Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 17.10.1989 - 4 O 136/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,6969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1990, 278
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07
Markenrechtsverletzung: Anbringung der Gesamtbezeichnung "Sumitomo Bakelite" auf …
Eine solche Entwicklung kann vor allem dann eintreten, wenn der Markeninhaber sein Markenrecht nicht gegen die Benutzung durch Dritte und damit gegen Rechtsverletzungen verteidigt (vgl. BGH GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluss; LG Düsseldorf GRUR 1990, 278, 279 - INBUS). - OLG Hamburg, 18.07.2002 - 3 U 65/02
Zur Kennzeichnungskraft einer Marke für bestimmte Waren
Eine solche Entwicklung kann vor allem dann eintreten, wenn der Markeninhaber sein Markenrecht nicht gegen die Benutzung durch Dritte und damit gegen Rechtsverletzungen verteidigt (vgl. BGH GRUR 1990, 274, 275 -Klettverschluß; LG Düsseldorf GRUR 1990, 278, 279 -INBUS). - OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02
Gezuckerte Kondensmilch
Sie setzt voraus, dass in den angesprochenen Verkehrskreisen nahezu niemand mehr die Bedeutung des Kennzeichens als Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb versteht (vgl. zum umgekehrten Fall der Wandlung einer Marke zu einem Gattungsbegriff LG Düsseldorf, GRUR 1990, S. 278, 279 "IMBUS").