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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 4 L 230/06   

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https://dejure.org/2007,24278
OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 4 L 230/06 (https://dejure.org/2007,24278)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.04.2007 - 4 L 230/06 (https://dejure.org/2007,24278)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. April 2007 - 4 L 230/06 (https://dejure.org/2007,24278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für ein Hinterliegergrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorteil eines Straßenausbaus für ein Hinterliegergrundstück; Erhebung eines Straßenausbaubeitrags gegen den Zwangsverwalter eines Grundstücks

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für ein Hinterliegergrundstück

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 31/02

    Hinterliegergrundstück desselben Eigentümers kann die Straße in Anspruch nehmen,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 4 L 230/06
    In Anwendung dieser Bestimmung und auf der Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung der Beklagten vom 12. Februar 1998 hat die Vorinstanz - unter Hinweis u. a. auf die Rechtsprechung des 2. Senats des erkennenden Gerichts (Beschl. v. 29.10.2003 - 2 L 31/02 -) - für das hier veranlagte Hinterliegergrundstück F-Straße 7 eine beitragsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten C-Straße bejaht, weil im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht sowohl das an die abzurechnende C-Straße unmittelbar angrenzende Hotelgrundstück (Flur .., Flurstück ..) als auch das Hinterliegergrundstück im Eigentum des Vollstreckungs- und Beitragsschuldners ... gestanden haben.
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132

    Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück

    Ist die gebotene Inanspruchnahmemöglichkeit für ein Hinterliegergrundstück objektiv wertlos, weil nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die ausgebaute Straße in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird, dann hat dieses Grundstück aus einer gebotenen Inanspruchnahmemöglichkeit keinen Sondervorteil und scheidet deshalb aus dem Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke aus (vgl. OVG LSA, U.v. 3.4.2007 - 4 L 230.06 - KStZ 2007, 178).

    Ist die gebotene Inanspruchnahmemöglichkeit für ein Hinterliegergrundstück objektiv wertlos, weil nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die ausgebaute Straße in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird, dann hat dieses Grundstück aus einer gebotenen Inanspruchnahmemöglichkeit keinen Sondervorteil und scheidet deshalb aus dem Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke aus (vgl. OVG LSA, U.v. 3.4.2007 - 4 L 230.06 - KStZ 2007, 178).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 220/13

    Straßenausbaubeitragserhebung; wirtschaftlicher Vorteil für

    Zur Begründung verweist er auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -).

    Vielmehr bedarf es als Korrektiv zusätzlich einer wertenden Betrachtung (so auch OVG Bautzen, Urt. v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris und Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 348/08 -, SächsVBl 2009, 40; VGH Kassel, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 688/08 -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178; VGH München, Beschl. v. 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465 -, juris; in diese Richtung auch VG Schwerin, Urt. v. 04.01.2013 - 4 A 420/09 - a. A. OVG Weimar, Beschl. v. 17.03.2009 - 4 EO 269/07 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, NStN 2007, 186 = DVBl. 2007, 851; VG Greifswald, Urt. v. 22.11.2013 - 3 A 217/12 -, juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht auch VGH Kassel, Beschl. v. 14.12.2012 - 5 A 1884/12 - juris, das Revisionsverfahren hierzu ist beim BVerwG - 9 B 9/13 - anhängig).

    Ist die gebotene Inanspruchnahmemöglichkeit für ein (Hinterlieger-)Grundstück objektiv wertlos, weil nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die ausgebauten Verkehrsanlage in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird, hat dieses Grundstück aus der gebotenen Inanspruchnahmemöglichkeit keinen nennenswerten Vorteil, scheidet deshalb aus dem Kreis der bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücke aus (OVG Magdeburg, Urteil v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178, zit. n. juris; so auch OVG Bautzen, Urteil v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, § 35, Rn. 24) und kann nicht mehr von einer "qualifizierten" Inanspruchnahmemöglichkeit im Sinne der vorstehend erörterten Bestimmungen gesprochen werden.

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass der vorliegende Fall mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -) zugrunde lag, nicht vergleichbar ist.

  • VGH Bayern, 18.05.2016 - 6 ZB 15.2785

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Ist die gebotene Inanspruchnahmemöglichkeit für ein Hinterliegergrundstück objektiv wertlos, weil nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die ausgebaute Straße in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird, dann hat dieses Grundstück aus einer gebotenen Inanspruchnahmemöglichkeit keinen Sondervorteil und scheidet deshalb aus dem Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke aus (BayVGH, B. v. 22.3.2016 - 6 ZB 15.1227 - juris Rn. 8; U. v. 25.10.2012 - 6 B 10.133 - juris Rn. 43; OVG LSA, U. v. 3.4.2007 - 4 L 230.06 - KStZ 2007, 178).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 81/13

    Berücksichtigung eines Hinterliegergrundstücks bei Eigentümeridentität zwischen

    Vielmehr bedarf es als Korrektiv zusätzlich einer wertenden Betrachtung (so auch OVG Bautzen, Urt. v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris und Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 348/08 -, SächsVBl 2009, 40; VGH Kassel, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 688/08 -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178; VGH München, Beschl. v. 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465 -, juris; in diese Richtung auch VG Schwerin, Urt. v. 04.01.2013 - 4 A 420/09 - a. A. OVG Weimar, Beschl. v. 17.03.2009 - 4 EO 269/07 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, NStN 2007, 186 = DVBl. 2007, 851; VG Greifswald, Urt. v. 22.11.2013 - 3 A 217/12 -, juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht auch VGH Kassel, Beschl. v. 14.12.2012 - 5 A 1884/12 - juris, das Revisionsverfahren hierzu ist beim BVerwG - 9 B 9/13 - anhängig).

    Ist die gebotene Inanspruchnahmemöglichkeit für ein (Hinterlieger-)Grundstück objektiv wertlos, weil nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die ausgebauten Verkehrsanlage in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird, hat dieses Grundstück aus der gebotenen Inanspruchnahmemöglichkeit keinen nennenswerten Vorteil, scheidet deshalb aus dem Kreis der bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücke aus (OVG Magdeburg, Urteil v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178, zit. n. juris; so auch OVG Bautzen, Urteil v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, § 35, Rn. 24) und kann nicht mehr von einer "qualifizierten" Inanspruchnahmemöglichkeit im Sinne der vorstehend erörterten Bestimmungen gesprochen werden.

  • VGH Hessen, 06.05.2009 - 5 A 2017/08

    Hinterliegergrundstück desselben Eigentümers; Abschluss zum vorderliegenden

    Ist Letzteres nicht der Fall, so scheidet das Hinterliegergrundstück für die Verteilung des Um- und Ausbauaufwandes der nicht unmittelbar angrenzenden Anbaustraße aus dem Kreis der zu beteiligenden Grundstücke aus (so zutreffend für das Straßenbeitragsrecht: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 401 Buchst. i und j; ferner das dort zitierte Urteil des OVG Magdeburg vom 3. April 2007 - 4 L 230/06 - KStZ 2007, 278).
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.133

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; nicht gefangenes

    Ist die gebotene Inanspruchnahmemöglichkeit für ein Hinterliegergrundstück objektiv wertlos, weil nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die ausgebaute Straße in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird, dann hat dieses Grundstück aus einer gebotenen Inanspruchnahmemöglichkeit keinen Sondervorteil und scheidet deshalb aus dem Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke aus (vgl. OVG LSA, U.v. 3.4.2007 - 4 L 230.06 - KStZ 2007, 178).
  • OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08

    Insolvenzverwalter; Bestimmtheit; wirtschaftliche Einheit;

    Ist die gebotene Inanspruchnahmemöglichkeit für ein (Hinterlieger-) Grundstück objektiv wertlos, weil nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die ausgebaute Verkehrsanlage in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird, hat dieses Grundstück aus der gebotenen Inanspruchnahmemöglichkeit keinen nennenswerten Vorteil und scheidet deshalb aus dem Kreis der bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücke aus (OVG LSA, Urt. v. 3.4.2007 - 4 L 230/06 -, zitiert nach juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 401i ff., unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 30.5.1997, NVwZ-RR 1998, 67, zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • VGH Bayern, 22.03.2016 - 6 ZB 15.1227

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Sondervorteil bei Erhebung eines

    Ist die gebotene Inanspruchnahmemöglichkeit für ein Hinterliegergrundstück objektiv wertlos, weil nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass von diesem Grundstück aus die ausgebaute Straße in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird, dann hat dieses Grundstück aus einer gebotenen Inanspruchnahmemöglichkeit keinen Sondervorteil und scheidet deshalb aus dem Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke aus (BayVGH, U. v. 25.10.2012 - 6 B 10.133 - juris Rn. 43; OVG LSA, U. v. 3.4.2007 - 4 L 230.06 - KStZ 2007, 178).
  • VG Gera, 18.10.2016 - 4 K 1443/14

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für ein Hinterliegergrundstück

    Ebenso vertreten inzwischen andere Obergerichte diese Auffassung (vgl. insb. BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 6 B 10.133, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 6 B 09.20B3, Beschluss vom 29. April 2016 - 6 CS 16.58; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5. November 2014 - 1 L 220/13; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2007 - 4 L 230/06; Hess. VGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 A 688/08 - alle zitiert nach Juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10

    Straßenausbaubeitrag bei einem zweiterschlossenen Hinterliegergrundstück

    Das ist insbesondere der Fall, wenn bei einer an objektiven Kriterien orientierten Betrachtung nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass die Straße von dort in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2007 - 4 L 230/06 -, Juris Rn. 22 f.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 348/08 -, http://www.justiz.sachsen.de; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 19; Driehaus in: Driehaus, Kommentar zum KAG, § 8 Rn. 401 i f.).
  • VG Weimar, 12.11.2007 - 3 E 1764/06

    Ausbaubeiträge; Kein uneingeschränkter, zusätzlicher

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