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   OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07   

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OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07 (https://dejure.org/2011,9086)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.03.2011 - 4 LB 62/07 (https://dejure.org/2011,9086)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. März 2011 - 4 LB 62/07 (https://dejure.org/2011,9086)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Feststellung der Jagdbezirke nach der Hannoverschen Jagdordnung vom 11. März 1859; Fortbestand des Jagdbezirks nach Preußischen Jagdgesetz, Reichsjagdgesetz und Bundesjagdgesetz; Auswirkungen von Gemeindegebietsveränderungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 BJagdG; § 8 Abs. 1 BJagdG; § 14 NJagdG; § 43 Abs. 1 VwGO
    Feststellung der Zugehörigkeit einer gemeindlichen Exklave zu einem Jagdbezirk als eine einzelfallbezogene Regelung mit konstitutiver Wirkung in der Gestalt einer Anschlussverfügung; Wirksamkeit eines mit der Feststellung verbundenen Anschlusses von Grundstücken an einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Zugehörigkeit einer gemeindlichen Exklave zu einem Jagdbezirk als eine einzelfallbezogene Regelung mit konstitutiver Wirkung in der Gestalt einer Anschlussverfügung; Wirksamkeit eines mit der Feststellung verbundenen Anschlusses von Grundstücken an einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung der Zugehörigkeit einer gemeindlichen Exklave zu einem Jagdbezirk als eine einzelfallbezogene Regelung mit konstitutiver Wirkung in der Gestalt einer Anschlussverfügung; Wirksamkeit eines mit der Feststellung verbundenen Anschlusses von Grundstücken an einen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95

    Neuaufteilung eines Jagdreviers nach Maßnahmen zur Bildung oder Abrundung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07
    Bereits in seinen Entscheidungen vom 16. November 1995 - 3 C 28.94 - und vom 18. April 1996 - 3 C 5.95 - habe das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass der Bestand einer Angliederungsverfügung von kommunalen Neugliederungsmaßnahmen unberührt bleibe.

    In der Rechtssprechung ist geklärt, dass Angliederungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, nicht mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes ihre Geltung verloren haben (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133 und Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, JE II Nr. 129; Senatsbeschluss v. 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, NdsVBl. 2010, 20; Bay. VGH, Urt. v. 6.7.1988 - 19 B 87.01759 -, JE II Nr. 103).

    Das gilt selbst dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Verfügung zur Zeit ihres Erlasses gefehlt haben oder die Angliederung nach dem jetzt geltenden Recht nicht so hätte erfolgen dürfen (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.; ferner BVerwG, Urt. v. 6.4.1967 - I C 23.66 -, Buchholz 451.16, § 5 BJagdG Nr. 10).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, dass die §§ 7 und 8 BJagdG, die die Bildung und Zusammensetzung der Eigenjagdbezirke und der gemeinschaftlichen Jagdbezirke regeln, den Fortbestand früher verfügter Abrundungsverfügungen unberührt lassen und zwar auch dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Angliederungsverfügung zur Zeit ihres Erlasses fehlten oder wenn die Angliederung nach dem jetzigen Recht nicht neu ausgesprochen werden dürfte (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.; Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 28.94

    Jagdrecht: Kommunale Neugliederungsmaßnahmen und vorangegangene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07
    Bereits in seinen Entscheidungen vom 16. November 1995 - 3 C 28.94 - und vom 18. April 1996 - 3 C 5.95 - habe das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass der Bestand einer Angliederungsverfügung von kommunalen Neugliederungsmaßnahmen unberührt bleibe.

    Ferner ist anerkannt, dass auch der Wegfall des Zwecks einer erlassenen Angliederungsverfügung infolge des neuen Zuschnitts der Gemeindegrenzen durch eine kommunale Neugliederung nicht zum Fortfall der einmal erlassenen Angliederungsverfügung führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1995 - 3 C 28.94 -, JE II Nr. 131).

    Angliederungsverfügungen nach § 5 Abs. 1 BJagdG treten daher auch dann nicht außer Kraft, wenn eine früher durch Verfügung einem Eigenjagdbezirk angegliederte Fläche durch eine Maßnahme der kommunalen Neugliederung einen Zusammenhang mit einem Gemeinschaftsjagdbezirk aufweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1995 - 3 C 28.94 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 15.94

    Jagdrecht: Fortbestehen einer 1943 erlassenen Abrundungsverfügung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07
    In der Rechtssprechung ist geklärt, dass Angliederungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, nicht mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes ihre Geltung verloren haben (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133 und Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, JE II Nr. 129; Senatsbeschluss v. 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, NdsVBl. 2010, 20; Bay. VGH, Urt. v. 6.7.1988 - 19 B 87.01759 -, JE II Nr. 103).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich entschieden, dass sich den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes kein Rechtssatz entnehmen lässt, wonach Angliederungsverfügungen nach dem Reichsjagdgesetz ihre Wirksamkeit verlieren (BVerwG, Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, dass die §§ 7 und 8 BJagdG, die die Bildung und Zusammensetzung der Eigenjagdbezirke und der gemeinschaftlichen Jagdbezirke regeln, den Fortbestand früher verfügter Abrundungsverfügungen unberührt lassen und zwar auch dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Angliederungsverfügung zur Zeit ihres Erlasses fehlten oder wenn die Angliederung nach dem jetzigen Recht nicht neu ausgesprochen werden dürfte (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.; Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07

    Erforderlichkeit einer Notwendigkeit für die Abrundung von Jagdbezirken durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07
    In der Rechtssprechung ist geklärt, dass Angliederungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, nicht mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes ihre Geltung verloren haben (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133 und Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, JE II Nr. 129; Senatsbeschluss v. 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, NdsVBl. 2010, 20; Bay. VGH, Urt. v. 6.7.1988 - 19 B 87.01759 -, JE II Nr. 103).

    Eine derartige Änderung der Sachlage führt nämlich nicht zur Gegenstandslosigkeit des vorher erlassenen Verwaltungsaktes, sondern bietet allenfalls Anlass für seine Aufhebung oder Änderung nach den §§ 51, 48, 49 VwVfG (vgl. dazu Senatsurt. v. 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 06.04.1967 - I C 23.66
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07
    Das gilt selbst dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Verfügung zur Zeit ihres Erlasses gefehlt haben oder die Angliederung nach dem jetzt geltenden Recht nicht so hätte erfolgen dürfen (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.; ferner BVerwG, Urt. v. 6.4.1967 - I C 23.66 -, Buchholz 451.16, § 5 BJagdG Nr. 10).

    Es ist anerkannt, dass mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes mangels dahingehender Übergangsregelungen keine Auswirkungen auf den Fortbestand der zuvor kraft Gesetzes oder durch Einzelmaßnahmen entstandenen Jagdbezirke verbunden gewesen sind, sofern diese den Vorschriften der §§ 7 und 8 sowie des § 5 Abs. 2 BJagdG über Größe, Form und Beschaffenheit entsprochen haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.1967 - I C 23.66 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.03.1983 - 3 B 78.82

    Änderung der Grenzen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks und damit des Bezirks

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07
    Das bedeutet, dass sich mit einer Änderung des Gemeindegebiets unmittelbar durch Gesetz grundsätzlich auch die Grenzen der gemeinschaftlichen Jagdbezirke ändern (BVerwG, Beschl. v. 3.3.1983 - 3 B 78.82 -, NuR 1984, 21 f. = JE II Nr. 54; ferner 8. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 20.6.2008 - 8 LA 285/04 -).
  • LG Hagen, 19.09.2003 - 1 S 79/03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07
    Das Landgericht Lüneburg wies mit Beschluss vom 24. März 2004 - 1 S 79/03 - die gegen das Urteil gerichtete Berufung des Pächters der Gemeinschaftsjagd Ostedt zurück.
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07
    Für ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO genügt ein anzuerkennendes schutzwürdiges Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2006 - 8 LA 62/06

    Voraussetzungen für die Fortwirkung einer im Jahre 1859 nach der Hannoverschen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07
    Der seinerzeit zuständige 8. Senat des erkennenden Gerichts hat mit Beschluss vom 1. September 2006 - 8 LA 62/06 - auf den Antrag der Klägerin die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wegen ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit zugelassen.
  • VGH Bayern, 06.07.1988 - 19 B 87.01759
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07
    In der Rechtssprechung ist geklärt, dass Angliederungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, nicht mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes ihre Geltung verloren haben (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133 und Urt. v. 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, JE II Nr. 129; Senatsbeschluss v. 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, NdsVBl. 2010, 20; Bay. VGH, Urt. v. 6.7.1988 - 19 B 87.01759 -, JE II Nr. 103).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 8 LA 285/04

    Auswirkungen der Verkleinerung eines Gemeindegebiets infolge einer Umgliederung

  • VG Oldenburg, 01.12.2014 - 11 A 1685/14

    Abrundung; altrechtlich; Eigenjagdbezirk; Jagdbehörde; Jagdgenosse;

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Abrundungsentscheidungen in die Rechte von Jagdgenossenschaften (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. März 2011 - 4 LB 62/07 - juris, Rn. 30 f.), des Inhabers einer Eigenjagd (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 4 LA 299/11 - juris Rn. 13) und des Eigentümers der betroffenen jagdbezirksfreien Flächen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 8. August 1991 - 3 L 170/90 - Rdl. 1991, 291, 292) eingreifen können.

    Dementsprechend hat auch das Nds. Oberverwaltungsgericht bei Streitigkeiten über den Bestand von Abrundungsverfügungen aus den Zeiten vor Inkrafttreten des BJagdG die jeweilige untere Jagdbehörde als Beklagten geführt (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. März 2011 a.a.O.; Beschluss vom 4. September 2006 - 8 LA 97/06 - juris).

    Zur Vermeidung von weiteren Rechtsstreitigkeiten weist das Gericht aber in der insoweit gebotenen Kürze darauf hin, dass sich nach den dem Gericht vorliegenden Unterlagen eine solche Abrundungsentscheidung, welche grundsätzlich weitergelten würde, (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. März 2011 - 4 LB 62/07 - juris, Rn. 37 m.w.N.), hier nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen lässt.

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 4 LA 299/11

    Zulässigkeit einer Rückgliederung bei Vorliegen der Notwendigkeit aus

    Im Übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats (BVerwG, Urteile vom 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, JE II Nr. 133, und 7.12.1995 - 3 C 15.94 -, JE II Nr. 129; Senatsbeschlüsse vom 1.3.2011 - 4 LB 62/07 - und 23.2.2009 - 4 LB 63/07 -, NdsVBl.
  • VG Stade, 13.09.2011 - 1 A 435/10

    Klagebefugnis des Inhabers eines Eigenjagdbezirks bei Abtrennung von Flächen aus

    Bei einer Abrundungsverfügung, die unter der Geltung des Preußischen Jagdgesetzes vom 18. Januar 1934 (Preuß. Gesetzessammlung 1934, 13 ff.) erlassen worden ist, handelt es sich um eine Verwaltungsentscheidung, die nach heutigem Verständnis einer Angliederungsverfügung nach § 5 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes entspricht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23.02.2009, a. a. O.; Beschluss vom 01.03.2011 - 4 LB 62/07 -, Nds. VBL 2011, 221 f.).
  • VG Osnabrück, 23.05.2017 - 3 A 96/16

    Zur Wirksamkeit eines Kostentragungsvertrages zwischen zwei Wasserverbänden

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer überzeugt anschließt (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013, - BVerwG 8 C 40.12 -ZfWG 2013, 379), sind insoweit die Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses, des schwerwiegenden Grundrechtseingriffes und der beabsichtigten Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruches - auch eines solchen auf der Grundlage des Unionsrechts - ebenso anerkannt wie in der obergerichtlichen Rechtsprechung (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. März 2011, - 4 LB 62/07 -, NdsVBl 2011, 221 - 224) die der Klärung einer wirtschaftlich relevanten Vorfrage.
  • VG Weimar, 17.12.2021 - 3 K 926/20

    Zugehörigkeit von Grundstücken zu einem Gemeindegebiet

    So stellt das OVG Lüneburg in seinem Urteil vom 01.03.2011 (- 4 LB 62/07 -, Juris Rdnr. 41; ebenso für Grenzstreitigkeiten zwischen Gemeinden: Fuhrmann in Dietlein/Ogorek, BeckOK Kommunalrecht Hessen, Stand: November 2021, § 15 Rdnr. 11) zur Bestimmung des früheren Grenzverlaufs zwischen zwei Gemeinden vor einer Gebietsreform allein auf alte Unterlagen des Katasteramtes ab.
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