Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 26.11.2015 - 4 O 274/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,65097
LG Wuppertal, 26.11.2015 - 4 O 274/15 (https://dejure.org/2015,65097)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 26.11.2015 - 4 O 274/15 (https://dejure.org/2015,65097)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 26. November 2015 - 4 O 274/15 (https://dejure.org/2015,65097)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,65097) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13

    Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines

    Auszug aus LG Wuppertal, 26.11.2015 - 4 O 274/15
    Ein Recht kann nach § 242 BGB verwirkt werden, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, und der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2014, Aktenzeichen: I - 14 U 55/13 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 6 U 296/14
    Auszug aus LG Wuppertal, 26.11.2015 - 4 O 274/15
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf führt im Beschluss vom 10.11.2015, Az. I-6 U 296/14, jeweils mit weiteren Nachweisen, aus:.
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

    Auszug aus LG Wuppertal, 26.11.2015 - 4 O 274/15
    Vielmehr reicht, dass die Kläger hier mit Veröffentlichung des Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs vom 15.12.2009 (Aktenzeichen: XI ZR 45/09) objektiv eine für sie etwaig günstigere Rechtsposition hätten erkennen können.
  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten

    Auszug aus LG Wuppertal, 26.11.2015 - 4 O 274/15
    Mit dem gemäß § 495 Abs. 1 BGB a.F. dem Verbraucher eingeräumten Widerrufsrecht soll seine auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Vertragsentscheidung insoweit geschützt werden, als ihm wegen der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung und Tragweite des Darlehensvertrags die Gelegenheit gegeben wird, das Darlehensangebot noch einmal zu überdenken (BGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 6/12, Rz. 21).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2016 - 16 U 5/16

    Verbraucherkreditgeschäft - Vorzeitige Darlehensablösung

    Die Kläger beantragen, das Urteil des Landgerichts Wuppertal, Az. 4 O 274/15, zu ändern und die Beklagte zur verurteilen, an sie 26.039,47 Euro nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 09.06.2015 zu zahlen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht