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   OVG Schleswig-Holstein, 03.03.1994 - 4 M 142/93   

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OVG Schleswig-Holstein, 03.03.1994 - 4 M 142/93 (https://dejure.org/1994,9703)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.03.1994 - 4 M 142/93 (https://dejure.org/1994,9703)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. März 1994 - 4 M 142/93 (https://dejure.org/1994,9703)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 3 D 13/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.1994 - 4 M 142/93
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 29.11.1977 - VII TM 72/77
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.1994 - 4 M 142/93
    Das Verfahren auf Erlaß einer - nach Art. 13 Abs. 2 GG erforderlichen - richterlichen Durchsuchungsanordnung ist unbeschadet der Tatsache, daß es in Form eines Beschlußverfahrens durchgeführt wird, der Sache nach ein Hauptsacheverfahren (Hess. VGH, Beschluß vom 29.11.1977 - VII TM 72/77 -, ESVGH 28, 114 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1991 - 1 S 420/91

    Unzulässige Beschwerde gegen bereits vollzogene richterliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.1994 - 4 M 142/93
    Insoweit schließt sich der Senat hinsichtlich der Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine Durchsuchungsanordnung der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschluß vom 03.04.1991 - 1 S 420/91 -, BWVPr 91, 214) an.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 S 1864/11

    Bestimmtheit einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung; Sicherstellung von

    Die Darlegung hat sich speziell auf die Vermutung zu beziehen, dass sich Sachen des Vereinsvermögens im Gewahrsam des Betreffenden befinden (OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 03.03.1994 - 4 M 142/93 - InfAuslR 1994, 210).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2023 - 3 P 85/23

    Behandlung einer Beschwerde gegen eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

    Das Verfahren auf Erlass einer - nach Art. 13 Abs. 2 GG erforderlichen - richterlichen Durchsuchungsanordnung ist unbeschadet der Tatsache, dass es in Form eines Beschlussverfahrens durchgeführt wird, der Sache nach ein Hauptsacheverfahren (OVG SH, Beschluss vom 3. März 1994 - 4 M 142/93 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 24.10.2016 - 3 A 612/16

    Verein, ; Vermögen; Beschlagnahme; Sicherstellung; Eigentum; Gewahrsam; Vorstand;

    Darüber hinaus gibt § 10 Abs. 2 Satz 1 VereinsG zu erkennen, dass es für die Sicherstellung nicht auf das rechtliche Verhältnis des Vereins zu dem Gegenstand, sondern auf das tatsächliche Herrschaftsverhältnis im Sinne eines Vereinsgewahrsams ankommt (Seidel, in: Albrecht/Roggenkamp, VereinsG, 1. Aufl. 2014, § 10 Rn. 26 m. w. N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 3. März 1994 - 4 M 142/93 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2013 - 1 S 104.12

    Herausgabe sichergestellter Gegenstände (hier: von Computern eines Vereins)

    Diese gegenüber der Sicherstellung von Sachen im Gewahrsam des Vereins gesteigerten Anforderungen rechtfertigen sich daraus, dass bei einem Dritten nicht ohne Weiteres die Vermutung naheliegt, er könne zum Vereinsvermögens gehörende Gegenstände in Gewahrsam haben; dafür müssen vielmehr konkrete Anhaltspunkte vorliegen, um den erheblichen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung rechtfertigen zu können (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 1 S 1864/11 -, juris Rn. 10, und OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. März 1994 - 4 M 142/93 -, juris Rn. 6 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - 5 E 112/02

    Verwaltungsgerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss;

    Die Beschwerde ist gemäß § 88 VwGO hinsichtlich der bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung als Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Anordnung (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog) auszulegen, vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 30.4.1997 - 2 BvR 817/90, 728/92, 802 u. 1065/95 -, BVerfGE 96, 27 (41), Kammerbeschluss vom 15.7.1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, 273 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.5.2002 - 1 S 10/02 - OVG Schl.-H., Beschluss vom 3.3.1994 - 4 M 142/93 -, InfAuslR 1994, 210 ff.; hinsichtlich der Beschlagnahmeanordnung verfolgt sie deren Aufhebung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - 5 E 993/01

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung war rechtmäßig

    Soweit sich die Beschwerde nicht erledigt hat, ist sie gemäß § 88 VwGO hinsichtlich der bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung als Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Anordnung (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog) auszulegen, vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 30.4.1997 - 2 BvR 817/90, 728/92, 802 u. 1065/95 -, BVerfGE 96, 27 (41), Kammerbeschluss vom 15.7.1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, 273 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.5.2002 - 1 S 10/02 - Schl.-H. OVG, Beschluss vom 3.3.1994 - 4 M 142/93 -, InfAuslR 1994, 210 ff.; hinsichtlich des noch nicht erledigten Teils der Beschlagnahmeanordnung verfolgt sie deren Aufhebung.
  • VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 240/14

    Hells Angels; Motorradclub; Sicherstellung; Vereinsverbot; Vermögensbeschlagnahme

    Die Darlegung hat sich speziell auf die Vermutung zu beziehen, dass sich Sachen des Vereinsvermögens im Gewahrsam des Betreffenden befinden (OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 03.03.1994 - 4 M 142/93 - InfAuslR 1994, 210).".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 5 E 3/02

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen eine i.R.e. vereinsrechtlichen

    Die im Übrigen aufrecht erhaltene Beschwerde des Antragsgegners ist gemäß § 88 VwGO hinsichtlich der bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung als Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Anordnung (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog) auszulegen, vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90, 728/92, 802 u. 1065/95 -, BVerfGE 96, 27 (41), Kammerbeschluss vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, 273 f.; VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 14. Mai 2002 - 1 S 10/02 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. März 1994 - 4 M 142/93 -, InfAuslR 1994, 210 ff.;.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 5 E 5/02
    Die Beschwerde des Antragsgegners ist gemäß § 88 VwGO hinsichtlich der bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung als Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Anordnung (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog) auszulegen, vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90, 728/92, 802 u. 1065/95 -, BVerfGE 96, 27 (41), Kammerbeschluss vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, 273 f.; VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 14. Mai 2002 - 1 S 10/02 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. März 1994 - 4 M 142/93 -, InfAuslR 1994, 210 ff.;.
  • VG München, 18.09.2023 - M 30 X 23.4359

    Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung, Vereinsverbot und

    In der Rechtsprechung wurde herausgearbeitet, dass eine Sicherstellung und eine zum Zweck der Sicherstellung erfolgende Durchsuchung der Wohnung eines "einfachen" Vereinsmitglieds nicht quasi auf Verdacht zulässig ist (VGH Mannheim, B.v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - juris Rn. 10; OVG Schleswig, B.v. 3.3.1994 - 4 M 142/93 - juris Rn. 7).
  • VG München, 31.08.2022 - M 30 X 22.4187

    Vereinsverbot und dessen Vollzug, Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und

  • VG München, 31.08.2022 - M 30 X 22.4188

    Vereinsverbot und dessen Vollzug, Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und

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