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LG Chemnitz, 27.07.2016 - 4 O 1942/14 |
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Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 27.07.2016 - 4 O 1942/14
- OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 1256/16
- BGH, 15.11.2018 - III ZR 69/17
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 1256/16
Haftung kommunaler Gebietskörperschaften für Behandlungsfehler bei …
Auf die Berufungen des Klägers und der Streithelferin wird das Teilurteil des Landgerichts Chemnitz vom 27.07.2016 - 4 O 1942/14 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht Chemnitz zurückverwiesen.8 1. unter Aufhebung des Teil-Endurteils des Landgerichts Chemnitz vom 27.07.2016 zum Az. 4 O 1942/14,.
14 1. unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Chemnitz vom 27.07.2016 - Az. 4 O 1942/14 - den Beklagten zu 1. zu verurteilen, an den Kläger ein angemessenes, in das Ermessen des Gerichts gestelltes Schmerzensgeld, welches einen weiteren Betrag von 320.000,00 EUR nicht unterschreiten sollte, nebst Zinsen hieraus i.H.v. von Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 30.06.2016 zu zahlen.
17 die Berufung vom 25.01.2016 gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 27.07.2016, Az. 4 O 1942/14, zurückzuweisen.