Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 23.11.2012 - 4 O 144/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 23.11.2012 - 4 O 144/11
- OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12
Grundstückskaufvertrag: Haftung aus culpa in contrahendo wegen Abbruch der …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 23.11.2012 (Aktenzeichen 4 O 144/11) wird als unzulässig verworfen, soweit die Klägerin in zweiter Instanz zuletzt noch beantragt hat, das vorstehend bezeichnete Urteil aufzuheben und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 54, 86 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz hieraus seit 01.12.2010 zu zahlen.das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 23.11.2012 (Aktenzeichen 4 O 144/11) aufzuheben und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 9.274,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz hieraus seit 01.12.2010 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 775, 64 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz hieraus seit 01.12.2010 zu zahlen.
Rechtsprechung
LG Köln, 14.04.2011 - 4 O 144/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Köln, 14.04.2011 - 4 O 144/11
- OLG Köln, 13.05.2011 - 19 W 24/11
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 13.05.2011 - 19 W 24/11
Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung oder …
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 14.04.2011 (4 O 144/11) wird zurückgewiesen.