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   OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08   

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OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08 (https://dejure.org/2009,4143)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.10.2009 - 4 MN 346/08 (https://dejure.org/2009,4143)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - 4 MN 346/08 (https://dejure.org/2009,4143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweilige Sicherstellung von Hochmoorflächen nach § 32 NNatGNatSchG ND

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 NNatG; § 24 NNatG; § 25 NNatG; § 26 NNatG; § 27 NNatG; § 28 NNatG; § 32 NNatG
    Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung nach §§ 24 bis 28 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) als Voraussetzung der Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32 NNatG; Hochmoorflächen als Gegenstand einer Landschaftsschutzgebietsverordnung nach § 26 ...

  • Judicialis

    NNatG § 1 Abs. 3; ; NNatG § 26; ; NNatG § 30; ; NNatG § 32; ; VwGO § 47 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung nach §§ 24 bis 28 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) als Voraussetzung der Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32 NNatG; Hochmoorflächen als Gegenstand einer Landschaftsschutzgebietsverordnung nach § 26 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung nach §§ 24 bis 28 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) als Voraussetzung der Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32 NNatG; Hochmoorflächen als Gegenstand einer Landschaftsschutzgebietsverordnung nach § 26 ...

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 149
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (33)

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 KN 231/01

    Abweichung; Enteignung; Entwässerung; Hochmoor; Landschaftsschutzgebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08
    Denn sie bedürfen des besonderen Schutzes, weil sowohl die Leistungsfähigkeit ihres Naturhaushalts oder ihre Nutzbarkeit als Naturgut zu erhalten oder wiederherzustellen (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 NNatG) als auch das durch sie vermittelte Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön sein kann (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 NNatG) (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 268; Urt. v. 16.2.1973 - VI A 136/70 -).

    Denn die Schutzwürdigkeit von Hochmoorflächen kann auch dort gegeben sein, wo dieses lediglich noch in Degenerationsstadien vorhanden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 268).

    Außerdem gefährdet eine uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung und Entwässerung den Hochmoorkörper allgemein, da die Torfauflage aufgrund des Oxidationsprozesses, der auf die Entwässerung, Bodenbearbeitung und Düngung zurückzuführen ist, langfristig abgebaut wird (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 268).

    Durch eine Naturschutzgebietsverordnung nach § 24 NNatG kann regelmäßig aber ein weitergehender Schutz von Hochmoorflächen erreicht werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.11.2002 - 8 KN 231/01 -, NVwZ-RR 2003, 267, 269; MSP 1981, S. 14).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2006 - 8 LA 204/05

    Tauchen im Landschaftsschutzgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08
    Diese sind damit im Rahmen der einstweiligen Sicherstellung nach § 32 NNatG eine hinreichende naturschutzfachliche Grundlage für die Bestimmung der Schutzwürdigkeit und der Grenzen eines schutzwürdigen Gebietes, auf die sich der Antragsgegner zu Recht maßgeblich, wenn auch nicht allein, sondern unter Berücksichtigung der von fachkundigen Mitarbeitern festgestellten tatsächlichen Verhältnisse vor Ort, berufen hat (vgl. zur Berücksichtigung des MSP im Unterschutzstellungsverfahren: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2006 - 8 LA 204/05 -, NdsVBl. 2007, 227).

    Daraus ergibt sich eine besondere Verpflichtung, die Hochmoore als Landschaft und Lebensraum bedrohter Pflanzen und Tierarten zu erhalten und dauerhaft zu sichern (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2006 - 8 LA 204/05 -, NdsVBl. 2007, 227).

    Dies gilt nach der gegenwärtigen Fassung des Niedersächsischen Moorschutzprogramms auch für den Schutz von Hochmoorflächen, denn dieser ist nicht (mehr) auf die naturnahen Bereiche und die Renaturierung von abgebauten Flächen beschränkt, sondern bezieht in stärkerem Maße insbesondere ausdrücklich auch das umliegende landwirtschaftlich genutzte Hochmoor mit ein, um dieses langfristig erhalten zu können (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2006 - 8 LA 204/05 -, NdsVBl. 2007, 227; vgl. NFB 1994, S. 5).

  • BVerwG, 18.07.1997 - 4 BN 5.97

    Naturschutzgebiet - Erforderlichkeit eines besonderen Schutzes von Natur und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08
    Naturschutzrechtliche Bestimmungen, die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes beschränken, sind daher keine Enteignungen im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, sondern als Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums und Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2001 - 6 CN 2.00 -, NuR 2001, 351; Beschl. v. 18.7.1997 - 4 BN 5.97 -, NuR 1998, 37).

    Als unzumutbare Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse erweisen sie sich erst dann, wenn nicht genügend Raum für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder sich nach der Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.1.2000 - 6 BN 2.99 - NVwZ-RR 2000, 339; Beschl. v. 18.7.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08
    Die im Rahmen der einstweiligen Sicherstellung geregelten Verbote und Nutzungsbeschränkungen führen aber zu einer Einschränkung der Eigentümerbefugnisse in Form einer Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.1.2000 - 6 BN 2/99 -, NVwZ-RR 2000, 339), die einer sachlichen Rechtfertigung bedarf und verhältnismäßig sein muss.

    Als unzumutbare Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse erweisen sie sich erst dann, wenn nicht genügend Raum für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder sich nach der Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.1.2000 - 6 BN 2.99 - NVwZ-RR 2000, 339; Beschl. v. 18.7.1997, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1998 - 10 A 816/96

    Landschaftsplan; Festsetzung; Baumschule; Teil von Natur von Landschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08
    Dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 NNatG erfüllt sind, insbesondere die Schutzwürdigkeit des betreffenden Landschaftsteils und die Erforderlichkeit seiner Unterschutzstellung bereits abschließend feststehen, und es nach dem Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und den gegenläufigen, insbesondere Eigentümerinteressen andererseits wirklich zu der geplanten Unterschutzstellung kommen wird, ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der einstweiligen Sicherstellung (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.4.2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.7.2001 - 4 K 15/00 -, NordÖR 2001, 408; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 - Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395).

    Ob dabei ausreichend ist, dass die abschließende Unterschutzstellung nur "nicht von vornherein ausgeschlossen sein" darf (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 -) oder vielmehr "der sichergestellte Bereich nach dem Ergebnis einer überschlägigen fachlichen Bewertung für eine endgültige Unterschutzstellung in Betracht" kommen muss (so OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395), kann der Senat hier dahin stehen lassen.

  • VGH Hessen, 11.03.1994 - 3 N 2454/93

    Zu den Voraussetzungen einer naturschutzrechtlichen Sicherstellungsverordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08
    Dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 NNatG erfüllt sind, insbesondere die Schutzwürdigkeit des betreffenden Landschaftsteils und die Erforderlichkeit seiner Unterschutzstellung bereits abschließend feststehen, und es nach dem Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und den gegenläufigen, insbesondere Eigentümerinteressen andererseits wirklich zu der geplanten Unterschutzstellung kommen wird, ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der einstweiligen Sicherstellung (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.4.2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.7.2001 - 4 K 15/00 -, NordÖR 2001, 408; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 - Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395).

    Ob dabei ausreichend ist, dass die abschließende Unterschutzstellung nur "nicht von vornherein ausgeschlossen sein" darf (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 -) oder vielmehr "der sichergestellte Bereich nach dem Ergebnis einer überschlägigen fachlichen Bewertung für eine endgültige Unterschutzstellung in Betracht" kommen muss (so OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395), kann der Senat hier dahin stehen lassen.

  • OVG Saarland, 09.12.2005 - 3 N 1/05

    Überprüfung der Wirksamkeit einer naturschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08
    Dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 NNatG erfüllt sind, insbesondere die Schutzwürdigkeit des betreffenden Landschaftsteils und die Erforderlichkeit seiner Unterschutzstellung bereits abschließend feststehen, und es nach dem Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und den gegenläufigen, insbesondere Eigentümerinteressen andererseits wirklich zu der geplanten Unterschutzstellung kommen wird, ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der einstweiligen Sicherstellung (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.4.2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.7.2001 - 4 K 15/00 -, NordÖR 2001, 408; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 - Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395).

    Ob dabei ausreichend ist, dass die abschließende Unterschutzstellung nur "nicht von vornherein ausgeschlossen sein" darf (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 -) oder vielmehr "der sichergestellte Bereich nach dem Ergebnis einer überschlägigen fachlichen Bewertung für eine endgültige Unterschutzstellung in Betracht" kommen muss (so OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395), kann der Senat hier dahin stehen lassen.

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08
    Naturschutzrechtliche Bestimmungen, die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes beschränken, sind daher keine Enteignungen im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, sondern als Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums und Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2001 - 6 CN 2.00 -, NuR 2001, 351; Beschl. v. 18.7.1997 - 4 BN 5.97 -, NuR 1998, 37).
  • BVerwG, 13.08.1996 - 4 NB 4.96

    Naturschutzrecht - Einbeziehung einer "Pufferzone" in ein Naturschutzgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08
    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass dem Verordnungsgeber bei der Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten ein weites Gestaltungsermessen zukommt (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 -, NuR 2003, 703, 704) und auch Randzonen eines Gebiets, die zumindest im Wesentlichen noch die Merkmale aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.7.2003, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1976 - I 107/75 -, NuR 1980, 70; Blum/Agena/Franke, a.a.O., §§ 24 - 34 Rn. 13), oder die zwar isoliert betrachtet nicht schutzwürdig sind, aber der Abschirmung gegenüber der schutzgebietsfreien Umgebung dienen und diese zum Schutz des Kernbereichs des Landschaftsschutzgebiets vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Beschl. v. 13.8.1996 - 4 NB 4/96 -, NuR 1996, 600; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 - OVG Hamburg, Urt. v. 26.2.1998 - Bf II 52/94 -, NordÖR 1998, 443; OVG Saarlouis, Beschl. v. 21.8.1991 - 8 N 1/91 -, RdL 1993, 221), unter Schutz gestellt werden dürfen.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.04.1987 - 3 A 112/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08
    Solche Maßnahmen, wie insbesondere die hier verbotenen Tiefumbrüche von Grün- in Ackerland (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 22.4.1981 - 3 A 232/79 -, NuR 1982, 190; vgl. auch § 5 Abs. 4 Spiegelstrich 5 BNatSchG), die Übersandungen von Grünland (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.6.2002 - 8 ME 77/02 - Urt. v. 23.4.1987 - 3 A 112/86 -, NuR 1987, 372) und die Anlage neuer oder die wesentliche Vertiefung bestehender Entwässerungssysteme (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.8.1984 - 3 B 59/84 -, NuR 1984, 328), sind aber grundsätzlich nicht von § 1 Abs. 3 NNatG umfasst (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.6.2002 - 8 ME 77/02 - Blum/Agena/Franke, a.a.O., § 26 Rn. 12a jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 8 ME 77/02

    Außerkrafttreten; Bodenaushub; Bodennutzung; Einbringen; Entschädigungsregelung;

  • OVG Niedersachsen, 24.11.1997 - 3 K 2327/97

    Landschaftsschutzgebiet; Landwirtschaftsklausel; Naturschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1983 - 5 S 1541/82

    Landschaftsschutz; Erlaß einer Sicherstellungsverordnung

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 KN 2523/01

    Gestaltungsermessen des Verordnungsgebers; Verordnung über

  • OVG Hamburg, 26.02.1998 - Bf II 52/94

    Naturschutzgebiet; Feststellungsklage; Zulässigkeit; Einbeziehung von Pufferzonen

  • OVG Saarland, 21.08.1991 - 8 N 1/91
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.08.1984 - 3 B 59/84
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 5 S 2299/01

    Normenkontrolle einer Sicherstellungsverordnung - außer Kraft getretene Norm;

  • BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis des Nacherben im Normenkontrollverfahrn

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2005 - 8 KN 72/02

    Rechtmäßigkeit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung; Erhaltung der

  • BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08

    Eigentum; Besitzrecht; Pacht; Unternehmensflurbereinigung; Bebauungsplan;

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 2 MN 334/03

    Antragsfrist beim Normenkontrollantrag

  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2001 - 4 K 15/00
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2001 - 8 KN 209/01

    Abwägung; Naturschutzgebiet; Naturschutzgebietsverordnung; Normenkontrollantrag;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.02.1973 - VI A 136/70
  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1978 - V C 2/78
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2015 - 4 LC 285/13

    Befreiung; Biotop; Eingriff; Grünlandumbruch; Moor; Moorstandort; Verbot;

    Denn durch den Tiefumbruch, bei dem die Torfauflage mittels eines Tiefpfluges mit dem darunter liegenden Sandboden überkippt worden ist, hat der Kläger die Moorfläche in dem betroffenen Bereich dauerhaft und unumkehrbar zerstört (vgl. dazu den Senatsbeschl. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 -), was der Vertreter des Beklagten in der vom Senat durchgeführten mündlichen Verhandlung auch eingeräumt hat.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16

    Geistige Behinderung; Behinderung; seelische Behinderung; letzte

    Kann der Senat seine Rechtsfindung im einstweiligen Rechtsschutz somit nicht daran orientieren, ob die Antragstellerin im Hauptsacheverfahren voraussichtlich obsiegen oder verlieren wird, so sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Klage der Antragstellerin in der Hauptsache aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, die Klage aber erfolglos bliebe (vgl. zu § 47 Abs. 6 VwGO Senatsbeschl. v. 6.7.2016 - 4 MN 79/16 -, v. 9.7.2013 - 4 MN 155/13 - u. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2023 - 4 MN 128/22

    Abgrenzung; Absicht; einstweilige Anordnung; Ermessen; FFH-Gebiet;

    Die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Sicherstellung hängt gleichwohl nicht davon ab, ob die Voraussetzungen für die spätere Ausweisung eines Naturschutzgebietes nach § 23 Abs. 1 BNatSchG erfüllt sind, insbesondere die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des betreffenden Landschaftsteils bereits abschließend feststehen und das nach dieser Norm bestehende Ermessen zugunsten der Ausweisung eines Naturschutzgebietes ausgeübt werden darf (vgl. Senatsbeschl. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 -, juris Rn. 50 m.w.N.).

    Eine Gefährdung des beabsichtigten Schutzzwecks liegt vor, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass es zu Handlungen oder Störungen kommen wird, die das Schutzobjekt in einer für den Schutzzweck relevanten Weise beeinträchtigen können (vgl. Senatsbeschl. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 -, juris Rn. 65 m.w.N.).

    Die in der Sicherstellungsverordnung geregelten Verbote dürfen aber nicht erkennbar mehr anordnen, als mit den Verbotsregelungen im Rahmen der endgültigen Unterschutzstellung erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 -, juris Rn. 68 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 4 MN 53/19

    Außervollzugsetzung; Begründung; Bestimmtheit; Folgenabwägung; Frist; Karte;

    Da sich der Wortlaut des § 47 Abs. 6 VwGO an dem des § 32 Abs. 1 BVerfGG für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im verfassungsgerichtlichen Verfahren anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht zu § 32 Abs. 1 BVerfGG entwickelten Grundsätze auch bei der Anwendung des § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen (Senatsbeschl. v. 30.5.2018 - 4 MN 6/18 -, v. 26.1.2017 - 4 MN 293/16 -, v. 6.7.2016 - 4 MN 79/16 -, v. 9.7.2013 - 4 MN 155/13 -, NVwZ-RR 2014, 178 u. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 -, NordÖR 2009, 510; Nds. OVG, Beschl. v. 24.11.2003 - 2 MN 334/03 -, Nds. …

    Außerdem haben bei der Entscheidung nach § 47 Abs. 6 VwGO die Gründe, die der Antragsteller für die Nichtigkeit der angegriffenen Norm im Hauptsacheverfahren angeführt hat, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (Senatsbeschl. v. 30.5.2018 - 4 MN 6/18 -, v. 26.1.2017 - 4 MN 293/16 -, v. 6.7.2016 - 4 MN 79/16 -, v. 9.7.2013 - 4 MN 155/13 -, NVwZ-RR 2014, 178 u. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 -, NordÖR 2009, 510; vgl. zu § 32 Abs. 1 BVerfGG: BVerfG, Beschl. v. 22.3.2005 - 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05 -, NJW 2005, 1179).

    Vielmehr sind grundsätzlich ausschließlich die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (Senatsbeschl. v. 30.5.2018 - 4 MN 6/18 -, v. 26.1.2017 - 4 MN 293/16 -, v. 6.7.2016 - 4 MN 79/16 -, v. 9.7.2013 - 4 MN 155/13 -, NVwZ-RR 2014, 178 u. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 -, NordÖR 2009, 510; Bay. VGH, Beschl. v. 7.5.2013 - 10 NE 13.226 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.2000 - I S 1763.00 -, NVwZ 2000, 827; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 395; vgl. zu § 32 Abs. 1 BVerfGG: BVerfG, Beschl. v. 17.7.2002 - 2 BvR 1027/02 -, BVerfGE 105, 365, 370 f.).

  • VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 4483/16

    Ackerland; Eingriff; erhebliche Beeinträchtigung von Natur; Grünland; gute

    In nachvollziehbarer Weise folgert er eine langfristige überwiegende Grünlandnutzung ferner aus den Luftbildaufnahmen der Jahre 2003, 2007 und 2011, den Eintragungen in der amtlichen Bodenschätzkarte des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie - LBEG - sowie der Aufnahme in das Moorschutzprogramm der Landesregierung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 4 MN 346/08 -, juris: " Entgegen der Annahme der Antragsteller handelt es sich bei dem Niedersächsischen Moorschutzprogramm nicht nur um ein politisches Programm, sondern um Erhebungen des tatsächlichen Zustandes der niedersächsischen Hochmoorflächen auf der Grundlage von Moorgutachten, Moorkataster und Umfragen bei den Landkreisen (MSP 1981, S. 6, 9 f.) und naturschutzfachliche Bewertungen, die gerade als Grundlage für die Darstellung und Begründung der Schutzwürdigkeit von Natur und Landschaft bei der Unterschutzstellung dienen sollen (NFB 1994, S. 6) .").
  • VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 2892/14

    Ackerland; erhebliche Beeinträchtigung von Natur; gute landwirtschaftliche

    In nachvollziehbarer Weise folgert der Beklagte ferner eine trotz der ackerbaulichen Nutzung schützenswerte Moorschicht unterhalb des aufliegenden Bodens aus der Aufnahme in das Moorschutzprogramm der Landesregierung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 4 MN 346/08 -, juris: " Entgegen der Annahme der Antragsteller handelt es sich bei dem Niedersächsischen Moorschutzprogramm nicht nur um ein politisches Programm, sondern um Erhebungen des tatsächlichen Zustandes der niedersächsischen Hochmoorflächen auf der Grundlage von Moorgutachten, Moorkataster und Umfragen bei den Landkreisen (MSP 1981, S. 6, 9 f.) und naturschutzfachliche Bewertungen, die gerade als Grundlage für die Darstellung und Begründung der Schutzwürdigkeit von Natur und Landschaft bei der Unterschutzstellung dienen sollen (NFB 1994, S. 6) .").
  • VG Oldenburg, 25.04.2012 - 5 A 899/11

    Bauverbot; erhebliche Gefährdung; Grenzziehung; Landschaftsschutz;

    Ferner hat er sich an der einschlägigen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 4 MN 346/08 - juris) zu den im Wesentlichen identischen Vorläufervorschriften orientiert, wonach eine naturschutzrechtliche einstweilige Sicherstellung nur dann materiell rechtmäßig ist, wenn der Verordnungsgeber den Erlass einer Schutzgebiets-Verordnung beabsichtigt, das sichergestellte Schutzobjekt für die Unterschutzstellung in der beabsichtigten Schutzkategorie voraussichtlich in Betracht kommt, erhebliche Gefährdungen des Schutzzwecks zu befürchten sind und die in der Sicherstellungsverordnung angeordneten Verbote erforderlich sind, um diese erheblichen Gefährdungen abzuwenden.

    Dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 BNatSchG i.V.m. § 19 NAGBNatSchG erfüllt sind, insbesondere die Schutzwürdigkeit des betreffenden Landschaftsteils und die Erforderlichkeit seiner Unterschutzstellung bereits abschließend feststehen, und es nach dem Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und den gegenläufigen, insbesondere Eigentümerinteressen andererseits wirklich zu der geplanten Unterschutzstellung kommen wird, ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der einstweiligen Sicherstellung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 4 MN 346/08 - juris Rn. 50 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 4 MN 155/13

    Grundsätze zur Interessenabwägung i.R. eines Normenkontrollantrags gegen den

    Ist dies nicht der Fall, so sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe (Senatsbeschl. v. 30.10.2009 - 4 MN 346/08 - m. w. N.; vgl. ferner Bay. VGH, Beschl. v. 7.5.2013 - 10 NE 13.226 - Gisberts, in Posser/Wolff, VwGO, § 47 Rn 92).
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