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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 4 L 44/13   

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OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 4 L 44/13 (https://dejure.org/2013,47581)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.11.2013 - 4 L 44/13 (https://dejure.org/2013,47581)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. November 2013 - 4 L 44/13 (https://dejure.org/2013,47581)
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Wird zitiert von ... (248)

  • VG Oldenburg, 21.01.2014 - 3 B 6802/13

    Abschiebungsanordnung; Dublin; Dublin II; Dublin III; Grundrecht Charta; Italien;

    Ausgehend von den vorstehend dargestellten Maßstäben ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass in der Republik Italien die genannten Voraussetzungen vorliegen, um deshalb die Unzulässigkeit der Überstellung des Antragstellers feststellen zu können (die gleiche Auffassung im Ergebnis vertretend z.B. VG Oldenburg, Beschlüsse vom 6. Dezember 2013 - 3 B 6728/13 - und 11. Dezember 2013 - 3 B 6820/13 -, jeweils V.n.b.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2013 - 4 L 44/13 -, VG Trier, Beschluss vom 6. November 2013 - 5 L 1539/13.TR -, VG Saarland, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 3 L 1891/13 -, OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - OVG 3 S 40.13 - und vom 24. Juni 2013 - OVG 7 S 58.13 -, VG Ansbach, Beschluss vom 18. September 2013 - AN 2 K 13.30675 -, VG Hannover, Urteil vom 13. September 2013 - 2 A 4489/12 -, VG Hamburg, Urteil vom 18. Juli 2013 - 10 A 581/13 -, VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 18. Juli 2013 - Au 6 K 13.30132 -, VG Regensburg, Urteil vom 18. Juli 2013 - RN 5 K 13.30027 -, jeweils juris, und Nds. OVG, Beschluss vom 2. August 2012 - 4 MC 133/12 -, a.a.O.; a.A. VG Gießen, Urteil vom 25. November 2013 - 1 K 844/11.GI.A -, und Beschluss vom 28. August 2013 - 1 L 1550/13.GI.A -, VG Frankfurt a.M., Urteil vom 9. Juli 2013 - 7 K 560/11.F.A -, VG Köln, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 20 L 613/13.A -, jeweils juris).

    Des Weiteren wird auf die folgenden Erwägungen des OVG Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 14. November 2013 (a.a.O.) Bezug genommen:.

    Ferner ist anzufügen, dass sich die Situation des gesamten Asylsystems in Italien nach den aktuellen Auskünften des Auswärtigen Amtes sogar günstiger als oben beschrieben darstellt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2013, a.a.O., der im Anschluss an Ausführungen zum Gutachten von borderline europe e.V. ausführte, insbesondere stelle sich die vom Verwaltungsgericht als untragbar kritisierte Unterkunftssituation nach Auskünften des Auswärtigen Amtes an den 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt als deutlich anders dar).

    So stellt sich die Frage, ob auch das Drohen einer Verletzung von Art. 4 GR-Charta bzw. Art. 3 EMRK im Einzelfall eine Ausnahme von der innereuropäischen Schutzvermutung zu begründen vermag (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2013, a.a.O., das offenbar die Notwendigkeit einer solchen Einzelfallbetrachtung im Rahmen der Prüfung eines Selbsteintritts bejaht; Schlussanträge vom 22. September 2011 in dem Verfahren C-411/10 des EuGH, Celex-Nr. 62010CC0411, Rn. 112; Thym, ZAR 2013, 331 , der ausführt, die Verwaltungsgerichte dürften eine Überstellung aus Rechtsgründen einzig bei einer drohenden Verletzung des Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GR-Charta aussetzen; Marx, NVwZ 2012, 409 , der der Ansicht ist, wollte man Art. 4 GR-Charta unter den Vorbehalt "systemisch" bedingter Verletzungen stellen, wäre dies konventions- und unionsrechtswidrig; vgl. dagegen Hailbronner/Thym, NVwZ 2012, 406 , die darlegen, dass man die sinngemäße Feststellung des EuGH in seinem Urteil vom 21. Dezember 2011, nicht "jede Verletzung eines Grundrechts durch den zuständigen Mitgliedstaat" berühre die Verpflichtungen der übrigen Mitgliedstaaten zur Beachtung der Dublin II-VO (s. EuGH, a.a.O., Rn. 82), als Abgrenzung zwischen Art. 3 EMRK und sonstigen Grundrechten deuten könne oder der EuGH eine Ausnahme wegen einer Verletzung von Art. 3 EMRK im Einzelfall für unzulässig erachte; vgl. dazu auch BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93, 2315/93 -, juris, Rn. 189, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf BVerfGE 94, 49 = NVwZ 1996, 700, der ausführte, nicht umfasst vom Konzept normativer Vergewisserung über einen Schutz für Flüchtlinge durch den Drittstaat seien auch Ausnahmesituationen, in denen der Drittstaat selbst gegen den Schutzsuchenden zu Maßnahmen politischer Verfolgung oder unmenschlicher Behandlung (Art. 3 EMRK) greife und dadurch zum Verfolgerstaat werde).

    Dies gilt unabhängig davon, ob man der Auffassung ist, eine solche Einzelfallbetrachtung müsse angesichts der vom EuGH in seinem Urteil vom 21. Dezember 2011 dargelegten Bedeutung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und des diesem zugrunde liegenden Vertrauensgrundsatzes (a.a.O., Rn. 75, 83 ff.) denselben Prüfungsmaßstäben genügen wie der Nachweis systemischer Mängel (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2013, a.a.O.; vgl. auch zum strengen Prüfungsmaßstab bezüglich der im normativen Vergewisserungskonzept nicht aufgefangenen Sonderfälle BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996, a.a.O., Rn. 190) oder ob es ausreichte, dass es ernsthafte und stichhaltige Gründe dafür gebe, dass der Betroffene im zuständigen Mitgliedstaat tatsächlich Gefahr laufe, der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung ausgesetzt zu werden (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011, a.a.O., Rn. 365; vgl. auch Bank/Hruschka, ZAR 2012, 182 , die ausführten, bei der Prüfung der Einzelfälle gelte die (widerlegliche) Sicherheitsvermutung).

    Abgesehen hiervon vermittelt diese Vorschrift keinen subjektiv öffentlich-rechtlichen Anspruch darauf, dass der den zuständigen Mitgliedstaat bestimmende Mitgliedstaat verpflichtet ist, den Asylantrag in einer Situation, in der die Überstellung eines Asylbewerbers an den ursprünglich als zuständig bestimmten Mitgliedstaat wegen des Vorliegens systemischer Mängel im oben beschriebenen Sinne unmöglich ist, auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO selbst zu prüfen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013, a.a.O., Rn. 36 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel

    58 Diese Einschätzung des Senats, wonach systemische Mängel im Asylsystem Italiens nicht festgestellt werden können, steht im Einklang mit den jüngsten Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG NRW, Urteil vom 07.03.2014 - 1 A 21.12.A - juris; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 21.02.2014 - 10 A 10656/13 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.11.2013 - 4 L 44/13 - juris, Nieders.OVG Beschluss vom 30.01.2014 - 4 LA 167/13 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.10.2013 - OVG 3 S 40.13 - juris; VG Würzburg, Beschluss vom 21.03.2014 - W 6 S 14.50007 - juris; VG Wiesbaden, Beschluss vom 06.03.2014 - 5 L 246/14.WI.A - juris; VG Stuttgart, Urteil vom 28.02.2014 - A 12 K383/14 - juris; VG Ansbach, Beschluss vom 13.02.2014 - AN 2 S 14.30090 - juris; VG Saarland, Beschluss vom 27.01.2014 - 3 K 339/13 - juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 21.01.2014 - 3 B 6802/13 - juris; VG Regensburg, Beschluss vom 18.12.2013 - RN 6 S 13.30720 - juris; VG Meiningen, Urteil vom 26.06.2013 - 5 K 20096/13 Me - juris; VG Augsburg, Beschluss vom 19.12.2012 - Au 6 E 12.30377 - juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2012 - 6 L 1480/12.A - juris; a.A. noch OVG NRW, Beschluss vom 01.03.2012 - 1 B 234/12.A - juris; VG Gießen, Urteil vom 25.11.2013 - 1 K 844/11.GI.A - juris; VG Schwerin, Beschluss vom 13.11.2013 - 3 B 315/13 As - juris; VG Frankfurt, Urteil vom 09.07.2013 - 7 K 560/11.F.A. - juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16.05.2013 - 5a L 547/13.A - juris; VG Köln, Beschluss vom 07.05.2013 - 20 L 613/13.A - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - 13 A 2448/15

    Verwehrung des Asylrechts eines Ausländers auf Grund seiner Einreise aus einem

    vgl. ebenso für Italien - in unterschiedlichen Fallkonstellationen - EGMR, Urteil vom 30. Juni 2015 - 39350/13 (A.S. v. Schweiz) -, Rn. 36, vom 13. Januar 2015 - 51428/10 (A.M.E. ./. Niederlande) -, juris, Rn. 35, und vom 4. November 2014 - 29217/12 (Tarakhel ./. Schweiz) -, juris, Rn. 114 f.; OVG NRW, Urteile vom 7. März 2014 - 1 A 21/12.A -, juris, vom 24. April 2015 - 14 A 2356/12.A -, juris, Rn. 35 ff., und vom 19. Mai 2016 - 13 A 516/14.A -, juris, vom 10. Juli 2015 - 15 A 1048/14.A -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 25. Juni 2015 - 11 LB 248/14 -, juris, Rn. 47 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. April 2014 - A 11 S 1721/13 -, juris, Rn. 43 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 28. Februar 2014 - 13a B 13.30295 -, BayVBl. 2014, 628 = juris; Hess. VGH, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 10 A 681/13.Z.A -, juris; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 21. Februar 2014 - 10 A 10656/13 -, juris; OVG S.-A., Beschluss vom 14. November 2013 - 4 L 44/13 -, juris.
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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13.NW   

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https://dejure.org/2013,3383
VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13.NW (https://dejure.org/2013,3383)
VG Neustadt, Entscheidung vom 28.02.2013 - 4 L 44/13.NW (https://dejure.org/2013,3383)
VG Neustadt, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 4 L 44/13.NW (https://dejure.org/2013,3383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 5 EigBetrAnV RP, § 26 Abs 1 GemO RP, § 61 BauO RP, § 62 Abs 1 Nr 3c BauO RP, § 62 Abs 2 Nr 5 BauO RP
    Einstweiliger Rechtsschutz - Erledigungsfeststellungantrag - Baueinstellungsverfügung einer Grundstücksentwässerungsanlage - Prüfungsumfang einer Satzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer baugenehmigungspflichtigen Nutzungsänderung beim Umbau eines Sparkassengebäudes in einen Lebensmittelmarkt sowie sechs Wohneinheiten; Erledigungsfeststellungsstreit im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bauarbeiten an Entwässerungsanlage an ehemaligem Sparkassengebäude in Neustadt zu Recht eingestellt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn die Bauarbeiten eingestellt werden...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einstellung der Bauarbeiten an Entwässerungsanlage an ehemaligem Sparkassengebäude in Neustadt rechtmäßig - Ein Gesamtbauvorhaben ist insgesamt genehmigungspflichtig, wenn an ihm genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Bauarbeiten durchgeführt werden

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 24.10.1997 - 4 NB 35.96

    Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde - Grundsatzfrage - Klärung der Frage in

    Auszug aus VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13
    Fällt diese Prüfung positiv aus, so ist dem Feststellungsantrag stattzugeben, anderenfalls ist das Rechtsschutzbegehren abzulehnen (vgl. BVerwG, NVwZ 1998, 1064).

    Das ursprüngliche Rechtsschutzziel der Antragsteller, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den für sofort vollziehbar erklärten Bescheid vom 9. Januar 2013 durch das Gericht wiederherzustellen, ist nach wie vor erreichbar (vgl. BVerwG, NVwZ 1998, 1064).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2011 - 3 S 375/11

    Zum Rechtsschutzinteresse des Bauherrn im Eilrechtsschutz gegen die unter

    Auszug aus VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13
    Der Rechtsstreit ist nunmehr auf die Feststellung beschränkt, ob die Hauptsache erledigt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2011, 932 m.w.N.).

    Während ein Fortsetzungsfeststellungsantrag in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO bei Erledigung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich unzulässig ist, bestehen gegen die Zulässigkeit eines Erledigungsfeststellungsstreits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren keine Bedenken (VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2011, 932 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

    Auszug aus VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13
    Zwar verneint eine Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (s. z.B. VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2012, 54; Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O., § 80 Rn. 87) die Heilbarkeit eines Begründungsmangels nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unter Hinweis darauf, andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Begründungspflicht des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO leer liefe und ihre Funktion nicht mehr erfüllen könne, nicht nur den Betroffenen über die für die Behörde maßgeblichen Gesichtspunkte für die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu unterrichten, sondern auch die Verwaltung selbst zu einer besonders sorgfältigen Prüfung anzuhalten.

    Die Kammer braucht nicht näher darauf einzugehen, wie zu tenorieren ist, wenn der Antrag nur deshalb Erfolg hat, weil die Behörde ihrer Begründungspflicht nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht (ausreichend) nachgekommen ist (s. dazu einerseits z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26.01 -, juris; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2012, 54, die lediglich die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufheben; andererseits OVG Sachsen-Anhalt, DÖV 1994, 352; Puttler in: Sodan/Ziekow, VwGO, a.a.O., § 80 Rn. 154, die d ie vorbehaltslose Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs befürworten).

  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13
    Kann aufgrund der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Überprüfung nicht festgestellt werden, ob der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig ist, so beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzuges des Verwaltungsakts auf die Durchführung einer Interessenabwägung, die je nach Fallkonstellation zugunsten des Antragstellers oder des Antragsgegners ausgehen kann (BVerfG, NVwZ 2007, 1176, 1177).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, a.a.O., Rn. 975).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13
    Für das Interesse des Betroffenen, einstweilen nicht dem Vollzug der behördlichen Maßnahmen ausgesetzt zu sein, sind zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs von Belang (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 581).
  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    Auszug aus VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13
    Maßgebend für die Beurteilung der Rechtsqualität von Erklärungen ist ihr objektiver Sinngehalt, d.h. wie ein verständiger Empfänger sie insbesondere unter Berücksichtigung der äußeren Form, Abfassung, Begründung und etwaig vorhandener Rechtsmittelbelehrung verstehen musste (vgl. BVerwGE 99, 101; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Auflage 2012, § 35 Rn. 16).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13
    Zwar genügt in den Fällen, in denen erst eine in den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans in Bezug genommene DIN-Vorschrift bestimmt, unter welchen Voraussetzungen bauliche Anlagen im Plangebiet zulässig sind, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ 2010, 1567; s. auch OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2011, 381 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Mai 2012 - 10 D 145/09.NE -, juris) nur dann rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung von Rechtsnormen, wenn die Gemeinde sicherstellt, dass die Betroffenen von der DIN-Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können.
  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 39.10

    Anlasslose Auskunftserhebung; Auskunftsbescheid; Befugnisnorm; effet utile;

    Auszug aus VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13
    Es reicht aus, wenn sich die Verwaltungsakt-Befugnis dem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen lässt (BVerwG, NVwZ 2012, 1123).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem

    Auszug aus VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13
    Es prüft eigenständig, ob unter Berücksichtigung und Gewichtung aller für und wider den Sofortvollzug sprechenden Umstände - auch solcher, die der Behörde nicht bekannt waren - die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder Anfechtungsklage zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes in der Hauptsache oder aus anderen Gründen wiederherzustellen ist (vgl. Finkelnburg/Külpmann, a.a.O., Rn. 963); maßgebend für die Interessenabwägung sind mangels Vorliegens eines Widerspruchsbescheids dabei die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. August 2009 - 18 B 331/09 -, juris; OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2008, 483).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 9 KN 162/10

    Vereinbarkeit einer mit dem Inhalt der Verpflichtung zur Überprüfung privater

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 18 B 331/09

    Sofortige Vollziehung Anordnung besonderes Vollziehungsinteresse

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - 10 D 145/09

    Angabe der Fundstelle der in Bezug genommenen DIN-Norm bei Verweis einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08

    Keine Zuständigkeit der Gemeinden für Regelungen zur Bekämpfung von Kinderarbeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09

    Durchsetzung der Erfüllung der Straßenreinigungspflicht durch einen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10

    Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Festsetzung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 1 B 11201/12

    Bau der Sommerrodelbahn auf der Loreley vorerst gestoppt

  • OVG Sachsen, 23.10.2012 - 5 B 287/12

    Aufschiebende Wirkung, Vergnügungssteuer, ernstliche Zweifel, offene

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
  • VGH Bayern, 17.05.2006 - 23 CS 06.928
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1993 - 7 B 11203/93
  • BVerwG, 13.10.1987 - 4 B 211.87

    Klageänderung - Erledigung - Aufhebung - Verwaltungsakt

  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - 13 B 1910/08

    Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung bei der Anwendung des Irreführungsverbots

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - 8 B 558/11

    Zurückweisung eines Widerspruchs hat keine Auswirkung auf das Bestehen oder

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 8 A 10587/07

    Baugenehmigungserteilung; Schlusspunkttheorie; Denkmalschutzrechtliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.1993 - 4 M 10/93
  • VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05

    EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13

    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem

    Er schließt sich vielmehr der Gegenauffassung (Nds. OVG, Beschl. v. 5.6.2003 - 8 ME 87/03 -, NUR 2003, 635 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 5, und Beschl. v. 17.8.2001 - 11 MA 2457/01 -, InfAuslR 2002, S. 13 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 2; OVG Rhld-Pf., Beschl. v. 3.4.2012 - 1 B 10136/12 - BauR 2012, 1362 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 14; OVG Bln-Brdbg, Beschl. v. 16.4.2008 - OVG 3 S 106.07 -, NVwZ-RR 2008, 727 f., hier zitiert nach juris, Rn. 7 ff., m. z. w. N.; VG Neustadt/W, Beschl. 28.2.2013 - 4 L 44/13.NW -, juris, Langtext Rn. 23) an.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17

    "Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines

    Gemessen daran handelt es sich bei der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Mannheim um eine Behörde i.S.d. § 1 Abs. 2 LVwVfG (i.E. ebenso für die Betriebs-/Werkleitungen kommunaler Eigenbetriebe: OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 24.10.2013 - 9 A 2553/11 -, juris, Rn. 8 f. m.w.N.; OVG Meckl.Vorp., Beschluss vom 23.04.2012 - 1 M 211/11 -, juris, Rn. 2 f.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 06.07.2007 - OVG 12 S 60.07 -, juris, Rn. 2; SächsOVG, Urteil vom 30.06.2004 - 5 B 369/03 -, juris, Rn. 19 f.; VG Köln, Urteil vom 18.06.2013 - 14 K 282/13 -, juris, Rn. 20 f.; VG Neustadt, Beschluss vom 28.02.2013 -4 L 44/13.NW -, juris, Rn. 37 ff.; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19.02.2007 - 5 L 418/06 -, juris, Rn. 4 ff.; a.A. ThürOVG, Beschluss vom 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -, juris, Rn. 38 f.).
  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18

    Grundstücksentwässerungsanlage

    Die Befugnis zum Erlass von Satzungen stellt eine ausreichende Grundlage für die Regelung von Eingriffen dar, die mit dem Einrichtungszweck notwendigerweise verbunden sind (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 5/16 -, juris Rn. 26-27; so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Januar 2012 - 9 KN 162/10 -, juris Rn. 71; VG Neustadt , Beschluss vom 28. Februar 2013 - 4 L 44/13.NW -, juris Rn. 36).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 5/16

    Pflicht des Grundstückseigentümers zur Sanierung einer gemeinschaftlichen

    Die Befugnis zum Erlass von Satzungen (hier § 30 LWG und § 17 Abs. 2 GO) stellt eine ausreichende Grundlage für die Regelung von Eingriffen dar, die mit dem Einrichtungszweck notwendigerweise verbunden sind (so auch OVG Lüneburg, Urt. v. 10.01.2012 - 9 KN 162/10 -, Juris Rn. 71; VG Neustadt , Beschl. v. 28.02.2013 - 4 L 44/13.NW -, Juris Rn. 36).
  • VG Neustadt, 30.01.2018 - 4 L 10/18

    Aufstellung von Fahrrädern zu Werbezwecken und Sofortvollzug einer Verfügung

    Pauschale und nichts sagende formelhafte Wendungen genügen nicht (VG Neustadt, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 4 L 44/13.NW, Rn. 20 juris).
  • VG Neustadt, 03.02.2020 - 5 K 922/19

    Wirkung einer nachträglich erlassenen Baugenehmigung auf vorige

    Maßgebend ist vielmehr das Vorhaben insgesamt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 2 L 51/17 -, juris; VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 4 L 44/13.NW -, juris m.w.N.).
  • VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 72/15

    Umbau der Entwässerungsanlage im ehemaligen Sparkassengebäude in Neustadt bedarf

    Mit Beschluss vom 28. Februar 2013 - 4 L 44/13.NW - stellte das erkennende Gericht die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Klägerin und ihres Geschäftsführers gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ziffer 4 der Bescheide der Beklagten vom 9. Januar 2013 wieder her und wies den Antrag im Übrigen ab.
  • VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14

    Festlegung einer Geländeoberfläche

    Dies gilt ebenso, wenn ein Gesamtbauvorhaben, das genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Bauarbeiten betrifft und damit insgesamt genehmigungspflichtig ist (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 4 L 44/13.NW - ; juris; Lang in: Jeromin/Schmidt/Lang, LBauO RhPf, 3. Auflage 2012, § 80 Rn. 5), teilbar ist.
  • VG Neustadt, 17.02.2020 - 3 K 885/18

    Schadensersatzanspruch eines gemeindlichen Eigenbetriebes gegen eine

    Weiter kann dahinstehen, ob es sich bei der Klägerin um eine Behörde im Sinne des § 61 Nr. 3 VwGO handelt, also um eine Stelle, die durch organisationsrechtliche Rechtssätze gebildet, vom Wechsel des Amtsinhabers unabhängig und nach der einschlägigen Zuständigkeitsregelung berufen ist, unter eigenem Namen für den Staat oder einen anderen Träger öffentlicher Verwaltung Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen und durch Verwaltungsakte zu entscheiden (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 61 Rn. 13), wobei die Rechtsprechung die vorgenannten Voraussetzungen jedenfalls in Bezug auf die Werksleitung eines Eigenbetriebs als erfüllt ansieht (vgl. VGH BW, Urteil vom 28.2.2019 - 2 S 929/17; OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2013 - 9 A 2553/11; VG Neustadt, Beschluss vom 28.2.2013 - 4 L 44/13.NW).
  • VG Neustadt, 04.09.2014 - 4 K 417/14

    Baugenehmigung für Wärmepumpe; Dachgauben und Dachaufbauten im Sinne der BauO RP;

    Ein Gesamtbauvorhaben ist jedoch insgesamt genehmigungspflichtig, wenn an ihm genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Bauarbeiten durchgeführt werden (s. z.B. Jeromin in: Jeromin/Schmidt/Lang, a.a.O., § 62 Rn. 13; VG Neustadt, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 4 L 44/13.NW -, juris).
  • VG Neustadt, 05.11.2013 - 4 L 854/13

    Zur Bestimmtheit eines Abfallgebührenbescheides einer Gemeinde - Abfälle im

  • VG Neustadt, 30.09.2022 - 5 L 799/22

    Landeshundegesetz: Einstufung als gefährlicher Hund

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