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   OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1996 - 4 L 62/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1996 - 4 L 62/95 (https://dejure.org/1996,5593)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.04.1996 - 4 L 62/95 (https://dejure.org/1996,5593)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. April 1996 - 4 L 62/95 (https://dejure.org/1996,5593)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Familie; Lebensgemeinschaft; Elternteil; Nichteheliches Kind; Aufenthaltserlaubnis; Familienangehöriger

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1995 - 4 M 55/95

    Begegnungsgemeinschaft; Eltern; Kinder; Nichteheliches Kind; Familenleben;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1996 - 4 L 62/95
    Der Senat hat diese Frage in seinem Beschluß vom 29. Juni 1995 - 4 M 55/95 - (AuAS 1995, 242) jedenfalls tendenziell in Richtung eines positiven Anspruchs entschieden, indem er ausgeführt hat, aus § 6 Abs. 1 AuslG i.V.m. Art. 8 Abs. 1 EMRK könne sich ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ergeben.
  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1996 - 4 L 62/95
    2.3.2 Der EGMR hat in ausländerrechtlichen Vorschriften zur Verweigerung von Aufenthaltsgenehmigungen, die in das Recht des Art. 8 Abs. 1 EMRK eingreifen könnten, die in § 8 Abs. 2 EMRK genannten Schrankenziele "wirtschaftliches Wohl des Landes" (so die Entscheidung im Fall Berrehab a.a.O.) und "Verteidigung der Ordnung" und "zur Verhinderung von strafbaren Handlungen" (so die Urteile v. 18.02.1991 Moustaquim gegen Belgien, EuGRZ 1993, 552 u. v. 26.03.1992 Beldjoudi gegen Frankreich, EuGRZ 1993, 556) anerkannt.
  • BVerfG, 01.10.1992 - 2 BvR 1365/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1996 - 4 L 62/95
    In der Rechtsprechung sowohl der Verwaltungsgerichte als auch insbesondere des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 01.10.1992, InfAuslR 1993, 10 u. v. 10.08.1994, NJW 1994, 3155) ist geklärt, daß unter den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG und damit in den Anwendungsbereich des § 17 Abs. 1 AuslG nur tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaften fallen, also ein Zusammenleben der Familienangehörigen unerläßlich ist, während bloße Begegnungsgemeinschaften nicht geschützt werden.
  • AG Schopfheim, 06.08.1993 - C 221/93

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises; Anforderungen an

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1996 - 4 L 62/95
    Das Asylverfahren des Klägers und ein Asylfolgeverfahren blieben erfolglos, die Verfahren wurden endgültig abgeschlossen mit Beschluß des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. September 1993 - 2 L 221/93 -.
  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1996 - 4 L 62/95
    Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Eltern miteinander verheiratet sich oder nicht, ob somit die Kinder nichtehelich oder ehelich sind (EKMR, Entscheidung v. 14.07.1977, EuGRZ 1977, 497 ff.; EGMR, Urt. v. 13.06.1979 Marckx gegen Belgien, EuGRZ 1979, 454 ff.; Urt. v. 18.12.1986 Johnston u.a. gegen Irland, EuGRZ 1987, 313 ff.).
  • EKMR, 14.07.1977 - 7289/75

    X et Y c. SUISSE

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1996 - 4 L 62/95
    Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Eltern miteinander verheiratet sich oder nicht, ob somit die Kinder nichtehelich oder ehelich sind (EKMR, Entscheidung v. 14.07.1977, EuGRZ 1977, 497 ff.; EGMR, Urt. v. 13.06.1979 Marckx gegen Belgien, EuGRZ 1979, 454 ff.; Urt. v. 18.12.1986 Johnston u.a. gegen Irland, EuGRZ 1987, 313 ff.).
  • BVerwG, 13.07.1994 - 11 B 97.94

    Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe und einem beigeordneten Anwalt mangels

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1996 - 4 L 62/95
    Anträge des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieben erfolglos (Beschlüsse des Verwaltungsgerichts v. 26.07.1994 - 11 B 40/94 - und des Senats v. 12.09.1994 - 4 M 82/94 - sowie des Verwaltungsgerichts v. 19.10.1994 - 11 B 97/94 - und des Senats v. 30.11.1994 - 4 M 110/94 -).
  • BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94

    Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen unter Berufung auf Art.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1996 - 4 L 62/95
    In der Rechtsprechung sowohl der Verwaltungsgerichte als auch insbesondere des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 01.10.1992, InfAuslR 1993, 10 u. v. 10.08.1994, NJW 1994, 3155) ist geklärt, daß unter den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG und damit in den Anwendungsbereich des § 17 Abs. 1 AuslG nur tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaften fallen, also ein Zusammenleben der Familienangehörigen unerläßlich ist, während bloße Begegnungsgemeinschaften nicht geschützt werden.
  • BVerwG, 19.09.1994 - 11 B 40.94

    Förderausschluss aufgrund der Abstimmungspflicht aus einem konkurrierenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1996 - 4 L 62/95
    Anträge des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieben erfolglos (Beschlüsse des Verwaltungsgerichts v. 26.07.1994 - 11 B 40/94 - und des Senats v. 12.09.1994 - 4 M 82/94 - sowie des Verwaltungsgerichts v. 19.10.1994 - 11 B 97/94 - und des Senats v. 30.11.1994 - 4 M 110/94 -).
  • RG, 11.07.1894 - V 82/94

    Enteignung.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1996 - 4 L 62/95
    Anträge des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieben erfolglos (Beschlüsse des Verwaltungsgerichts v. 26.07.1994 - 11 B 40/94 - und des Senats v. 12.09.1994 - 4 M 82/94 - sowie des Verwaltungsgerichts v. 19.10.1994 - 11 B 97/94 - und des Senats v. 30.11.1994 - 4 M 110/94 -).
  • RG, 15.06.1894 - 110/94

    Unter welchen Voraussetzungen ist Verlust der preußischen Staatsangehörigkeit und

  • BFH, 12.06.1996 - XI R 56/95

    Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    BVerwG 1 C 19.96 OVG 4 L 62/95.

    Zur Begründung führt das Berufungsurteil vom 30. April 1996 (InfAuslR 1996, 258) im wesentlichen aus: Der Anspruch des Klägers auf die begehrte Aufenthaltserlaubnis ergebe sich zwar nicht - allein - aus innerstaatlichem Ausländer- und Verfassungsrecht, wohl aber aus Art. 8 EMRK.

  • OVG Niedersachsen, 26.11.1996 - 12 M 6122/96

    Aufenthaltsrechtliche Bedeutung des Art. 8 EMRK; Aufenthaltsbefugnis; Ehe und

    Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (EMRK) (BGBl. II 1952, S. 683; BGBl. II 1954, 14) vermittelt grundsätzlich keinen selbständigen, von den Bestimmungen des Gesetzes über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet (Ausländergesetz - AuslG) vom 9. Juli 1990 (BGBl. I, S. 1354) unabhängigen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (s.a. OVG Schleswig, Urt. v. 30. April 1996 - 4 L 62/95 -, InfAuslR 1996, 258 ).

    Insoweit reicht hin, daß bei der Auslegung und Anwendung der ausländergesetzlichen Bestimmungen Art. 8 EMRK berücksichtigt wird und - so dies nicht zur Zubilligung eines Aufenthaltstitels zu führen vermag - jedenfalls nach § 53 Abs. 4 AuslG von einer Abschiebung abgesehen wird, welche einen nach Art. 8 EMRK nicht statthaften Eingriff in das Familienleben bewirkte (a.A. OVG Schleswig, Urt. v. 30. April 1996 - 4 L 62/95 -, InfAuslR 1996, 258 ).

    Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob Art. 8 EMRK in keiner Hinsicht über Art. 6 Abs. 1 GG hinausgehende aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen entfaltet (so OVG NRW, Beschl. v. 20. September 1994 - Az. 18 A 2945/92 -, InfAuslR 1995, 99 f; BayVGH, Beschl. v. 8. Dezember 1994 - Az. 11 AA 94.34982 -, InfAuslR 1995, 72; offengelassen bei VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15. Mai 1996 - A 13 S 1431/94 -, InfAuslR 1996, 264 = FamRZ 1996, 1285 ; a.A. - im Hinblick auf die Frage, ob das i.S.d. Art. 8 EMRK geschützte Familienleben eine häusliche Gemeinschaft bzw. ein ständiges Zusammenleben voraussetzt - OVG Schleswig, Urt. v. 30. April 1996 - 4 L 62/95 -, InfAuslR 1996, 258 ; s.a. - m.w.N. - GK-AuslG, § 53 AuslG Rn. 219).

    Insbesondere der hier als Grundlage eines Aufenthaltstitels allein in Betracht kommende § 31 AuslG (i.V.m. § 30 AuslG), der dem aus Art. 8 Abs. 2 EMRK folgenden Gebot einer gesetzlichen Regelung ("Eingriff gesetzlich vorgesehen") auch insoweit entspricht, als den Ausländerbehörden Ermessen eingeräumt ist, der Verfolgung eines der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten Schrankenziele dient und auch grundsätzlich "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und mithin verhältnismäßig ist" (insoweit - für den Fall des vom Familienbegriff der EMRK abweichenden Familienbegriff des Ausländerrechts - a.A. OVG Schleswig, Urt. v. 30. April 1996 - 4 L 62/95 -, InfAuslR 1996, 258 ), läßt für eine Berücksichtigung jener Fälle, in denen sich die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung als i.S.v. Art. 8 Abs. 2 EMRK im Einzelfall unverhältnismäßig erwiese, hinreichend Raum.

  • VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97

    Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil nach Ehescheidung - Vorliegen

    Die angefochtene Maßnahme dient dem Schrankenziel "wirtschaftliches Wohl des Landes", da die Regelungen über Familienzusammenführung in den §§ 17 ff. AuslG einem der Hauptanliegen des Ausländergesetzes dienen, nämlich die Einwanderung von Ausländern aus Nicht-EU-Staaten zu verhindern (Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 30.04.1996 - 4 L 62/95 - InfAuslR 1996, 258 ).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.1996 - 11 L 4640/95

    Aufenthaltserlaubnis als Wiederkehrer;; Asylbewerber; Aufenthaltserlaubnis;

    Der Versagungsgrund der Einreise ohne erforderliches Visum greift nach Auffassung des erkennenden Senats grundsätzlich unabhängig davon ein, ob der Ausländer bei der Einreise oder danach um Asyl nachsucht (ebenso: Hess. VGH, Urt. v. 2.10.1995, AuAS 1996, 65; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 30.4.1996, InfAuslR 1996, 258; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 46; Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl., § 8 AuslG Rdnr. 7; Hailbronner, AuslR, § 8 AuslG Rdnr. 15 ff. 19; ausdrücklich offengelassen in BVerwG, Beschl. v. 21.6.1993, InfAuslR 1993, 322).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1999 - 18 B 567/98

    Erteilung einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung im Wege des einstweiligen

    vgl. Schleswig Holsteinisches OVG, Urteil vom 30. April 1996 - 4 L 62/95 -, InfAuslR 1996, 258, 262.
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