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   BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 39.96   

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BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 39.96 (https://dejure.org/1997,1266)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1997 - 4 NB 39.96 (https://dejure.org/1997,1266)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 (https://dejure.org/1997,1266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 514
  • NJ 1997, 336
  • VBlBW 1997, 296
  • BauR 1997, 596
  • ZfBR 1997, 213
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1994 - 5 S 317/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Nichtigkeit wegen Zusatzes in der

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 39.96
    Unerheblich ist, dass derselbe Senat des Normenkontrollgerichts in seinem Beschluss vom 25.2.1994 - 5 S 317/93 - (VBlBW 1994, 491) eine andere Auffassung vertreten hat; auch in einer Korrektur der eigenen Rechtsprechung liegt keine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 39.96
    Zutreffend leitet die Beschwerde zwar aus den genannten Entscheidungen den Rechtssatz ab, dass die Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs keine Zusätze oder Einschränkungen enthalten dürfe, die geeignet sein könnten, auch nur einzelne an dieser Bauleitplanung interessierte Bürger von der Erhebung von Bedenken und Anregungen abzuhalten; denn die Bekanntmachung hat die Aufgabe, "dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Anregung und Bedenken bewusst zu machen und dadurch eine gemeindliche Öffentlichkeit herzustellen" (BVerwG, Urteil vom 6.7.1984, BVerwGE 69, 344).
  • VGH Bayern, 23.07.1981 - 16 XV 76

    Bauleitplanung: Aufstellung eines Bebauungsplans, Auslegung während der üblichen

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 39.96
    Lediglich mündlich vorgetragenen Argumenten, die nirgendwo fixiert werden, kommt das ihnen gebührende Gewicht nicht in gleicher Weise zu; denn bei ihnen besteht auch bei einer gewissenhaft arbeitenden Verwaltung die Gefahr, in Vergessenheit zu geraten oder abweichend von der eigentlichen Meinung des Einwenders festgehalten zu werden (im Ergebnis so auch BayVGH, Beschluss vom 23.07.1981 - Nr. 16 XV 76 - BRS 38 Nr. 21).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Diesem Erfordernis ist genügt, wenn der Bürger in die Lage versetzt wird, das Vorhaben einem bestimmten Raum zuzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344; Beschluss vom 28. Januar 1997 - BVerwG 4 NB 39.96 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - 10 D 23/17

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen außerhalb der als

    Die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - juris, Rn. 9, wonach die Formulierung, Bedenken und Anregungen könnten "schriftlich oder zur Niederschrift" vorgetragen werden, nicht dem Gesetz widerspreche, weil es notwendig sei, dass die Argumente, die für oder gegen eine Überarbeitung der Bauleitplanung sprächen, schriftlich niedergelegt würden, dürfte die Abgrenzung zu lediglich mündlich vorgetragenen Argumenten im Blick gehabt haben und erscheint angesichts der inzwischen weit verbreiteten elektronischen Übertragungswege überholt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2020 - 2 D 100/17

    Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung eines Flächennutzungsplanes zur

    Die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 28. Januar 1997 - 4 NB 39.96 - juris Rn. 9, wonach die Formulierung, Bedenken und Anregungen könnten "schriftlich oder zur Niederschrift" vorgetragen werden, nicht dem Gesetz widerspreche, weil es notwendig sei, dass die Argumente, die für oder gegen eine Überarbeitung der Bauleitplanung sprächen, schriftlich niedergelegt würden, dürfte die Abgrenzung zu lediglich mündlich vorgetragenen Argumenten im Blick gehabt haben und ist angesichts der inzwischen weit verbreiteten elektronischen Übertragungswege überholt.
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