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   BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2.79, 4 N 3.79, 4 N 4.79   

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BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2.79, 4 N 3.79, 4 N 4.79 (https://dejure.org/1979,4)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2.79, 4 N 3.79, 4 N 4.79 (https://dejure.org/1979,4)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1979 - 4 N 1.78, 4 N 2.79, 4 N 3.79, 4 N 4.79 (https://dejure.org/1979,4)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Satzungserlaß

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen Nachteil für die Antragsbefugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan - Antragsbefugnis bei der Nichtberücksichtigung eines privaten Interesses des Antragstellers bei der Entscheidung über den Erlaß oder den ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen drohendem Nachteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne; Nachteilsbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abwägungsmaterial - Private Belange - Personenkreis - Schutzwürdige Interessen - Bebauungsplan

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 5

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 87
  • NJW 1980, 1061
  • MDR 1980, 256
  • DVBl 1980, 233
  • DÖV 1980, 217
  • BauR 1980, 36
 
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Wird zitiert von ... (811)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 2.79
    Auszug aus BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
    die unter den Aktenzeichen BVerwG 4 N 1.78, BVerwG 4 N 2.79, BVerwG 4 N 3.79 und BVerwG 4 N 4.79 anhängigen Vorlageverfahren zur gemeinsamen Entscheidung miteinander zu verbinden.

    Der Antragsteller des Ausgangsverfahrens der Vorlagesache BVerwG 4 N 2.79 ist Eigentümer eines Wohngrundstücks, das an den bisher eine Sackgasse bildenden H-Weg grenzt.

    Soweit der Vorlagebeschluß in der Sache BVerwG 4 N 2.79 in dieser Richtung Zweifel äußert, ist ihm nicht zu folgen.

    Die in dem Vorlagebeschluß der Sache BVerwG 4 N 2.79 erörterten Zweifel erledigen sich mit der Einsicht, daß Entscheidungserheblichkeit in dem zur Zulässigkeit einer Vorlage führenden Sinne immer schon dann gegeben ist, wenn das vorlegende Gericht auf der Grundlage einerseits seines Rechtsstandpunktes und andererseits des gegebenen Sach- und Aufklärungsstandes nicht ausschließen kann, daß die Durchführung des Normenkontrollverfahrens die Beantwortung der Vorlagefrage erfordert.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
    Bei der Bauleitplanung erfaßt das notwendige Abwägungsmaterial alle (privaten) Belange, die "nach Lage der Dinge" in die Abwägung "eingestellt werden" müssen (Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 [309]).

    Bei der Bauleitplanung gehören zum notwendigen Abwägungsmaterial im Sinne des Urteils vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - BVerwGE 45, 310 [322]) alle (privaten) Belange, die "nach Lage der Dinge" in die Abwägung "eingestellt werden" müssen (Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 [BVerwG 12.12.1969 - BVerwG IV C 105.66] [309]).

  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
    Das so verstandene Erfordernis der Erkennbarkeit bzw. Absehbarkeit führt weiter dazu, daß es für die Abwägungsbeachtlichkeit eines Interesses in seitlicher Beziehung grundsätzlich auf "die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlußfassung über den Bauleitplan" ankommt (vgl. § 155 b Abs. 2 Satz 1 BBauG 1979 sowie Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 16 S. 3 [7]).

    Nur ganz ausnahmsweise wird sich - zugunsten der Erheblichkeit von erst später eingetretenen Interessebetroffenheiten - eine Verschiebung dieses Zeitpunktes mit der Erwägung rechtfertigen lassen, daß die planende Gemeinde wegen Zeitablaufs "erneut" hätte "prüfen müssen, ob ... in eine neue, die veränderten Sachdaten berücksichtigende Abwägung eingetreten werden muß" (Urteil vom 29. September 1978 a.a.O. S. 9), oder ob die tatsächliche Entwicklung vielleicht sogar einen Zustand erreicht hat, der mittlerweile die planerische Festsetzung hat funktionslos werden lassen (vgl. dazu Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 39.75 - BVerwGE 54, 5 [8 ff.]).

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76

    Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Beseitigung von Grundstückszufahrten

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
    Darin wird deutlich, daß sich "die Frage, auf welche Belange dies im konkreten Fall - sachlich wie räumlich - zutrifft, ... nicht [erschöpfend] generell, sondern [letztlich] nur für die jeweilige Planung im Hinblick auf das von ihr konkret verfolgte Planungsziel sowie auf die ihr vorgegebene Situation beantworten" läßt (Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 -S. 11 [zum Fachplanungsrecht]).
  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
    Daraus, daß es kein "subjektives verfassungskräftiges Recht eines Geschäftsmannes auf die Erhaltung des Geschäftsumfanges und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten" gibt (BVerfG, Beschluß vom 16. Oktober 1968 - 1 BvR 241/66 - BVerfGE 24, 236 [251] und im Anschluß daran BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1972 - BVerwG I C 24.69 - BVerwGE 39, 329 [336 f.]), ist nicht zu schließen, daß Interessen an der Erhaltung oder Nutzung von Erwerbschancen von vornherein und begrifflich kein Bestandteil des bei einer bestimmten Bebauungsplanung notwendigen Abwägungsmaterials sein könnten.
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
    Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zum Kreis der abwägungserheblichen Interessen - d.h. zum sog. "Abwägungsmaterial" im Sinne des Urteils vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - BVerwGE 45, 310 [322] - hängt vom Betroffensein eines Interesses ab, also davon, ob ein bestimmtes Interesse von der in Aussicht genommenen Planung in planungsrechtlich beachtlicher Weise "berührt" wird (Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - BVerwGE 52, 237 [245] zum Fachplanungsrecht), ob sich die Planung auf dieses Interesse in planungsrechtlich beachtlicher Weise "auswirkt" (Urteil vom 15. April 1977 a.a.O.).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
    Der Anliegergebrauch sichert als Recht nur das, was zur angemessenen Nutzung des Grundeigentums an Straßenbenutzung erforderlich ist (Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 15.75 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 29 S. 27 [28]).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
    Daraus, daß es kein "subjektives verfassungskräftiges Recht eines Geschäftsmannes auf die Erhaltung des Geschäftsumfanges und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten" gibt (BVerfG, Beschluß vom 16. Oktober 1968 - 1 BvR 241/66 - BVerfGE 24, 236 [251] und im Anschluß daran BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1972 - BVerwG I C 24.69 - BVerwGE 39, 329 [336 f.]), ist nicht zu schließen, daß Interessen an der Erhaltung oder Nutzung von Erwerbschancen von vornherein und begrifflich kein Bestandteil des bei einer bestimmten Bebauungsplanung notwendigen Abwägungsmaterials sein könnten.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
    Nur ganz ausnahmsweise wird sich - zugunsten der Erheblichkeit von erst später eingetretenen Interessebetroffenheiten - eine Verschiebung dieses Zeitpunktes mit der Erwägung rechtfertigen lassen, daß die planende Gemeinde wegen Zeitablaufs "erneut" hätte "prüfen müssen, ob ... in eine neue, die veränderten Sachdaten berücksichtigende Abwägung eingetreten werden muß" (Urteil vom 29. September 1978 a.a.O. S. 9), oder ob die tatsächliche Entwicklung vielleicht sogar einen Zustand erreicht hat, der mittlerweile die planerische Festsetzung hat funktionslos werden lassen (vgl. dazu Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 39.75 - BVerwGE 54, 5 [8 ff.]).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
    Vorlagen sind allerdings nur zur Klärung entscheidungserheblicher Fragen zulässig; ein Oberverwaltungsgericht darf also nach § 47 Abs. 5 VwGO nicht wegen einer Frage vorlegen, auf deren Beantwortung es für den Ausgang des anhängigen Normenkontrollverfahrens nicht ankommt (ebenso Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172 [175]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VGH Hessen, 15.11.1973 - IV N 16/72
  • BVerwG, 11.05.1966 - VIII B 109.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Insoweit kann auf die Rechtsprechung des Senats zum Nachteilsbegriff nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. zurückgegriffen werden (vgl. Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 24.79 - BVerwGE 59, 87 = Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 18).
  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    cc) Die Interessen der Antragstellerin werden mehr als nur geringfügig beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. November 1979 - 4 N 1.78, 4 N 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87 und vom 19. Februar 1992 - 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    In einem solchen Fall hat der Planungsträger Vorkehrungen zu treffen, durch die sichergestellt wird, dass die Beeinträchtigungen jedenfalls auf das Maß zurückgeführt werden, das die Schutzgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG noch zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 ; Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 ; in diesem Sinne bereits Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 ; Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 - BVerwG 4 N 2 bis 4.79 - BVerwGE 59, 87 ; Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253 ).
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