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   BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88   

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https://dejure.org/1989,122
BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88 (https://dejure.org/1989,122)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1989 - 4 NB 24.88 (https://dejure.org/1989,122)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1989 - 4 NB 24.88 (https://dejure.org/1989,122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmende Stellungnahme von Fachbehörden - Aufstellungsverfahren - Abwägungsrelevante Belange - Normkontrollverfahren - Beitrittsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 122
  • NVwZ-RR 1990, 123
  • DVBl 1989, 1105
  • ZfBR 1989, 264
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88
    - übrigens hat der beschließende Senat bereits entschieden, daß bei Ergänzungen des Bebauungsplans mit lediglich klarstellender Bedeutung nach dessen Auslegung kein Anlaß zu einer erneuten Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange bestehe, weil es sich hierbei um eine bloße Förmlichkeit handeln würde (vgl. Beschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 2.87 - Buchholz 406.11 § 2 a BBauG Nr. 9).
  • VGH Hessen, 19.01.1979 - IV N 13/76

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88
    Auch mit der Rüge, das Normenkonrollgericht sei mit der Zulassung einer Ausnahme von der Verpflichtung des Plangebers, zur Begutachtung der Immissionssituation im Planungsverfahren ein Sachverständigengutachten einzuholen, von dem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Januar 1979 - IV N 13/76 - RdL 1980, 63 = BRS 35, Nr. 13 abgewichen, hat die Beschwerde keinen Erfolg.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88
    Das entspricht übrigens auch der Rechtsprechung des beschließenden Senats; die Gemeinde muß sich hiernach Maßgaben und Einschränkungen in der Genehmigung, die sich auf den Inhalt des Bebauungsplans beziehen, durch einen erneuten Satzungsbeschluß zu eigen machen (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1982 - 10a NE 43/80

    Bebauungsplan; Mangel; Fehler; Rechtsetzungsbefehl; Unbeachtlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88
    Damit ist es entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 12. Februar 1982 - 10 a NE 43/80 - (BRS 39 Nr. 21) abgewichen.
  • BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86

    Landesrechtlich erforderliche Verkehrsanalyse als Teil des Abwägungsmaterials im

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88
    Hieraus folgt, daß auch eine für die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials notwendige Aufklärung des Sachverhalts als Grundlage der Abwägung nicht in ein späteres Gerichtsverfahren verlagert werden darf (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 25. Februar 1988 - BVerwG 32 und 33.86 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 2 = NVwZ 1989, 152 m.w.Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Klarstellungen und andere Änderungen nur redaktioneller Art ohne Einfluss auf den Inhalt des Planes in der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde machen hingegen keinen Beitrittsbeschluss des Gemeinderates erforderlich (BVerwG, Beschl. v. 14.08.1989 - 4 NB 24/88 -, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 19.11.1992 - 3 N 2463/87 -, juris).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

    Hat die höhere Verwaltungsbehörde den Flächennutzungsplan nur mit der Maßgabe genehmigt, dass einzelne Darstellungen des Flächennutzungsplans inhaltlich geändert werden, darf die Gemeinde die Erteilung der Genehmigung nur öffentlich bekannt machen und dadurch den Flächennutzungsplan wirksam werden lassen, wenn sie sich den neuen Planinhalt durch einen erneuten Satzungsbeschluss zu eigen gemacht hat (Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262 ; Beschlüsse vom 14. August 1989 - BVerwG 4 NB 24.88 - BRS 49 Nr. 22 S. 47 und vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 30.96 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 116 S. 71 f.).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Beziehen sich die Maßgaben auf den materiellen Inhalt des Planes, so muß sich die Gemeinde, bevor sie den Bebauungsplan in Kraft setzt, den neuen Planinhalt durch einen erneuten Satzungsbeschluß zu eigen machen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. August 1989 - BVerwG 4 NB 24.88 - Buchholz 406.11 § 11 BauGB Nr. 5).
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