Rechtsprechung
VG Neustadt, 27.08.2010 - 4 L 875/10.NW |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,35121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Neubescheidung über die Bewerbung bzgl. der Aufstellung eines Autoscooter "American Dream" auf der Kuseler Herbstmesse im Wege der einstweiligen Anordnung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Kuseler Herbstmesse: Schaustellerin unterliegt im Eilverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zu spät für einstweiligen Rechtsschutz
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2007 - 4 B 1001/07
Anspruch auf Zuteilung eines Stellplatzes; Berufsausübung eines Schaustellers in …
Auszug aus VG Neustadt, 27.08.2010 - 4 L 875/10
Eine Entscheidung der Kammer zu einem Zeitpunkt, zu dem der von der Antragstellerin geltend gemachte Anspruch auf Neubescheidung durch die Antragsgegnerin noch hätte verwirklicht werden können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 4 B 1001/07 -, [...] in einem vergleichbaren Fall, in dem noch wenige Wochen Zeit waren bis zum Beginn einer Kirmes), war daher nicht möglich. - VG Neustadt, 31.08.2009 - 4 L 857/09
Vorläufiger Rechtsschutz - Vergabe von Standplätzen auf einem Jahrmarkt
Auszug aus VG Neustadt, 27.08.2010 - 4 L 875/10
Die Zeitspanne, innerhalb derer die Antragsgegnerin im Falle der Stattgabe durch die Kammer bis zum Beginn der Herbstmesse neu über den Bescheidungsantrag der Antragstellerin entscheiden müsste, ist - wie schon im Jahre 2009 (s. dazu den Beschluss der Kammer vom 31. August 2009 - 4 L 857/09.NW - sowie den Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 1. September 2009 - 6 B 10942/09.OVG - auf die Beschwerde der Antragstellerin) zu knapp, um eine ordnungsgemäße Entscheidung samt Bekanntgabe herbeizuführen, zumal das Fahrgeschäft rechtzeitig vor dem 03. September 2010 aufgebaut werden muss. - OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09
Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung
Auszug aus VG Neustadt, 27.08.2010 - 4 L 875/10
Im Hinblick auf den Umstand, dass vorliegend die Situation einer sog. "Konkurrentenverdrängungsklage" in einem Marktzulassungsverfahren vorliegt (ausführlich dazu OVG Niederachsen, GewArch 2010, 245), war das Konkurrenzunternehmen, das von der Antragsgegnerin die Zulassung zur Herbstmesse 2010 erhalten hat, zum gerichtlichen Eilverfahren nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendig beizuladen und ihm im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG rechtliches Gehör zu gewähren.
- VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10
Kuseler Herbstmesse 2010: Ablehnung eines Autoskooter-Fahrgeschäfts rechtswidrig
Einen von der Klägerin gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte die Kammer mit Beschluss vom 27. August 2010 - 4 L 875/10.NW - erneut wegen der Kürze des bis zum Beginn der Veranstaltung verbleibenden Zeitraums ab.