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   BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94   

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BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94 (https://dejure.org/1994,68)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1994 - 4 NB 25.94 (https://dejure.org/1994,68)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1994 - 4 NB 25.94 (https://dejure.org/1994,68)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3, Abs. 5, Abs. 6
    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der Konfliktbewältigung auf ein künftiges Planfeststellungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bebauungsplan - Verkehrsprobleme - Ausbau vorhandener Landstraße - Planfeststellungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Industriegebiet ohne entsprechenden Straßenausbau? (IBR 1995, 126)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 130
  • DVBl 1994, 1152
  • DÖV 1995, 33
  • ZfBR 1994, 286
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind indes überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, daß sich der offengelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30; Beschluß vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30 ).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Davon ist bei einer straßenrechtlichen Planfeststellung regelmäßig auszugehen, sobald die Planunterlagen im Anhörungsverfahren ausgelegt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - BVerwGE 71, 150 ).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 32.84

    Gewichtung der abwägungserheblichen Belange im straßenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Berechtigten Anlaß zu einer solchen Zurückhaltung hat sie jedenfalls dann, wenn eine parallele Planung bereits so weit fortgeschritten ist, daß an ihrer Verwirklichung und damit an der Lösung der durch den Bebauungsplan aufgeworfenen Probleme sinnvoll nicht mehr zu zweifeln ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 32.84 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 70).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83

    Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind indes überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, daß sich der offengelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30; Beschluß vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30 ).
  • BVerwG, 23.12.1992 - 4 B 188.92
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Jedoch sind Umstände denkbar, die auch in einem früheren Verfahrensstadium den Schluß auf eine hinreichend verfestigte Planung zu rechtfertigen geeignet sein können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 188.92 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 20).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Den Ausgangspunkt bildet die Erkenntnis, daß jeder Bebauungsplan grundsätzlich die von ihm geschaffenen oder ihm sonst zurechenbaren Konflikte zu lösen hat (vgl. BVerwG Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 ).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
    Die Antragsgegnerin räumt selbst ein, daß das Normenkontrollgericht die Entscheidung des Senats vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - (DVBl 1987, 1273 ), von der es abgewichen sein soll, ausdrücklich herangezogen hat, um damit die Richtigkeit seines eigenen Standpunktes zu untermauern.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Nach allgemeinen planungsrechtlichen Grundsätzen dürfen freilich Konflikte, die durch ein Planvorhaben ausgelöst oder verschärft werden, in ein anderes Verfahren dann nicht verlagert werden, wenn bereits absehbar ist, dass sie sich dort nicht werden lösen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 30; Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75).

    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich offen bleiben (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307, 311, vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32 S. 161 f. und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192, 201; Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75).

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Dahinstehen kann, ob die Grundsätze, nach denen bei Planungsentscheidungen die Bewältigung noch offener Konflikte unter bestimmten Voraussetzungen einem hierfür geeigneten späteren Verfahren vorbehalten werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30; Beschlüsse vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 29, und vom 14. Juli 1994 BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75), auch für baurechtliche Zulassungsentscheidungen fruchtbar gemacht werden können.
  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Eine Verweisung auf die Luftreinhalteplanung ist allerdings dann nicht zulässig, wenn im Planungsverfahren absehbar ist, dass sich die Probleme in dem anderen Verfahren nicht werden lösen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - 4 C 56.84 -, Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 30; Beschluss vom 14. Juli 1994 - 4 NB 25.94 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75).
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