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   AG Norderstedt, 24.07.2020 - 4 Ls 500 Js 60323/15   

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https://dejure.org/2020,22649
AG Norderstedt, 24.07.2020 - 4 Ls 500 Js 60323/15 (https://dejure.org/2020,22649)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 24.07.2020 - 4 Ls 500 Js 60323/15 (https://dejure.org/2020,22649)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 24. Juli 2020 - 4 Ls 500 Js 60323/15 (https://dejure.org/2020,22649)
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  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, mehrere Verfahren, Verbindung, Erstreckung

 
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  • AG Norderstedt, 24.07.2020 - 74 Ls 500 Js 60323/15

    Pflichtverteidiger und Verbindung von Verfahren

    Auszug aus AG Norderstedt, 24.07.2020 - 4 Ls 500 Js 60323/15
    74 Ls 500 Js 60323/15.

    Gegen den Angeklagten war unter dem Aktenzeichen 74 Ls 500 Js 60323/15 bei der Staatsanwaltschaft Kiel ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs anhängig.

    unter dem Az: 74 Ls 500 Js 60323/15 als Wahlverteidiger gemeldet und Akteneinsicht beantragt(BI. 78 d.A. Bd. I).

    Die Anklage zum Verfahren 74 Ls 500 Js 60323/15 erging am 07.03.2018 (BI. 55 d.A. Bd. II).

    Das Verfahren 74 Ls 500 Js 60323/15 führt (BI. 145 d.A. Bd. I).

    Rechtsanwalt Pp. wurde mit Beschluss vom 28.11.2018 als Pflichtverteidiger für die Verfahren 74 Ls 500 Js 29869/17 und 74 Ls 500 Js 60323/15 beigeordnet (BI. 129, 135 d.A. Bd. II).

    Mit Schriftsatz vom 30.07.2019 zum führenden Verfahren 74 Ls 500 Js 60323/15 und zum hinzu-verbundenen Verfahren 74 Ls 500 Js 29869/17 beantragte Rechtsanwalt Pp. die Festsetzung seiner entstandenen Gebühren und Auslagen gegen die Staatskasse (BI. 401ff. d.A. Bd. III).

    Hier beantragte er unter anderem für das Verfahren 74 Ls 500 Js 29869/17 eine Einziehungsgebühr nach dem Streitwert in Höhe von 11.000,00 Euro sowie eine Einziehungsgebühr für das Verfahren 74 Ls 500 Js 60323/15 nach einem Streitwert in Höhe von 14.170,00 Euro.

  • LG Kiel, 03.01.2020 - 10 Qs 60/19

    Wertfestsetzung, Verbindung von Verfahren

    Auszug aus AG Norderstedt, 24.07.2020 - 4 Ls 500 Js 60323/15
    Über die Beschwerde wurde mit Beschluss vorn 03.01.2020 des Landgerichts Kiel AZ: 10 QS 60/19 entschieden (BI. 446 d.A. Bd. III).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts (AZ: 10 QS 60/19), wird nunmehr der Ansicht gefolgt, dass dem Rechtsanwalt Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse für alle vorher hinzuverbundenen Verfahren zustehen.

  • OLG Bremen, 07.08.2012 - Ws 137/11

    Erstreckung, Antrag, Verbindung, Pflichtverteidiger, OLG Bremen

    Auszug aus AG Norderstedt, 24.07.2020 - 4 Ls 500 Js 60323/15
    Die herrschende Meinung ist der Ansicht, dass dem Rechtsanwalt über § 48 Abs. 6 S. 1 RVG Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse für alle vorher hinzuverbundenen Verfahren erwachsen, soweit er in diesen vor der Verbindung als Wahlverteidiger tätig geworden ist (OLG Bremen, Beschluss vom 07.08.2012; Ws 137/11, juris, Rn. 14 mwN).
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