Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,58910
OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16 (https://dejure.org/2016,58910)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.09.2016 - 4 LA 78/16 (https://dejure.org/2016,58910)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. September 2016 - 4 LA 78/16 (https://dejure.org/2016,58910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,58910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 56 AEUV, Art 58 Abs 1 AEUV, EGV 1072/2009, § 43 VwGO, Art 90 AEUV
    Feststellungsinteresse für vorbeugende Feststellungsklage bei drohendem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren; Schutz des Dienstleistungsverkehrs im Verkehrsbereich; Begrenzung bzw. Erlaubnisfreiheit des Aufenthalts drittstaatsangehöriger Fahrer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung von zeitlich unbegrenzten Transporten im Inland ohne Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Berechtigung eines Kraftfahrers eines in einem Mitgliedsstaat ansässigen Fuhrunternehmens zur Durchführung von Transporten i.R.d. Dienstleistungsfreiheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung von zeitlich unbegrenzten Transporten im Inland ohne Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Berechtigung eines Kraftfahrers eines in einem Mitgliedsstaat ansässigen Fuhrunternehmens zur Durchführung von Transporten i.R.d. Dienstleistungsfreiheit

  • rechtsportal.de

    Durchführung von zeitlich unbegrenzten Transporten im Inland ohne Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Berechtigung eines Kraftfahrers eines in einem Mitgliedsstaat ansässigen Fuhrunternehmens zur Durchführung von Transporten i.R.d. Dienstleistungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 24.01.2002 - C-164/99

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16
    Der Kläger macht schließlich geltend, Art. 56 AEUV verlange die Aufhebung aller Beschränkungen, sofern sie geeignet seien, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (EuGH, Urteil vom 24. Januar 2002 - C-164/99 - Portugaia Construções -, juris Rn. 16).

    Im Übrigen können Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt sein, wenn sie auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen und sofern sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, ohne über das hinauszugehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (EuGH, Urteil vom 24. Januar 2002 a.a.O. Rn. 19).

  • EuGH, 22.12.2010 - C-338/09

    Yellow Cab Verkehrsbetrieb - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16
    Die Anwendung der Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit muss daher durch die Verwirklichung der gemeinsamen Verkehrspolitik (Art. 90 AEUV) erreicht werden.Dienstleistungen im Bereich des Verkehrs unterliegen nicht den Bestimmungen des AEUV zur Dienstleistungsfreiheit (EuGH, Urteil vom 22. Mai 1985 - 13/83 - Parlament/Rat -, juris Rn. 62 f.; Urteil vom 22. Dezember 2010 - C-338/09 - Yellow Cab -, juris Rn. 29 f.; Urteil vom 13. Februar 2014 - C-419/12 - Crono Service -, juris Rn. 42; Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-168/14 - Itevelesa -, juris Rn. 52; BAG, Urteil vom 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 -, juris Rn. 36; OVG B-Stadt, Beschluss vom 10. April 2015 - 1 S 96.14 -, juris Rn. 60 f.; KG, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 5 U 31/15 -, juris Rn. 130).

    Eine nationale Maßnahme auf dem Gebiet des Verkehrs kann unter dem Aspekt der Dienstleistungsfreiheit unmittelbar nur am Maßstab des Sekundärrechts gemessen werden, was voraussetzt, das solches Recht existiert (vgl. Randelzhofer/Forsthoff, in: Grabitz u.a., Das Recht der Europäischen Union, Stand 2016, AEUV Art. 58 Rn. 4; zum Fall einer fehlenden Harmonisierung vgl. EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010, a.a.O. Rn. 31).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-445/03

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16
    Gemäß Art. 57 Abs. 3 AEUV kann der Leistende zwecks Erbringung seiner Leistung seine Tätigkeit vorübergehend in dem Mitgliedsstaat ausüben, in dem die Leistung erbracht wird.Kennzeichnend für den nur vorübergehenden Ortswechsel der Arbeitnehmer des Dienstleistungserbringers ist, dass diese nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (EuGH, Urteil vom 27. März 1990 - C-113/89 - Rush Portuguesa -, juris Rn. 15; Urteil vom 9. August 1994 - C-43/93 - Vander Elst -, juris Rn. 21; Urteil vom 25. Oktober 2001 - C-49/98 u.a. - Finalarte -, juris Rn. 22; Urteil vom 21. Oktober 2004 - C-445/03 - Kommission/Luxemburg -, juris Rn. 38).
  • EuGH, 27.03.1990 - C-113/89

    Rush Portuguesa / Office national d'immigration

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16
    Gemäß Art. 57 Abs. 3 AEUV kann der Leistende zwecks Erbringung seiner Leistung seine Tätigkeit vorübergehend in dem Mitgliedsstaat ausüben, in dem die Leistung erbracht wird.Kennzeichnend für den nur vorübergehenden Ortswechsel der Arbeitnehmer des Dienstleistungserbringers ist, dass diese nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (EuGH, Urteil vom 27. März 1990 - C-113/89 - Rush Portuguesa -, juris Rn. 15; Urteil vom 9. August 1994 - C-43/93 - Vander Elst -, juris Rn. 21; Urteil vom 25. Oktober 2001 - C-49/98 u.a. - Finalarte -, juris Rn. 22; Urteil vom 21. Oktober 2004 - C-445/03 - Kommission/Luxemburg -, juris Rn. 38).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-43/93

    Vander Elst / Office des migrations internationales

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16
    Gemäß Art. 57 Abs. 3 AEUV kann der Leistende zwecks Erbringung seiner Leistung seine Tätigkeit vorübergehend in dem Mitgliedsstaat ausüben, in dem die Leistung erbracht wird.Kennzeichnend für den nur vorübergehenden Ortswechsel der Arbeitnehmer des Dienstleistungserbringers ist, dass diese nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (EuGH, Urteil vom 27. März 1990 - C-113/89 - Rush Portuguesa -, juris Rn. 15; Urteil vom 9. August 1994 - C-43/93 - Vander Elst -, juris Rn. 21; Urteil vom 25. Oktober 2001 - C-49/98 u.a. - Finalarte -, juris Rn. 22; Urteil vom 21. Oktober 2004 - C-445/03 - Kommission/Luxemburg -, juris Rn. 38).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16
    Er hat ein schutzwürdiges Interesse daran, den Verwaltungsrechtsweg als "fachspezifischere" Rechtsschutzform einzuschlagen, wenn ihm ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren droht (BVerfG, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1972 - I C 33.68 -, juris Rn. 7).
  • EuGH, 02.07.2002 - C-115/00

    EIN LUXEMBURGISCHES TRANSPORTUNTERNEHMEN, DAS RECHTMÄSSIG KABOTAGEFAHRTEN IN

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16
    Das gilt auch für den Güterkraftverkehr (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juli 2002 - C-115/00 - Hoves -, juris Rn. 50).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-49/98

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16
    Gemäß Art. 57 Abs. 3 AEUV kann der Leistende zwecks Erbringung seiner Leistung seine Tätigkeit vorübergehend in dem Mitgliedsstaat ausüben, in dem die Leistung erbracht wird.Kennzeichnend für den nur vorübergehenden Ortswechsel der Arbeitnehmer des Dienstleistungserbringers ist, dass diese nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren (EuGH, Urteil vom 27. März 1990 - C-113/89 - Rush Portuguesa -, juris Rn. 15; Urteil vom 9. August 1994 - C-43/93 - Vander Elst -, juris Rn. 21; Urteil vom 25. Oktober 2001 - C-49/98 u.a. - Finalarte -, juris Rn. 22; Urteil vom 21. Oktober 2004 - C-445/03 - Kommission/Luxemburg -, juris Rn. 38).
  • EuGH, 22.05.1985 - 13/83

    Parlament / Rat

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16
    Die Anwendung der Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit muss daher durch die Verwirklichung der gemeinsamen Verkehrspolitik (Art. 90 AEUV) erreicht werden.Dienstleistungen im Bereich des Verkehrs unterliegen nicht den Bestimmungen des AEUV zur Dienstleistungsfreiheit (EuGH, Urteil vom 22. Mai 1985 - 13/83 - Parlament/Rat -, juris Rn. 62 f.; Urteil vom 22. Dezember 2010 - C-338/09 - Yellow Cab -, juris Rn. 29 f.; Urteil vom 13. Februar 2014 - C-419/12 - Crono Service -, juris Rn. 42; Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-168/14 - Itevelesa -, juris Rn. 52; BAG, Urteil vom 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 -, juris Rn. 36; OVG B-Stadt, Beschluss vom 10. April 2015 - 1 S 96.14 -, juris Rn. 60 f.; KG, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 5 U 31/15 -, juris Rn. 130).
  • VGH Bayern, 06.11.2003 - 22 ZB 03.2602

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils; Bezogenheit auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16
    Dem Begehren, diese Beschwer mit Hilfe der Berufungszulassung zu beseitigen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn - wie hier - ohne weiteres erkennbar ist, dass der mit der Klage geltend gemachte Anspruch jedenfalls nicht besteht (VGH München, Beschluss vom 6. November 2003 - 22 ZB 03.2602 -, juris Rn. 6; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 124 Rn. 7a).
  • BVerwG, 12.06.2008 - 7 B 24.08

    Feststellungsklage, allgemeine Leistungsklage, Gemeinde, FFH-Richtlinie,

  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

  • EuGH, 13.02.2014 - C-419/12

    Crono Service u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 AEUV und 102

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2015 - 1 S 96.14

    Fahrdienst Uber bleibt im Land Berlin verboten

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

  • EuGH, 15.10.2015 - C-168/14

    Grupo Itevelesa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV und 51 AEUV -

  • KG, 11.12.2015 - 5 U 31/15

    Einsatz von UBER Black wettbewerbswidrig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Ihm soll mit anderen Worten erspart werden, die Klärung verwaltungsrechtlicher Zweifelsfragen "auf der Anklagebank" erleben zu müssen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urteile vom 13. Januar 1969 - 1 C 86.64 -, juris Rn. 19; und vom 12. September 2019 - 3 C 3.18 -, juris Rn. 29; HessVGH, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 9 UE 2162/85 -, juris Rn. 58; OVG NRW, Urteile vom 27. Juni 1996 - 13 A 4024/94 -, juris Rn. 14; vom 17. September 2003 - 1 A 1069/01 -, juris Rn. 76; BayVGH, Urteil vom 30. August 2000 - 22 B 00.1833 -, juris Rn. 33; OVG Bln, Urteil vom 24. September 2003 - 1 B 16.03 -, juris Rn. 20; OVG SH, Beschluss vom 27. September 2016 - 4 LA 78/16 -, juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht