Weitere Entscheidung unten: VG Münster, 02.05.2012

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36178
OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12 (https://dejure.org/2013,36178)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.04.2013 - 4 L 143/12 (https://dejure.org/2013,36178)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. April 2013 - 4 L 143/12 (https://dejure.org/2013,36178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,36178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 39 Abs 2 KomWG ST, § 39 Abs 3 KomWG ST, § 40 Abs 2 KomWG ST, § 40 Abs 3 KomWG ST, § 52 Abs 1 S 1 Nr 4 KomWG ST
    Kommunalwahl; Wahlanfechtung; Ergebnisrelevanz des Wahlfehlers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KWG LSA; Auswirkungen auf die Sitzverteilung bei geringfügigen Veränderungen bei der Anzahl der Stimmen aufgrund der in den §§ 40 Abs. 2 , 3 KWG LSA vorgesehenen Sitzzuteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren (hier: Quotenverfahren mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Kommunalwahlrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung des § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KWG LSA; Auswirkungen auf die Sitzverteilung bei geringfügigen Veränderungen bei der Anzahl der Stimmen aufgrund der in den §§ 40 Abs. 2, 3 KWG LSA vorgesehenen Sitzzuteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren (hier: Quotenverfahren mit ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2005 - 4 L 125/05

    Wahl des Kreistages des Burgenlandkreises ungültig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12
    Diese Regelung ist dahingehend auszulegen, dass es auch schon ausreichen kann, wenn nach hinreichender Wahrscheinlichkeit (OVG LSA, Beschl. v. 14.06.2005 - 4 L 125/05 -, zit. nach JURIS) durch die geltend gemachte Rechtsverletzung die gesetzmäßige Zusammensetzung der zu wählenden Körperschaft bzw. das Ergebnis einer Einzelwahl berührt sein kann.

    Gerade im Kommunalbereich, in dem stärker als bei Landes-, Bundes- und Europawahlen die zu wählende Person eine Rolle spielt, steht die Teilhabe am Entscheidungsprozess im Gemeinderat und damit die korrekte Repräsentation des Wählerwillens im Vordergrund; daher überschreitet ein Wahlfehler immer dann schon die Wesentlichkeitsschwelle, wenn sich bei seiner Vermeidung eine andere Zusammensetzung des Kommunalparlaments ergeben hätte (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14.06.2005, a. a. O., m. w. N.).

    Bei einem Wahlfehler der hier vorliegenden Art genügt es festzustellen, dass er sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf das Wahlergebnis ausgewirkt haben kann; denn es ist hier der Natur nach ausgeschlossen, zu ermitteln, wie sich der Wähler bei Eliminierung des Fehlers konkret nachweisbar verhalten hätte (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14.06.2005, a. a. O., zu fehlenden Unterschriften des Listenbewerbers auf einem Formblatt zur Aufnahme in den Wahlvorschlag).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.1996 - 2 L 375/95
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12
    Eine nach dem Wortlaut naheliegende Beschränkung auf Fälle, in denen die Kausalität der Rechtsverletzung feststeht, würde eine erhebliche Zahl von Wahlfehlern, bei denen eine solche Feststellung von vornherein ausgeschlossen ist, unberücksichtigt lassen (vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 20.11.1996 - 2 L 375/95 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter OVG Brandenburg, Urt. v. 18.10.2001 - 1 A 200/00 -, zu § 57 Abs. 1 Nr. 4 KWG Brb, OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 - zu § 48 Abs. 1 Nr. 2 KWG Nds., jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1991 - 15 A 1518/90

    Wahlanfechtungsverfahren; Unregelmäßigkeit bei der Wahlhandlung; Wahlverlauf;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12
    Dies entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Obergerichte zur Erheblichkeit von Wahlfehlern (vgl. BVerfG, Urt. v. 03.07.2008, 2 BvC 1/07 und 7/07, Beschl. v. 23.11.1993 - 2 BvC 15/91 -, BVerfGE 89, 291, 304; OVG Thüringen, Urt. v. 20.06.1996 - 2 KO 229/96 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.02.1991 - 15 A 1518/90 -, m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 24.06.1997 - 8 B 92.97 -, jeweils zit. nach JURIS; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. A., § 49 S. 617, m. w. N. in Fn. 52; vgl. weiter § 26 Abs. 1 Nr. 2, § 50 Nr. 2 KWG Hessen).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12
    Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, weil die erstinstanzliche Entscheidung jedenfalls im Ergebnis offensichtlich richtig ist (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - VGH Bayern, Beschl. v. 16. Mai 2011 - 1 ZB 10.205 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5. August 2009 - 1 A 656/08 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 24.06.1997 - 8 B 92.97

    Voraussetzungen für die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12
    Dies entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Obergerichte zur Erheblichkeit von Wahlfehlern (vgl. BVerfG, Urt. v. 03.07.2008, 2 BvC 1/07 und 7/07, Beschl. v. 23.11.1993 - 2 BvC 15/91 -, BVerfGE 89, 291, 304; OVG Thüringen, Urt. v. 20.06.1996 - 2 KO 229/96 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.02.1991 - 15 A 1518/90 -, m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 24.06.1997 - 8 B 92.97 -, jeweils zit. nach JURIS; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. A., § 49 S. 617, m. w. N. in Fn. 52; vgl. weiter § 26 Abs. 1 Nr. 2, § 50 Nr. 2 KWG Hessen).
  • OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12
    Dies entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Obergerichte zur Erheblichkeit von Wahlfehlern (vgl. BVerfG, Urt. v. 03.07.2008, 2 BvC 1/07 und 7/07, Beschl. v. 23.11.1993 - 2 BvC 15/91 -, BVerfGE 89, 291, 304; OVG Thüringen, Urt. v. 20.06.1996 - 2 KO 229/96 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.02.1991 - 15 A 1518/90 -, m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 24.06.1997 - 8 B 92.97 -, jeweils zit. nach JURIS; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. A., § 49 S. 617, m. w. N. in Fn. 52; vgl. weiter § 26 Abs. 1 Nr. 2, § 50 Nr. 2 KWG Hessen).
  • OVG Brandenburg, 18.10.2001 - 1 A 200/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12
    Eine nach dem Wortlaut naheliegende Beschränkung auf Fälle, in denen die Kausalität der Rechtsverletzung feststeht, würde eine erhebliche Zahl von Wahlfehlern, bei denen eine solche Feststellung von vornherein ausgeschlossen ist, unberücksichtigt lassen (vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 20.11.1996 - 2 L 375/95 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter OVG Brandenburg, Urt. v. 18.10.2001 - 1 A 200/00 -, zu § 57 Abs. 1 Nr. 4 KWG Brb, OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 - zu § 48 Abs. 1 Nr. 2 KWG Nds., jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 1 A 656/08

    Vorzeitige Zurruhesetzung wegen (Polizei- sowie allgemeiner) Dienstunfähigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12
    Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, weil die erstinstanzliche Entscheidung jedenfalls im Ergebnis offensichtlich richtig ist (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - VGH Bayern, Beschl. v. 16. Mai 2011 - 1 ZB 10.205 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5. August 2009 - 1 A 656/08 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12
    Dies entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Obergerichte zur Erheblichkeit von Wahlfehlern (vgl. BVerfG, Urt. v. 03.07.2008, 2 BvC 1/07 und 7/07, Beschl. v. 23.11.1993 - 2 BvC 15/91 -, BVerfGE 89, 291, 304; OVG Thüringen, Urt. v. 20.06.1996 - 2 KO 229/96 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.02.1991 - 15 A 1518/90 -, m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 24.06.1997 - 8 B 92.97 -, jeweils zit. nach JURIS; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. A., § 49 S. 617, m. w. N. in Fn. 52; vgl. weiter § 26 Abs. 1 Nr. 2, § 50 Nr. 2 KWG Hessen).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12
    Eine nach dem Wortlaut naheliegende Beschränkung auf Fälle, in denen die Kausalität der Rechtsverletzung feststeht, würde eine erhebliche Zahl von Wahlfehlern, bei denen eine solche Feststellung von vornherein ausgeschlossen ist, unberücksichtigt lassen (vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 20.11.1996 - 2 L 375/95 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter OVG Brandenburg, Urt. v. 18.10.2001 - 1 A 200/00 -, zu § 57 Abs. 1 Nr. 4 KWG Brb, OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 - zu § 48 Abs. 1 Nr. 2 KWG Nds., jeweils zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 16.05.2011 - 1 ZB 10.205

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Urteil im Ergebnis nicht

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

  • VG Halle, 21.04.2015 - 6 A 177/14

    Kommunalwahl; Ergebnisrelevanz des Wahlfehlers bei fehlerhaften

    Eine nach dem Wortlaut nahe liegende Beschränkung auf Fälle, in denen die Kausalität der Rechtsverletzung feststeht, würde eine erhebliche Zahl von Wahlfehlern, bei denen eine solche Feststellung von vornherein ausgeschlossen ist, unberücksichtigt lassen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 30. April 2013, - 4 L 143/12 - m.w.N., juris) .

    Diese Auslegung entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Obergerichte zur Erheblichkeit von Wahlfehlern (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Urt. v. 03. Juli 2008, 2 BvC 1/07 und 7/07; Beschl. v. 23. November 1993, 2 BvC 15/91; OVG Thüringen, Urteil v. 20. Juni 1996, 2 KO 229/96; OVG NRW, Urt. v. 22. Februar 1991, 15 A 1518/90; OVG Brandenburg, Urt. v. 18. Oktober 2001, 1 A 200/00; OVG Niedersachsen, Urt. v. 26. März 2008, 10 LC 203/07; OVG LSA, Beschl. v. 26. Februar 2009, 4 L 364/08; Urt. v. 20. November 1996, 2 L 375/95; Beschluss v. 30. April 2013, - 4 L 143/12 -, alle juris).Diese Auslegung ist auch folgerichtig.

  • VG Koblenz, 16.08.2018 - 1 L 792/18

    Kein Anspruch auf Zulassung eines Wahlvorschlags für die Wahl zum Landrat des

    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt - wie auch für den Erfolg einer Wahlprüfung nach § 50 Abs. 3 Satz 1 KWG anerkannt ist - grundsätzlich vor, wenn eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende, also nicht nur theoretische, Möglichkeit besteht, dass sich der Wahlfehler auf das konkrete Ergebnis ausgewirkt haben kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.04.2013 - 4 L 143/12 -, juris, Rn. 6, m.w.N.).
  • VG Koblenz, 02.09.2019 - 3 K 191/19

    Klage gegen Landratswahl im Kreis Birkenfeld abgewiesen

    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt - wie auch für den Erfolg einer Wahlprüfung nach § 50 Abs. 3 Satz 1 KWG anerkannt ist - grundsätzlich vor, wenn eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende, also nicht nur theoretische, Möglichkeit besteht, dass sich der Wahlfehler auf das konkrete Ergebnis ausgewirkt haben kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.04.2013 - 4 L 143/12 -, juris, Rn. 6, m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 23.10.2013 - 9 B 288/13

    Kommunalwahlrecht: Antragsbefugnis im Zusammenhang mit einer Nachwahl zum

    Den Antrag auf Zulassung der Berufung hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 30.04.2013 abgelehnt (4 L 143/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Münster, 02.05.2012 - 4 L 143/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3944
VG Münster, 02.05.2012 - 4 L 143/12 (https://dejure.org/2012,3944)
VG Münster, Entscheidung vom 02.05.2012 - 4 L 143/12 (https://dejure.org/2012,3944)
VG Münster, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 4 L 143/12 (https://dejure.org/2012,3944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,3944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2004 - 6 B 1114/04
    Auszug aus VG Münster, 02.05.2012 - 4 L 143/12
    Da die Bewerbungsfrist im Rahmen einer Stellenausschreibung keine materielle Ausschlussfrist, sondern lediglich eine Ordnungsfrist ist, vgl. insoweit OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - 6 B 427/11 -, juris, und vom 24. Juni 2004 - 6 B 1114/04 - juris, dürfte ihr allerdings auch für das Erfüllen der Voraussetzungen einer Stellenausschreibung bzw. sonstiger Beförderungsvoraussetzungen zumindest nicht ohne Weiteres eine den entsprechenden Bewerber ausschließende Wirkung zukommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2010 - 6 B 923/10

    Kriminalhauptkommissar Leistungsgrundsatz Erprobung Höherwertiger Dienstposten

    Auszug aus VG Münster, 02.05.2012 - 4 L 143/12
    Kommt ein Bewerber aus laufbahnrechtlichen Gründen für eine Beförderung (noch) nicht in Betracht, darf er aus dem Bewerberkreis um ein Beförderungsamt ausgeschlossen werden, vgl. z. B. OVG NRW, Beschluss vom 14. September 2010 - 6 B 923/10 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2011 - 6 B 427/11

    Bestenauslese Stellenbesetzung Konkurrentenstreit Bewerbungsfrist Gesamturteil

    Auszug aus VG Münster, 02.05.2012 - 4 L 143/12
    Da die Bewerbungsfrist im Rahmen einer Stellenausschreibung keine materielle Ausschlussfrist, sondern lediglich eine Ordnungsfrist ist, vgl. insoweit OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - 6 B 427/11 -, juris, und vom 24. Juni 2004 - 6 B 1114/04 - juris, dürfte ihr allerdings auch für das Erfüllen der Voraussetzungen einer Stellenausschreibung bzw. sonstiger Beförderungsvoraussetzungen zumindest nicht ohne Weiteres eine den entsprechenden Bewerber ausschließende Wirkung zukommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 6 E 1406/11

    Bestimmung des Streitwertes in einem auf die vorläufige Freihaltung der zu

    Auszug aus VG Münster, 02.05.2012 - 4 L 143/12
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 und Abs. 5 S. 1 Nr. 1 und S. 2, 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG und entspricht der durch Beschlüsse des OVG NRW vom 19. März 2012 - u.a. 6 E 1406/11 - für die Zukunft geänderten Streitwertpraxis; danach ist in Eilverfahren der vorliegenden Art. 1/4 des 13-fachen Betrages des Endgrundgehaltes des angestrebten Amtes der Streitwertbemessung zugrunde zu legen.
  • VG Schleswig, 05.12.2018 - 12 B 59/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Nur im Fall seiner Einbeziehung in das weitere Auswahlverfahren können seine Rechte auf Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), insbesondere durch fristgerechte Benachrichtigung als Konkurrent im Falle einer für ihn negativen Auswahlentscheidung gewährleistet werden (vgl. VG Münster, Beschluss vom 02.05.2012 - 4 L 143/12 - Juris, Rdnr. 6).
  • VG Schleswig, 03.12.2018 - 12 B 73/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Denn nur im Fall einer Einbeziehung der Antragstellerin in das Auswahlverfahren können ihre Rechte aus Art. 19 Abs. 4 GG insbesondere durch fristgerechte Benachrichtigung als Konkurrentin im Fall einer für sie negativen Auswahlentscheidung gewährleistet werden (vgl. VG Münster, Beschluss vom 02.05.2012 - 4 L 143/12 - zitiert nach juris Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht