014 - M 24 M 14.31118

    Erfolgreiche Erinnerung einer beigeordneten Rechtsanwältin gegen einen

    Das Gericht schließt sich insoweit folgenden Ausführungen des Thüringer Finanzgerichts an (Thüringer Finanzgericht B.v. 29.11.2007 - 4 Ko 542/07 - EFG 2008, 410, juris Rn. 20-23):.

    Vor diesem Hintergrund sind vorliegend die Gebühren der beigeordneten Rechtsanwältin im Ausgangspunkt aus dem besonderen (prozesskostenbezogenen) Teilgegenstandswert von 2.500 EUR (der Hälfte des seit 1. August 2013 geltenden Ausgangsgegenstandswertes von 5.000 EUR) zu berechnen (vgl. Thüringer Finanzgericht B.v. 29.11.2007 - 4 Ko 542/07 - EFG 2008, 410, juris Rn. 24-25).

  • VGH Hessen, 07.08.2019 - 4 E 1311/19

    Asylrecht; Vergütungsanspruch bei teilweise Prozesskostenhilfebewilligung

    Dies hat zur Folge, dass nicht der Beteiligte, dem Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, infolge der Gebührendegression belastet wird, was bei der Anwendung des Quotelungsmodells der Fall wäre (vgl. dazu Thüringer FG, Beschluss vom 29. November 2007 - 4 Ko 542/07 - juris Rdnr. 22).
  • VG Karlsruhe, 29.09.2020 - A 19 K 2489/20

    Berechnung der Vergütung bei teilweiser Prozesskostenhilfebewilligung; kein

    Rechtsprechungslinien, die diese Besonderheit eines gesetzlich festgelegten Regelgegenstandswertes nicht zum Gegenstand haben (beispielsweise FG Thüringen, Beschluss vom 29.11.2007 - 4 Ko 542/07) oder sich konkret hiermit nicht befassen (so letztlich auch HessVGH, Beschluss vom 07.08.2019 - 4 E 1311/19.A -, NVwZ-RR 2020, 271), kann schon allein deshalb nicht gefolgt werden.
  • VG Freiburg, 07.06.2018 - A 1 K 3200/18

    Kostenfestsetzung in Asylverfahren; PKH-Bewilligung nur für einen Teil des

    Abweichend von § 30 RVG wäre nach dieser Auffassung für die Bemessung des Vergütungsanspruchs ein Gegenstandswert zu ermitteln, der dem Teil, auf den sich die bewilligte Prozesskostenhilfe bezieht, im Verhältnis zum Gegenstandswert der Klage insgesamt zukommt (so z.B. Thüringer Finanzgericht, Beschluss vom 29.11.2007 - 4 Ko 542/07 - juris).
  • VG Kassel, 02.11.2009 - 7 O 1059/09

    Asylverfahren; Rechtsanwaltsvergütung; teilweise PKH-Bewilligung -

    Die "gesetzlichen Gebühren" werden in diesem Fall nur aus dem Wert berechnet, der dem Wert des Teilstreitgegenstandes bzw. Teilklagebegehrens entspricht, für den bzw. für das Prozesskostenhilfe gewährt und für den der Prozessbevollmächtigte beigeordnet wurde (ThüringerFG, Beschluss vom 29.11.2007 - 4 Ko 542/07 - juris).
  • VG Würzburg, 01.08.2019 - W 1 M 19.31318

    Erinnerung gegen eine Festsetzung der Vergütung des im Wege der

    Abweichend von § 30 RVG wäre nach dieser Auffassung für die Bemessung des Vergütungsanspruchs ein Gegenstandswert zu ermitteln, der dem Teil, auf den sich die bewilligte Prozesskostenhilfe bezieht, im Verhältnis zum Gegenstandswert der Klage insgesamt zukommt (so z.B. Thüringer FG, B.v. 29.11.2007 - 4 Ko 542/07 - juris).
  • VG Trier, 10.06.2013 - 5 K 1639/12

    Gesonderte Festsetzung eines Gegenstandswerts für Hilfsantrag

    Wird die Prozesskostenhilfe und Beiordnung auf einen Teilanspruch beschränkt, erhält der beigeordnete Anwalt die Vergütung nur aus dem Teilwert, der sich u.U. aus einem so genannten "besonderen Prozesskostenhilfestreitwert" errechnet (vgl. Thüringer Finanzgericht, Beschluss vom 29. November 2007 - 4 Ko 542/07 -, juris).
  • VG München, 13.02.2012 - M 16 M 11.5677

    Erinnerung; Prozesskostenhilfestreitwert

    Mithin ist die Vergütung aus dem Teilstreitwert des Streitgegenstands, auf den sich die Prozesskostenhilfebewilligung bezogen hat, zu bestimmen (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 48 RdNr. 61; Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage 2010, § 48 RVG, RdNr. 65; Zöller, ZPO, 22. Auflage 2001, § 121 RdNr. 45; VG Kassel, a.a.O.; Thüringer Finanzgericht v. 29.11.2007, 4 KO 542/07-Juris; OLG Schleswig v. 11.5.2005, Az: 15 WF 90/05-Juris; OLG München v. 6.12.1996, Az: 11 W 3197/95-Juris und v. 28.10.1994, Az: 11 WF 979/94-Juris).
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