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   VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04.NW   

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VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04.NW (https://dejure.org/2004,48743)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23.07.2004 - 4 L 1752/04.NW (https://dejure.org/2004,48743)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 4 L 1752/04.NW (https://dejure.org/2004,48743)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1998 - 10 B 3025/97

    Bauaufsichtliche Ordnungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04
    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 977).
  • OVG Thüringen, 11.03.1997 - 1 EO 232/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beiladung; Aufhebung;

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04
    Rechtsgrundlage für den Erlass einer Duldungsverfügung ist die bauordnungsrechtliche Generalklausel des § 59 Abs. 1 LBauO (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. April 1995 - 8 A 12675/94.OVG - ; vgl. auch OVG Thüringen, LKV 1997, 368).  Die Duldungsverfügung ermöglicht es der Verwaltung, eine Ordnungsverfügung, die in Rechte Dritter eingreifen kann, im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchzusetzen und dabei zugleich die Rechte des betroffenen Dritten zu berücksichtigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2001 - 10 B 705/01

    Stadt Mülheim darf Beseitigung der "Wagenburg" fordern.

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04
    Umstände wie bewusste langjährige Duldung rechtswidriger Verhältnisse, Bedeutung für den Betroffenen oder sonstige Vertrauensgesichtspunkte können allerdings dazu führen, dass nicht ausnahmslos von einer im öffentlichen Interesse liegenden sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagungsverfügung ausgegangen werden kann (Lang in: Jeromin/Schmidt/Lang, Kommentar zur LBauO RhPf Stand Februar 2003, § 812 Rdnr. 72; s. auch OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2002, 11).
  • OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01

    Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung; Tierkörperbeseitigung;

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04
    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 977).
  • VGH Bayern, 30.01.2001 - 4 C 00.3536

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Vertretung durch Bedienstete

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04
    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 977).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00

    Abbruchsanordnung - Duldungsverfügung

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04
    Da die Rechtmäßigkeit einer Duldungsanordnung aber die Gefahr voraussetzt, dass deren Adressat die Vollziehung einer gegen Dritte ergangenen bauaufsichtlichen Verfügung unter Berufung auf eigene Rechte vereitelt, ist u.a. kein Raum für den Erlass einer solchen Verfügung, wenn dem Adressaten der Duldungsverfügung offensichtlich die Berechtigung fehlt, die bauaufsichtliche Verfügung zu verhindern (OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2004, 659; VGH Baden-Württemberg, NuR 2001, 583, 584).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2000 - 10 B 10645/00
    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04
    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 977).
  • VGH Hessen, 14.03.2003 - 9 TG 2894/02

    Störerauswahl - Ermessen - Verpflichtung zur Einreichung von Bauvorlagen

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04
    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 977).
  • VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04

    Bauordnungsrechtliche Untersagung illegal genutzter Wohnung bei Vermietung

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04
    Diese Anordnung umfasst das Verbot der Selbstnutzung und ein Verbot, für freigewordene Wohnungen ein Mietverhältnis zu begründen (s. Beschluss der Kammer vom heutigen Tage in dem  von dem Vermieter der Antragstellerin angestrengten Verfahren 4 L 1673/04.NW).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 8 B 11827/03

    Beseitigungsverfügung; Beseitigungsanordnung; Duldungsverfügung;

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04
    Da die Rechtmäßigkeit einer Duldungsanordnung aber die Gefahr voraussetzt, dass deren Adressat die Vollziehung einer gegen Dritte ergangenen bauaufsichtlichen Verfügung unter Berufung auf eigene Rechte vereitelt, ist u.a. kein Raum für den Erlass einer solchen Verfügung, wenn dem Adressaten der Duldungsverfügung offensichtlich die Berechtigung fehlt, die bauaufsichtliche Verfügung zu verhindern (OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2004, 659; VGH Baden-Württemberg, NuR 2001, 583, 584).
  • VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10

    Nutzungsuntersagung eines baurechtswidrigen Gaststättenbetriebes

    Ist nach den Umständen des Falles damit zu rechnen, dass den baurechtswidrigen Zuständen mit einem Vorgehen gegen den unmittelbaren Nutzer dauerhaft begegnet werden kann, kann er vorrangig in Anspruch genommen werden (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - und vom 13. Juli 2010 - 8 A 10623/10.OVG - Hess. VGH, BRS 40 Nr. 229; VGH Baden-Württemberg, BRS 40 Nr. 228 VG Neustadt, Beschluss vom 23. Juli 2004 - 4 L 1752/04.NW -).
  • VG Koblenz, 21.12.2010 - 1 K 1135/10

    Untersagung der Nutzung von Teilen eines Sanitärgebäudes mit Einliegerwohnung und

    Da dieses Rechtsverhältnis in jedem Falle zeitlich vor Erlass der Beseitigungsanordnung gegenüber dem Vater des Klägers zu 1) am 14. Dezember 2006 begründet wurde, stand es auch nicht unter dem Vorbehalt der späteren Verwaltungsvollstreckung (vgl. zu dieser Konstellation: VG Neustadt, Beschluss vom 23. Juli 2004 - 4 L 1752/04.NW - [...]).
  • VG Karlsruhe, 17.05.2005 - 3 K 868/05

    Karlsruhe-Durlach: Nutzungsuntersagung eines bordellartigen Betriebes -

    Selbst wenn die Nutzungsuntersagungsverfügung auf das Ergreifen dieser rechtlichen Möglichkeiten durch die Antragstellerin gerichtet sein sollte, wofür allerdings Wortlaut und Inhalt der Verfügung keinerlei Anhaltspunkte geben (vgl. zur Rechtmäßigkeit einer solchen Verfügung auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.01.1993, a.a.O. und Beschl. v. 24.11.1988, a.a.O.; VG Neustadt, Beschl. v. 23.07.2004 - 4 L 1752/04.NW - und Beschl. v. 23.07.2004 - 4 L 1673/04.NW - ; Hess. VGH, Beschl. v. 26.09.1983, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.12.1982, VBlBW 1983, 335), kann aber für den Fall, dass der pflichtige Vermieter die entsprechenden Handlungen nicht vornimmt, nicht im Wege des unmittelbaren Zwangs gegen ihn vollstreckt werden.
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