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   VG Berlin, 16.07.2015 - 4 L 167.15   

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https://dejure.org/2015,19010
VG Berlin, 16.07.2015 - 4 L 167.15 (https://dejure.org/2015,19010)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.07.2015 - 4 L 167.15 (https://dejure.org/2015,19010)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 4 L 167.15 (https://dejure.org/2015,19010)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Vertrieb von Buttersäure zur Maulwurfbekämpfung bleibt vorerst verboten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Buttersäure für die Maulwurfbekämpfung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertrieb von Buttersäure zur Maulwurfbekämpfung bleibt vorerst verboten

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Eilverfahren wegen Maulwurfbekämpfungsmittel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Buttersäure gegen Maulwürfe unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vertrieb von Buttersäure zur Maulwurfbekämpfung bleibt vorerst verboten - Anbieter fehlt Zulassung für Vertrieb sogenannter Biozidprodukte

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Berlin, 23.05.2018 - 4 K 277.15
    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2015 - 4 L 167.15
    Mit der am 8. Juli 2015 erhobenen Klage VG 4 K 277.15, die sich auf die Anfechtung des Tenorpunktes 1 des Bescheides beschränkt, verfolgt der Kläger sein Begehren in der Hauptsache weiter.

    Versteht man den Antrag sinngemäß als das Begehren, die aufschiebende Wirkung der gegen die Tenorpunkte 1 und 4.1 des angefochtenen Bescheides gerichteten Klage VG 4 K 277.15 wiederherzustellen bzw. anzuordnen, so ist der Antrag zulässig, aber unbegründet.

  • VG Minden, 30.01.2015 - 2 K 80/14

    Tierschutzgesetz bietet keine ausreichende Grundlage für ein behördliches

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2015 - 4 L 167.15
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers folgt aus der von ihm zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden vom 30. Januar 2015 - 2 K 80/14 - nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2015 - 4 L 167.15
    Ohne Erfolg wendet der Antragsteller ein, dass ihm nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Kundenbewertungen nicht als eigene Behauptung zugerechnet werden könnten (Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13 -, Pressemitteilung Nr. 41/2015).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 12 S 3292/94

    Verbot des Inverkehrbringens nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel -

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2015 - 4 L 167.15
    Dass Buttersäure jedenfalls auch bestimmungsgemäß für diese Zwecke eingesetzt werden kann, genügt für die Anwendbarkeit der Biozid-Verordnung, ohne dass es auf ein Überwiegen dieses Verwendungszwecks ankommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 1995 - 12 S 3292/94 -, Rn. 31 ff., juris).
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2015 - 4 L 167.15
    Denn das Unionsrecht, das Vorrang gegenüber dem nationalen Recht besitzt, ist im Wege des indirekten Vollzuges, also mit den Mitteln des nationalen Rechts durchzuführen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. September 1983, verb. Rs. 205/82, Slg. 1983, S. 2633 Rn. 19 - Milchkontor).
  • LG Dortmund, 29.07.2014 - 25 O 8/14

    Unterlassungsbegehren bzgl. Werbeaussagen in Zusammenhang mit dem Vertrieb von

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2015 - 4 L 167.15
    Denn der Antragsteller bewirbt die Qualität von Buttersäure als Abwehrmittel gegen Maulwürfe dadurch, dass er auf seiner Internetseite Kundenbewertungen einstellt, die sich ganz überwiegend zur Wirksamkeit des Präparats für diesen Zweck verhalten (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2014 - 25 O 8/14 -, Rn. 133, juris).
  • OVG Brandenburg, 12.10.2000 - 3 B 12/99

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Untersagungsverfügung;

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2015 - 4 L 167.15
    Diesen Anforderungen genügt die Bindung der Anordnungsbefugnis an das Erforderlichkeitskriterium (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 -, BVerfGE 133, 241-272, Rn. 84, juris zu § 16 Abs. 3 Satz 2 LuftSiG; i.E. ebenso zu § 23 Abs. 1 ChemG: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2000 - OVG 3 B 12/99 -, NVwZ 2001, 585 f.).
  • BVerwG, 12.09.1996 - 3 B 43.96

    Pflanzenschutzrecht: Zuordnung eines Produkts zum Pflanzenschutz- oder

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2015 - 4 L 167.15
    Diese "Bestimmung" - der Verwendungszweck - erschließt sich aus der stofflichen Zusammensetzung des Präparats, seiner Aufmachung und der Art seines Vertriebes (BVerwG, Beschluss vom 12. September 1996 - BVerwG 3 B 43/96 -, Rn. 5, juris m.w.N. zum Merkmal der Zweckbestimmung im Arzneimittelgesetz, Pflanzenschutzgesetz und Düngemittelgesetz).
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvF 1/05

    Normenkontrollantrag Bayerns und Hessens zum Luftsicherheitsgesetz teilweise

    Auszug aus VG Berlin, 16.07.2015 - 4 L 167.15
    Diesen Anforderungen genügt die Bindung der Anordnungsbefugnis an das Erforderlichkeitskriterium (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 -, BVerfGE 133, 241-272, Rn. 84, juris zu § 16 Abs. 3 Satz 2 LuftSiG; i.E. ebenso zu § 23 Abs. 1 ChemG: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2000 - OVG 3 B 12/99 -, NVwZ 2001, 585 f.).
  • VG Berlin, 23.05.2018 - 4 K 277.15

    Untersagung der Werbung für Buttersäure als Bekämpfungsmittel gegen Maulwürfe und

    Am 27. April 2015 erhob der Kläger Widerspruch und machte gleichzeitig das Eilverfahren VG 4 L 167.15 anhängig, blieb aber ohne Erfolg (Beschluss vom 16. Juli 2015; nachfolgend: OVG 1 S 81.15, nunmehr: OVG 11 S 25.16, noch offen).

    Der Kläger trägt unter Bezugnahme auf sein Vorbringen im Eilverfahren VG 4 L 167.15 im Wesentlichen vor: Es fehle bereits an einer Ermächtigungsgrundlage für die ergangene Anordnung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die Streitakte, den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten (1 Hefter), die beigezogene Streitakte des den Kläger betreffenden Eilverfahrens VG 4 L 159.15 nebst hierzu beigezogener Verwaltungsvorgänge des Beklagten (2 Hefter), die beigezogene Streitakte des Eilverfahrens VG 4 L 167.15 / OVG 11 S 25.16 nebst hierzu beigezogenem Verwaltungsvorgang des Beklagten (1 Hefter), die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

    In diesem Sinne hat die Kammer im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens VG 4 L 167.15 (a.a.O., juris Rn. 22 ff.) ausgeführt:.

    Dabei hat das Gericht hinsichtlich des Tenorpunktes 1) des angefochtenen Bescheides in Anlehnung an Nr. 25.2 des Streitwertkataloges unter Zugrundelegung der Angaben des Klägers in seinen eidesstattlichen Versicherungen vom 15. April 2015 zum monatlichen Umsatz (VG 4 L 167.15, GA Bl. 41 und VG 4 L 159.15, GA Bl. 159) den Streitwert daraus ermittelt, dass die Jahreswerte seiner - hier nicht betroffenen - Aktivitäten bei eBay und Amazon einen Betrag von insgesamt etwa 300.000 Euro ergeben (vgl. Beschluss der Kammer vom 18. Mai 2015 - VG 4 L 159.15 -, S. 6) und ihrerseits 60 - 70% seines Gesamtumsatzes ausmachen, woraus sich ein hier relevanter Umsatz in Höhe von etwa 128.500 Euro ergibt.

  • OLG Köln, 17.11.2023 - 6 U 105/23

    Einordnung des den Wirkstoff Kieselgur enthaltenen Produkts "Mikrogur Plus" als

    Dies hat der Bundesgerichtshof für den diese Wendung ebenfalls enthaltenden Art. 17 Abs. 1 BPR ausdrücklich bestätigt (vgl. BGH GRUR 2023, 416, 421 Rn. 54 - Stickstoffgenerator: "rechtsfehlerfrei aufgrund des Internetauftritts der Bekl. [...] eine Wiederholungsgefahr für das Anbieten [...] angenommen."; vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 16.07.2015 - VG 4 L 167.15, BeckRS 2015, 48967, wo ebenfalls das Internet-Angebot als ausreichend angesehen wurde).
  • KG, 24.08.2021 - 9 U 72/19

    Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Rechtsanwendung durch ein

    Dass die Anwendung und Auslegung dieser Vorschriften bei der von den Amtsträgern des Beklagten zu treffenden Entscheidung zweifelhaft war, belegen die in der Auseinandersetzung der Parteien vor dem Verwaltungsgericht ... ergangenen Entscheidungen (Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 L 167.15 -, juris; Urteil vom 23. Mai 2018 - 4 K 277.15 -, juris).
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