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   OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2005 - 4 MB 49/05   

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OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2005 - 4 MB 49/05 (https://dejure.org/2005,8212)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.06.2005 - 4 MB 49/05 (https://dejure.org/2005,8212)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 4 MB 49/05 (https://dejure.org/2005,8212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluss

  • archive.org
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gelegentlicher Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit - fehlendes trennungsvermögen

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis

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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2005 - 4 MB 49/05
    Der Senat hat im Rahmen einer kürzlich zu einem im Wesentlichen gleichartigen Sachverhalt ergangenen Entscheidung in Übereinstimmung u.a. mit der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. dazu dessen Beschl. v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04 -) ausgeführt, dass ein Fahrerlaubnisinhaber durch die Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluss - in jenem Verfahren mit einem Wert von 1, 3 ng/ml - einen Tatbestand setzt, der die Annahme fehlender Eignung und darüber hinaus auch die streitbefangene Anordnung des Sofortvollzuges der Entziehungsverfügung - die im Gegensatz zur Behauptung des Antragstellers einer ständigen Praxis der zuständigen Verkehrsbehörden entspricht - rechtlich trägt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.2005 - 4 MB 43/05
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2005 - 4 MB 49/05
    Im Einzelnen hat der Senat in jener Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 4 MB 43/05 - dazu Folgendes niedergelegt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2011 - 10 B 11400/10

    Glaubhaftigkeit der Behauptung eines erstmaligen Cannabiskonsums

    Maßgebliche Bedeutung gewinnt in diesem Zusammenhang zunächst der Umstand, dass, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 12. August 2010 - 10 B 10770/10.OVG - herausgestellt hat - und worauf auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 29. Juli 2009, DAR 2009, 598), der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 21. Februar 2007, Blutalkohol 2007, 190) und das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 7. Juni 2005 - 4 MB 49/05 -, Juris) hinweisen -, ein Zusammentreffen von erstmaligem - "experimentellem" - Cannabiskonsum, anschließender Verkehrsteilnahme unter verkehrssicherheitsrelevanter Einwirkung der bislang noch zu keiner Zeit "ausprobierten" Droge und dem entsprechenden Auffälligwerden im Rahmen einer polizeilichen Verkehrskontrolle - trotz der nur geringen Dichte der Verkehrsüberwachung durch die Polizei - kaum ernsthaft in Betracht zu ziehen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 16 B 1294/11

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

    Demgegenüber geht der Senat in Übereinstimmung mit weiteren Obergerichten, vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2. März 2011 10 B 11400/10 , juris, Rdnr. 9 ff. (= NZV 2011, 573); OVG Schl.-H., Urteil vom 17. Februar 2009 4 LB 61/08 , juris, Rdnr. 33, und Beschluss vom 7. Juni 2005 4 MB 49/05 , juris, Rdnr. 3 ff. (= NordÖR 2005, 332); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. Februar 2007 10 S 2302/06 , juris, Rdnr. 15 (= Blutalkohol 44 [2007], 190), in ständiger Spruchpraxis davon aus, dass die Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss des Betäubungsmittels es grundsätzlich rechtfertigt, auf eine mehr als einmalige, gleichsam experimentelle Cannabisaufnahme zu schließen, wenn der auffällig gewordene Fahrerlaubnisinhaber einen solchen Vorgang zwar geltend macht, die Umstände des behaupteten Erstkonsums aber nicht konkret und glaubhaft darlegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - 16 B 895/09

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei wiederholten

    etwa OVG NRW, Beschluss vom 26.6.2008 - 16 B 697/08 - ferner Schl.-H. OVG, Beschluss vom 7.6.2005 - 4 MB 49/05 -, juris, und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.2.2007 - 10 S 2302/06 -, Blutalkohol 44 (2007), 190 = VRS 112 (2007), 373.

    OVG, Beschluss vom 11.5.2004 - 2 EO 190/04 -, Blutalkohol 42 (2005), 183 = juris (Rn. 33); Schl.-H. OVG, Beschluss vom 7.6.2005 - 4 MB 49/05 -, juris (Rn. 5); Hamb. OVG, Beschluss vom 15.12.2005 - 3 Bs 214/05 -, NJW 2006, 1367 = juris (Rn. 20); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.3.2006 - 10 S 2519/05 -, NJW 2006, 2135 = NZV 2007, 55 = juris (Rn. 7); OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 16.6.2009 - 1 S 17.09 -, juris (Rn. 6), legt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammenhang einen Schwellenwert von 2, 0 ng/ml zugrunde.

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