Rechtsprechung
LG Bielefeld, 12.04.2017 - 4 O 21/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Verkehrssicherungspflicht innerhalb eines Kaufhauses
- RA Kotz
Kaufhaus - Umfang der Verkehrssicherungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 12.04.2017 - 4 O 21/15
- OLG Hamm, 19.01.2018 - 9 U 86/17
Rechtsprechung
LG Kleve, 06.10.2015 - 4 O 21/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kapitalanlagerecht; Immobilienfonds; Kommanditgesellschaft; mittelbare Beteiligung; Treuhänder; Treugeber; Treuhandkommanditist; Einlagesumme; Direktanspruch
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kapitalanlagerecht; Immobilienfonds; Kommanditgesellschaft; mittelbare Beteiligung; Treuhänder; Treugeber; Treuhandkommanditist; Einlagesumme; Direktanspruch
- Wolters Kluwer
Vereinbarung einer Fonds-KG über einen direkten Anspruch auf Zahlung der Kommanditeinlage gegen den Anleger; Beteiligung eines Anlegers mittelbar über einen Treuhandkommanditisten
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Direktanspruch der Fondsgesellschaft gegen den Treugeber nach § 152 KAGB abdingbar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Direktanspruch der Fondsgesellschaft gegen den Treugeber nach § 152 KAGB abdingbar
Verfahrensgang
- AG Euskirchen, 30.01.2015 - 14-4765069-0
- LG Kleve, 06.10.2015 - 4 O 21/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.10.2011 - II ZR 242/09
Liquidation eines geschlossenen Immobilienfonds in Form einer OHG: …
Auszug aus LG Kleve, 06.10.2015 - 4 O 21/15
Freilich steht es Kommanditgesellschaften, Treuhändern und Treugebern frei, abweichend von der Gesetzeslage für ihr Innenverhältnis vertraglich zu vereinbaren, dass der Kommanditgesellschaft ein Direktanspruch gegen den Treugeber zusteht (vgl. BGH NZG 2011, 1432).Durch eine derartige Vereinbarung wird nur das Innenverhältnis, nicht aber das Außenverhältnis zu Drittgläubigern betroffen und dieses Innenverhältnis ist im Allgemeinen freier vertraglicher Vereinbarung zugänglich (BGH NZG 2011, 1432, 1433/1434).
Bei einer sogenannten "qualifizierten Treuhand" mit besonderer Verzahnung von Gesellschafts- und Treuhandvertrag kann eine solche Vereinbarung anzunehmen sein (BGH NZG 2011, 1432, 1434).
- RG, 08.10.1912 - II 302/12
Abtretung des Anspruchs auf Schuldbefreiung.
Auszug aus LG Kleve, 06.10.2015 - 4 O 21/15
Freistellungsansprüche verändern grundsätzlich durch Abtretung ihren Inhalt, weil sie dadurch zu Zahlungsansprüchen werden (RGZ 80, 183, 184; BGH NJW 1954, 795).Dies steht einer Abtretung nur dann nicht entgegen, wenn der Freistellungsanspruch gerade an den Gläubiger der zu tilgenden Schuld abgetreten wird (RGZ 80, 183, 184; BGH NJW 2011, 2351, 2352).
- BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09
Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist
Auszug aus LG Kleve, 06.10.2015 - 4 O 21/15
Freistellungsansprüche verjähren innerhalb der dreijährigen Regelverjährungsfrist (BGH NJW 2010, 2197, 2199).Bei Freistellungsansprüchen ist für die "Entstehung" im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB aber nicht auf das Entstehen des Befreiungsanspruchs, sondern auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem der Anspruch fällig wird, von dem die Befreiung verlangt werden kann (BGH NJW 2010, 2197, 2199).
- BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53
Abtretung eines Befreiungsanspruchs
Auszug aus LG Kleve, 06.10.2015 - 4 O 21/15
Freistellungsansprüche verändern grundsätzlich durch Abtretung ihren Inhalt, weil sie dadurch zu Zahlungsansprüchen werden (RGZ 80, 183, 184; BGH NJW 1954, 795). - BGH, 10.04.1986 - IX ZR 159/85
Darlegungs- und Beweislast für Abtretung einer Forderung
Auszug aus LG Kleve, 06.10.2015 - 4 O 21/15
Die Klägerin ist als Zessionarin darlegungs- und beweisbelastet für eine Abtretung der Forderung durch die Treuhänderin (vgl. BGH NJW 1986, 1925, 1926;… Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl. 2014, § 398, Rn. 46). - RG, 23.11.1886 - II 312/86
Direktes Klagerecht des Gesellschaftsgläubigers gegen den Kommanditisten einer …
Auszug aus LG Kleve, 06.10.2015 - 4 O 21/15
Gläubiger des Anspruches aus § 171 HGB ist aber nicht die Klägerin; vielmehr sind deren Gläubiger Inhaber des Anspruches (vgl. RGZ 17, 37, 39;… Schlegelberger/Karsten Schmidt, HGB, 5. Aufl. 1986, § 171, Rn. 13;… Baumbach/Hopt/Roth, HGB, 36. Aufl. 2014, § 171, Rn. 1). - BGH, 22.03.2011 - II ZR 271/08
Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft
Auszug aus LG Kleve, 06.10.2015 - 4 O 21/15
Dies steht einer Abtretung nur dann nicht entgegen, wenn der Freistellungsanspruch gerade an den Gläubiger der zu tilgenden Schuld abgetreten wird (RGZ 80, 183, 184; BGH NJW 2011, 2351, 2352).
- LG Kleve, 10.11.2015 - 4 O 211/13
Verjährung; Hemmung; Gütestelle; Güteantrag; Verfahrensordnung; Formalien, …
Das ändert nichts daran, dass bürgerlich-rechtlich nur die Treuhänderin Gesellschafterin der Klägerin ist (LG Kleve, Urteil vom 06.10.2015, Az.: 4 O 21/15).
Rechtsprechung
LG Bochum, 10.07.2015 - I-4 O 21/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 10.07.2015 - I-4 O 21/15
- OLG Hamm, 22.02.2016 - 5 U 110/15
- OLG Hamm - 15 U 110/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.01.1988 - II ZR 304/86
Auslegung eines Antrags als Feststellungsantrag - Rechtsschutzinteresse für die …
Auszug aus LG Bochum, 10.07.2015 - 4 O 21/15
Beim hier, die Richtigkeit des klägerischen Vortrags unterstellt, vorliegenden Handeln unter fremdem bzw. falschem Namen kommt es für die Frage, ob ein Eigengeschäft des Handelnden oder ein Geschäft des wirklichen Namensträgers vorliegt, darauf an, ob die Benutzung des Namens bei dem Geschäftspartner eine Fehlvorstellung hervorruft oder ob dieser lediglich mit dem Handelnden kontrahieren will, ihm der tatsächliche Name seines Gegenübers somit gleichgültig ist (BGH, II ZR 304/86). - BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12
Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des …
Auszug aus LG Bochum, 10.07.2015 - 4 O 21/15
So ist insbesondere bei Bargeschäften die Fallgruppe des "Geschäftes für den, den es angeht" anerkannt (gerade für den Gebrauchtwagenkauf: BGH, V ZR 92/12).