Weitere Entscheidung unten: LG Kleve, 07.02.2017

Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 03.01.2017 - 4 O 144/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3635
LG Bielefeld, 03.01.2017 - 4 O 144/16 (https://dejure.org/2017,3635)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 03.01.2017 - 4 O 144/16 (https://dejure.org/2017,3635)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 03. Januar 2017 - 4 O 144/16 (https://dejure.org/2017,3635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtlicher Schutz eines Schriftwerks; Verwendung eines Twitter-Beitrags auf Postkarten; Notwendigkeit einer gewissen Schöpfungshöhe

  • online-und-recht.de

    Twitter-Feed nicht urheberrechtlich geschützt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Sind Twitter-Meldungen schutzfähig?

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kein Urheberrechtsschutz für einen Twitter-Beitrag

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an Urheberrechtsschutz von Tweets

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz von Tweet verneint

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Urheberrechtsschutz: Tweet keine geistige Schöpfung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an urheberrechtlichen Schutz eines Tweets

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Twitter-Feed mangels Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kein Schutz für Tweet?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tweets sind nicht urheberrechtlich geschützt

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Kein Urheberrechtsschutz für Tweet

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Kein Urheberrechtsschutz für einen Twitter-Beitrag

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Darf man fremde Tweets auf Postkarten drucken?

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Urheberschutz für einen Spruch auf Twitter

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 641
  • K&R 2017, 348
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Rechtsprechung
   LG Kleve, 07.02.2017 - 4 O 144/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13438
LG Kleve, 07.02.2017 - 4 O 144/16 (https://dejure.org/2017,13438)
LG Kleve, Entscheidung vom 07.02.2017 - 4 O 144/16 (https://dejure.org/2017,13438)
LG Kleve, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 4 O 144/16 (https://dejure.org/2017,13438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Darlehen; Verbraucher; Unternehmer; Gewerbe; Widerruf; Widerrufsrecht; Fotovoltaikanlage; Umsatzsteuer; Einspeisevergütung

  • Wolters Kluwer

    Verbrauchereigenschaft bei Anmeldung eines Gewerbes für den Betrieb einer Fotovoltaikanlage zur Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Versorgungsnetz; Versteuerung der Einspeisevergütungen als gewerbliche Einkünfte; Widerruf eines Darlehensvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbrauchereigenschaft bei Abschluss eines Darlehensvertrages

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewerbeanmeldung, Stromeinspeisung ins öffentliche Netz gegen Entgelt und Versteuerung der Einkünfte sprechen für gewerblichen Betrieb einer Photovoltaikanlage - Darlehensvertrag zur Finanzierung der Anlage kann nicht widerrufen werden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1137
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus LG Kleve, 07.02.2017 - 4 O 144/16
    Gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus, ohne dass es einer Gewinnerzielungsabsicht bedürfte (BGH, Urteil vom 29.03.2006, Az.: VIII ZR 173/05 = NJW 2006, 2250, 2251).

    Auch die Unternehmereigenschaft im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB erfordert gerade keine Gewinnerzielungsabsicht (BGH, Urteil vom 29.03.2006, Az.: VIII ZR 173/05 = NJW 2006, 2250, 2251).

  • BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 91/04

    Käuferschutz bei Vortäuschen gewerblicher Verwendung der Kaufsache

    Auszug aus LG Kleve, 07.02.2017 - 4 O 144/16
    Allerdings kann sich ein Verbraucher, der gegenüber seinem Vertragspartner wahrheitswidrig als Unternehmer auftritt, nicht auf Verbraucherschutzvorschriften berufen (BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az.: VIII ZR 91/04 = NJW 2005, 1045).

    Wer bei Vertragsschluss wahrheitswidrig als Gewerbetreibender auftritt, kann sich auf Verbraucherschutzvorschriften nicht berufen (BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az.: VIII ZR 91/04 = NJW 2005, 1045).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2017 - 6 U 88/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Kleve, 07.02.2017 - 4 O 144/16
    Unternehmerhandeln im Sinne von § 14 BGB liegt daher vor, wenn zur Umsatzsteuerpflicht optiert wird (BGH, Urteil vom 26.02.2016, Az.: V ZR 208/14, Rn. 29 = NZBau 2016, 428, 431; LG Kleve, Urteil vom 17.02.2016, Az.: 4 O 114/15 [Berufung beim OLG Düsseldorf anhängig unter dem Az.: I-6 U 88/16]; a.A.: OLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2010, Az.: 3 U 160/09, Juris-Rn. 28).
  • LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 114/15
    Auszug aus LG Kleve, 07.02.2017 - 4 O 144/16
    Unternehmerhandeln im Sinne von § 14 BGB liegt daher vor, wenn zur Umsatzsteuerpflicht optiert wird (BGH, Urteil vom 26.02.2016, Az.: V ZR 208/14, Rn. 29 = NZBau 2016, 428, 431; LG Kleve, Urteil vom 17.02.2016, Az.: 4 O 114/15 [Berufung beim OLG Düsseldorf anhängig unter dem Az.: I-6 U 88/16]; a.A.: OLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2010, Az.: 3 U 160/09, Juris-Rn. 28).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 160/09

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Abschluss eines

    Auszug aus LG Kleve, 07.02.2017 - 4 O 144/16
    Unternehmerhandeln im Sinne von § 14 BGB liegt daher vor, wenn zur Umsatzsteuerpflicht optiert wird (BGH, Urteil vom 26.02.2016, Az.: V ZR 208/14, Rn. 29 = NZBau 2016, 428, 431; LG Kleve, Urteil vom 17.02.2016, Az.: 4 O 114/15 [Berufung beim OLG Düsseldorf anhängig unter dem Az.: I-6 U 88/16]; a.A.: OLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2010, Az.: 3 U 160/09, Juris-Rn. 28).
  • BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages: Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Kleve, 07.02.2017 - 4 O 144/16
    Unternehmerhandeln im Sinne von § 14 BGB liegt daher vor, wenn zur Umsatzsteuerpflicht optiert wird (BGH, Urteil vom 26.02.2016, Az.: V ZR 208/14, Rn. 29 = NZBau 2016, 428, 431; LG Kleve, Urteil vom 17.02.2016, Az.: 4 O 114/15 [Berufung beim OLG Düsseldorf anhängig unter dem Az.: I-6 U 88/16]; a.A.: OLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2010, Az.: 3 U 160/09, Juris-Rn. 28).
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus LG Kleve, 07.02.2017 - 4 O 144/16
    Die bloße Anlage eigenen Vermögens ist hingegen nur dann gewerblich im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, wenn der damit verbundene organisatorische und zeitliche Aufwand das Bild eines planmäßigen Geschäftsbetriebs vermittelt (so BGH, Urteil vom 23.10.2001, Az.: XI ZR 63/01 = NJW 2002, 368, 369).
  • OLG Hamm, 10.07.2017 - 31 U 130/16

    Begriff des Unternehmers i.S. von § 14 BGB

    Die Folge der Option zur Umsatzsteuerpflicht ist, dass die Klägerin - handelnd als Außengesellschaft bürgerlichen Rechts - nicht nur zur Unternehmerin i.S. von §§ 9 Abs. 1, 2 Abs. 1 UStG, sondern auch zur Unternehmerin i.S. von § 14 BGB wurde (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.2016, V ZR 208/14, MDR 2016, 581 f.; LG Kleve, Urteil vom 07.02.2017, 4 O 144/16, zitiert bei juris; Niebling, MDR 2016, 629, 631; ders., MDR 2017, 684, 686).
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 209/19

    Anspruch gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Rückabwicklung

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.    insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 214/19

    Anspruch gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Rückabwicklung

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.     insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 210/19

    Anspruch gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Rückabwicklung

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.     insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 11.01.2022 - XI ZR 215/19

    Rückabwicklung kreditfinanzierter Investitionen von in einem Solarpark

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob die Klägerin die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucherin im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.    mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie die Klägerin vorgetragen hat - die E. E.    insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 216/19

    Rückabwicklung der kreditfinanzierten Investition in eine in einem Solarpark

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.     insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 217/19

    Anspruch gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Rückabwicklung

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.     insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 218/19

    Rückabwicklung der kreditfinanzierten Investition in eine in einem Solarpark

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.    mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.      insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • LG Saarbrücken, 06.09.2017 - 1 O 110/17

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags nach altem Recht:

    Das Gericht folgt nicht der Auffassung, dass der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff regelmäßig mit dem bürgerlich-rechtlichen übereinstimmt (so aber LG Kleve, Urteil vom 07. Februar 2017 - 4 O 144/16 -, juris [Rn 17]).
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