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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 4 L 322/07   

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https://dejure.org/2010,29940
OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 4 L 322/07 (https://dejure.org/2010,29940)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.04.2010 - 4 L 322/07 (https://dejure.org/2010,29940)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. April 2010 - 4 L 322/07 (https://dejure.org/2010,29940)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Vergnügungssteuer bei Tanzveranstaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VStS § 2 Abs. 2; VStS § 7; VStS § 14 Abs. 1
    Größe des benutzten Raumes als pauschale Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Vergnügungsteuer; Rechtfertigung einer pauschalen Zusammenfassung von Räumlichkeiten unterschiedlicher Größe durch die Größe des benutzten Raumes als pauschale Bemessungsgrundlage für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Erhebung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen nach der Größe des benutzten Unterhaltungsraumes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Größe des benutzten Raumes als pauschale Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Vergnügungsteuer; Rechtfertigung einer pauschalen Zusammenfassung von Räumlichkeiten unterschiedlicher Größe durch die Größe des benutzten Raumes als pauschale Bemessungsgrundlage für ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.04.2006 - 5 B 20.06

    Rücknahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 4 L 322/07
    Im Hinblick auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vom 23. Januar 2006 (5 B 20/06), die eine an die Klägerin gerichtete Aufforderung zum Gegenstand hatte, betriebswirtschaftliche Abrechnungen vorzulegen, und in der eine von der Beklagten in Betracht gezogene Steuererhebung nach der Roheinnahme wohl als nicht zulässig, eine pauschale Besteuerung nach der jeweils unverändert anzusetzenden Nutzfläche indes als unbedenklich angesehen wurde, änderte die Beklagte die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassenen Vergnügungssteuerbescheide für den Zeitraum März 2004 bis September 2005.
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 3.03

    Vergnügungssteuer; Aufwandsbegriff; Kartensteuer; vergnügungssteuerfreier

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 4 L 322/07
    Sie zielt darauf ab, im Ergebnis die mit der Einkommensverwendung für ein Vergnügen zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen zu belasten (BVerwG, Urt. v. 03.03.2004 - 9 C 3/03 - m. w. N., zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 28.01.2013 - 5 A 924/10

    Begriff der Tanzveranstaltung im Vergnügungsteuerrecht

    6 Im Übrigen wird höchst- und obergerichtlich aktuell nicht bezweifelt, dass - abgesehen von Sonderformen - jedenfalls übliche Diskothekenveranstaltungen Tanzveranstaltungen sind, wenn für solche unter diesem Begriff von einer Gemeinde Vergnügungssteuer erhoben wird (vgl. u. a.: BVerwG, Urt. v. 3. März 2004 - 9 C 3/03 -, juris Rn. 24 = NVwZ 2004, 1128 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 26. August 2011 - 14 A 1224/11 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Urt. v. 29. April 2010 - 4 L 322/07 -, juris Rn. 22; OVG M-V, Urt. v. 13. Mai 2009 - 1 L 195/05 -, juris Rn. 45; NdsOVG, Urt. v. 18. September 2002 - 13 LB 2100/01 -, juris Rn. 21; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26. Januar 1993 - 6 A 10320/92 -, juris Rn. 21).
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