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   OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 MB 44/06   

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OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 MB 44/06 (https://dejure.org/2006,14259)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 (https://dejure.org/2006,14259)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 4 MB 44/06 (https://dejure.org/2006,14259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 3 B 60/06
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 MB 44/06
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05

    EU-Führerschein vorerst kein Ausweg bei Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 MB 44/06
    Der Senat, der (u.a. mit dem OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 04.11.2005 - 16 B 736/05-, DAR 2006, 43 m.w.N. - und dem Niedersächsischen OVG, Beschl. v. 11.10.2004 -12 ME 288/05 -, DAR 2005, 704) die Auffassung vertreten hatte, dass Art. 8 Abs. 2 Führerschein-Richtlinie es überwiegend wahrscheinlich zulasse, eine Entziehungsentscheidung nach mitgliedschaftlichem Recht auch auf Sachverhalte zu stützen, die zeitlich vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten waren, hält angesichts der nunmehr eindeutig in den o.g. Leitsätzen und den hierzu ergangenen Gründen zum Aus druck kommenden Rechtsauffassung des EuGH seine bisherige Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. 14.02.2006 - 4 MB 4/06 -) nicht mehr aufrecht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 MB 44/06
    Erweist sich danach aber nunmehr die streitbefangene Verfügung als offensichtlich rechtswidrig und liegen dementsprechend die Erfolgaussichten des eingelegten Rechtsmittels in der Hauptsache zugunsten des Antragstellers auf der Hand, so kann auch der angeordnete Sofortvollzug keinen Bestand mehr haben, da ein öffentliches Interesse am Fortwirken eines offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsakts von vornherein nicht in Betracht kommen kann (st ä ndige Rechtsprechung, v gl. u.a. Senat, Beschl. v. 19.09.1991 - 4 M 125/91 -, SchlHA 1992, 14).
  • VG Wiesbaden, 30.05.2006 - 7 G 508/06

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts auf Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 MB 44/06
    Auch aus der mit der Antragserwiderung übermittelten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden v. 30.05.2004 (7 G 508/06 V) ergeben sich jedenfalls für den vorliegenden Sachverhalt keine Anhaltspunkte für eine Aufrechterhaltung der bisherigen Senatsrechtsprechung.
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 MB 44/06
    Der Senat, der (u.a. mit dem OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 04.11.2005 - 16 B 736/05-, DAR 2006, 43 m.w.N. - und dem Niedersächsischen OVG, Beschl. v. 11.10.2004 -12 ME 288/05 -, DAR 2005, 704) die Auffassung vertreten hatte, dass Art. 8 Abs. 2 Führerschein-Richtlinie es überwiegend wahrscheinlich zulasse, eine Entziehungsentscheidung nach mitgliedschaftlichem Recht auch auf Sachverhalte zu stützen, die zeitlich vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten waren, hält angesichts der nunmehr eindeutig in den o.g. Leitsätzen und den hierzu ergangenen Gründen zum Aus druck kommenden Rechtsauffassung des EuGH seine bisherige Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. 14.02.2006 - 4 MB 4/06 -) nicht mehr aufrecht.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 MB 44/06
    Mit diesem Beschluss ist der Streit um die Reichweite des Urteils des EuGH vom 29.04.2004 (Rechtssache Kapper - 0476/01 -, EuZW 2004, 337) obsolet geworden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

    OVG, Beschluss vom 29.6.2006 - 2 EO 240/06 - Hess. VGH, Beschluss vom 9.8.2006 - 2 TG 1400/06 -, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 15.8.2006 - 12 ME 123/06 -, a.a.O.; OVG M.-V., Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 - anderer Ansicht VG Augsburg, Beschluss vom 29.5.2006 - Au 3 S 06.600 -, a.a.O.; VG Neustadt, Beschlüsse vom 30.5.2006 - 3 L 745/06.NW - und vom 1.6.2006 - 3 L 685/06.NW -, jeweils a.a.O.; OVG Schl.-H., Beschluss vom 20.6.2006 - 4 MB 44/06 -, a.a.O., führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
  • VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (hier: tschechischen)

    Ob es zu einer hinreichenden Klärung der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten des ordentlichen Wohnsitzes durch die Rechtsprechung des EuGH gehindert sind, in einem solchen Fall von der den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie einschränkenden Befugnis gemäß Art. 8 Abs. 2 Gebrauch zu machen, durch die Entscheidung des EuGH vom 6. April 2006 gekommen ist - dort hatte der Kläger seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und sich dort einer medizinischen und einer psychologischen Begutachtung unterzogen - , vermag der beschließende Senat hier nicht abschließend zu beurteilen; er hält deshalb - im Unterschied zu dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. Juni 2006 - 4 MB 44/06 - , vgl. auch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 - und des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de) - in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
  • OVG Sachsen, 13.02.2007 - 3 BS 86/06

    EU-Führerscheinrichtlinie, Anerkennungsgrundsatz, EU-Fahrerlaubnis, Entziehung,

    v. 22.11.2006 - 3 Bs 257/06 - zitiert nach JURIS; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 13.7.2006 - 1 M 73/06 - zitiert nach JURIS; OVG Schl.-H., Beschl. v. 20.6.2006 - 4 MB 44/06; offen: OVG Bremen, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 B 310/06 - zitiert nach JURIS; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 11.9.2006, ZfSch 2006, 713: offen lassend, ob an der vom Antragsteller herangezogenen Entscheidung des OVG Rh.-Pf. v. 15.8.2005, DAR 2005, 3228 festgehalten wird).
  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

    Andere Gerichte ziehen aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 - teilweise in Fortführung der Rechtsprechung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 - die allgemeine Folgerung, dass dann, wenn ein EU-Führerschein nach Ablauf einer Sperrfrist erteilt wurde, keine Eignungsprüfung auf der Grundlage von Erkenntnissen eingeleitet werden dürfe, die der deutschen Fahrerlaubnisbehörde bereits im Zeitpunkt der Erteilung des EU-Führerscheines vorlagen (vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 27.06.2006 - B 1 S 06.473 - , anders für eine besondere Fallgestaltung Beschluss vom 27.06.2006 - B 1 S 06.412 - OVG Schleswig, Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 [3 B 60/06]; VG Neustadt, Beschluss vom 01.06.2006 - 3 L 685/06.NW - VG Augsburg, Beschluss vom 29.05.2006 - Au 3 S 06.600 - so wohl auch Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 30.05.2006 - 74.3853.1-0/656 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2006 - 16 B 1363/06

    Führerscheintourismus - Beweis: Google

    OVG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 -, ebd.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 TG 1400/06 -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; Nds. OVG, Beschluss vom 15. August 2006 - 12 ME 123/06 -, Juris; OVG MV, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 M 46/06 -, Juris; anderer Ansicht VG Augsburg, Beschluss vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 -, DAR 2006, 527; VG Neustadt, Beschlüsse vom 30. Mai 2006 - 3 L 745/06.NW - und vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 4 MB 44/06 -, ebd., führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 924/06

    Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet

    Auch nach dem Beschluss des EuGH in der Rechtssache Halbritter, auf den sich der Antragstellervertreter beruft, sind die hier entscheidenden gemeinschaftsrechtlichen Fragestellungen jedoch noch nicht abschließend geklärt (ebenso - z.T. mit unterschiedlicher Begründung -: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06 - VG Chemnitz, Beschluss vom 05.07.2006 - 2 K 1025/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 21.06.2006 - 9 K 1542/06 unter Berufung auf EuGH, Urteil vom 10.01.1985 - Rs. 229/83 -, Buchpreisbindung , NJW 1985, 1615, Rn 27; VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 - VG Münster, Beschluss vom 26.06.2006 - 10 L 361/06 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 30.05.2006 - 7 G 508/06 (V) - VG Sigmaringen, Beschluss vom 11.07.2006 - 7 K 474/06 - LG Freiburg, Urteil vom 08.05.2006 - 7 Ns 540 Js 26426/05 - zu einem teilweise anderen - dem Antragsteller günstigen - Ergebnis gelangen VG Chemnitz, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 K 356/06 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    So dürfte es unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29.04.2004, a. a. O.; Beschluss vom 06.04.2006 - C-227/05 - "Halbritter") nicht zulässig sein, die Anerkennung einer nach Ablauf der Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis deshalb zu versagen, weil sich der Betroffene nicht einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterzogen hat oder weil er seinen Wohnsitz zurzeit der Ausstellung der EU-Fahrerlaubnis nicht in dem ausstellenden Mitgliedstaat hatte (vgl. nunmehr auch OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2006 - 16 B 1106/06
    OVG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 -, ebd.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 TG 1400/06 -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; Nds. OVG, Beschluss vom 15. August 2006 - 12 ME 123/06 -, Juris; OVG MV, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 M 46/06 -, Juris; anderer Ansicht VG Augsburg, Beschluss vom 29. Mai 2006 - Au 3 S 06.600 -, DAR 2006, 527; VG Neustadt, Beschlüsse vom 30. Mai 2006 - 3 L 745/06.NW - und vom 1. Juni 2006 - 3 L 685/06.NW -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 4 MB 44/06 -, ebd.; offen nunmehr OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06 -, Juris, führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
  • OVG Sachsen, 05.02.2008 - 3 BS 88/06
    v. 22.11.2006 - 3 Bs 257/06 - zitiert nach JURIS; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 13.7.2006 - 1 M 73/06 - zitiert nach JURIS; OVG Schl.-H., Beschl. v. 20.6.2006 - 4 MB 44/06; offen: OVG Bremen, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 B 310/06 - zitiert nach JURIS; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 11.9.2006, ZfSch 2006, 713: offen lassend, ob an der vom Antragsteller herangezogenen Entscheidung des OVG Rh.-Pf. v. 15.8.2005, DAR 2005, 3228 festgehalten wird).
  • VG Freiburg, 06.06.2007 - 4 K 1010/07

    Gegenseitige Anerkennung eines EU-Führerscheins, den der alkoholabhängige Inhaber

    OVG, Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 - und OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 15.08.2005, NJW 2005, 3228 ).
  • VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06

    EU-Fahrerlaubnis

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