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   LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08   

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LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08 (https://dejure.org/2009,25950)
LG Köln, Entscheidung vom 11.02.2009 - 4 O 312/08 (https://dejure.org/2009,25950)
LG Köln, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 4 O 312/08 (https://dejure.org/2009,25950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinsrecht - Ausschluss eines Mitglieds umfasst kein Hausverbot

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08
    Diese Kontrolle erstreckt sich alleine darauf, ob ein den elementaren rechtsstaatlichen Normen und der eigenen Verfahrensordnung des Verbands entsprechendes Verfahren eingehalten wurde; ob die verhängten Maßnahmen eine Stütze im Gesetz oder in wirksamen - ihrerseits der Inhaltskontrolle auf ihre Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unterliegenden - Bestimmungen des maßgeblichen vereinsinternen Regelwerks finden; ferner, ob die dem Spruch zugrunde liegenden Tatsachen fehlerfrei ermittelt wurden und ob die Maßnahmen nicht grob unbillig oder willkürlich getroffen wurden (BGHZ 87, 337, 338; BGH NJW 1995, 587; BGH NJW 1997, 3368; BGH NZG 1998, 65; OLG Köln, Beschluss vom 05.06.2007, 3 U 211/06, Rn. 6, zit. nach juris).

    Sie sind, wenn streitig, der Sachverhaltsfeststellung nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen zugänglich (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 18.04.2008, 14 U 95/07, Rn. 29, zit. nach juris; BGHZ 87, 337, 338).

    Für private Verbände sollen die Missbrauchsmöglichkeit ausgeschlossen werden, ihren Disziplinarmaßnahmen Sachverhalte zugrunde zu legen, die sich bei objektiver, an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung nicht feststellen lassen (BGHZ 87, 337, 345).

  • BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95

    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08
    Diese Kontrolle erstreckt sich alleine darauf, ob ein den elementaren rechtsstaatlichen Normen und der eigenen Verfahrensordnung des Verbands entsprechendes Verfahren eingehalten wurde; ob die verhängten Maßnahmen eine Stütze im Gesetz oder in wirksamen - ihrerseits der Inhaltskontrolle auf ihre Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unterliegenden - Bestimmungen des maßgeblichen vereinsinternen Regelwerks finden; ferner, ob die dem Spruch zugrunde liegenden Tatsachen fehlerfrei ermittelt wurden und ob die Maßnahmen nicht grob unbillig oder willkürlich getroffen wurden (BGHZ 87, 337, 338; BGH NJW 1995, 587; BGH NJW 1997, 3368; BGH NZG 1998, 65; OLG Köln, Beschluss vom 05.06.2007, 3 U 211/06, Rn. 6, zit. nach juris).

    Bei dem Beklagten handelt es sich nicht um einen sozialmächtigen Verein, bei dem etwa strengere Anforderungen an den Prüfungsmaßstab zu stellen wären (vgl. BGH NJW 1997, 3368).

    Welche Maßnahme ein Verein wählt, wenn er einen wichtigen Grund annimmt, fällt wegen der nach Art. 9 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützten Autonomie in sein Ermessen (BGH NJW 1997, 3368; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1480, 1482).

  • LG Bielefeld, 18.01.2005 - 20 S 137/04

    Anforderungen an das Vorliegen des zivilprozessualen Feststellungsinteresses

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08
    Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ausnahmslos, sondern unterliegt den allgemeinen gesetzlichen Schranken (LG Duisburg a.a.O; LG Bielefeld, Urteil vom 18.01.2005, 20 S 137/04, Rn. 13, zit. nach juris).

    Ein Verein, der Veranstaltungen abhält, die ersichtlich nicht nur Mitgliedern oder einem engen Personenkreis anderer, ihnen Gleichzustellenden zugänglich sind, sondern dem allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet werden, handelt entsprechend treuwidrig, wenn er Einzelne willkürlich von der Zutrittsmöglichkeit ausschließt (LG Bielefeld, Urteil vom 18.01.2005, 20 S 137/04, Rn. 14, zit. nach juris).

    Wollte sich ein Geschäftsinhaber eine individuelle Zugangskontrolle vorbehalten, müsste er im Eingangsbereich deutlich - z. B. durch den Einsatz eines Türstehers - darauf hinweisen (Christensen a.a.O.; LG Bielefeld, Urteil vom 18.01.2005, 20 S 137/04, Rn. 14, zit. nach juris).

  • OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00

    Abführung von Tantiemen als Aufsichtsratsmitglied gemäß Satzung einer

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08
    Das Unmittelbarkeits- und Mündlichkeitsprinzip, wie es im staatlichen Zivilprozess Anwendung findet, ist kein zwingender Grundsatz (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.08.2001, 23 U 177/00, Rn. 43, zit. nach juris), der es nötig gemacht hätte, alle Betroffenen umfassend zu hören.
  • OLG Hamm, 25.04.2001 - 8 U 139/00

    Vereinsrecht - Ausschluss von Mitgliedern - Nachprüfung durch staatliche Gerichte

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08
    Welche Maßnahme ein Verein wählt, wenn er einen wichtigen Grund annimmt, fällt wegen der nach Art. 9 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützten Autonomie in sein Ermessen (BGH NJW 1997, 3368; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1480, 1482).
  • BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89

    Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08
    In der Zusammenschau mit dem eingehend begründeten Ausschließungsantrag lassen sich so die Vorgänge entnehmen, die für die Ausschließungsentscheidung maßgeblich waren (vgl. BGH NJW 1990, 40, 42; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 11. Aufl. 2007, Rn. 2864).
  • OLG Schleswig, 18.04.2008 - 14 U 95/07

    Ausschluss eines Vorstandsmitglieds aus einem Verein

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08
    Sie sind, wenn streitig, der Sachverhaltsfeststellung nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen zugänglich (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 18.04.2008, 14 U 95/07, Rn. 29, zit. nach juris; BGHZ 87, 337, 338).
  • LG Duisburg, 22.07.2005 - 7 S 63/05

    Wirksamkeit eines bundesweit ausgesprochenen Stadionverbotes wegen

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08
    Das Verbot, Veranstaltungen eines Vereins zu besuchen, ist ein Unterfall des Hausverbots (LG Duisburg, Urteil vom 22.07.2005, 7 S 63/05, Rn. 50, zit. nach juris, zu bundesweitem Bundesliga-Stadionverbot).
  • LG Bonn, 16.11.1999 - 10 O 457/99

    Virtuelles Hausrecht bei Chats

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08
    Dennoch darf er gemäß § 242 BGB sein Hausrecht nicht willkürlich oder treuwidrig ausüben, da ihm sonst der Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens gemacht werden kann (LG Bonn, NJW 2000, 961, 962; Christensen JuS 1996, 873, 874).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.1995 - 3 U 26/95

    Befangenheitsbesorgnis; Vereinsrechtliches Verfahren; Mitgliedsausschluß;

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08
    Es ist nicht ersichtlich, inwiefern sie demgegenüber einen besonderen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten und -ergebnis auch der anderen Mitglieder gehabt haben sollen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 1503).
  • OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06

    Eingeschränkte Überprüfung verbandsinterner Sportgerichtsentscheidungen -

  • BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93

    Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes

  • BayObLG, 10.07.1996 - 3Z BR 78/96

    Ungültigkeit einer Wahl bei Ladungsmängeln

  • OLG Köln, 23.03.1993 - 19 W 59/92

    Anforderungen an das Verfahren bei Verhängung einer Vereinsstrafe; Umfang der

  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 193/93

    Verzugsschaden des Käufers einer Eigentumswohnung bei Verzug des Verkäufers mit

  • OLG Karlsruhe, 24.06.1987 - 1 U 87/87
  • LG Köln, 28.11.2018 - 4 O 457/16

    Uneingeschränkte Gewährung von Zutritt zu den den Vereinsmitgliedern zugänglichen

    Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ausnahmslos, sondern unterliegt den allgemeinen gesetzlichen Schranken (LG Duisburg, Urteil vom 22.07.2005, 7 S 63/05; LG Bielefeld, Urteil vom 18.01.2005, 20 S 137/04; LG Köln, Urteil vom 11.02.2009, 4 O 312/08).
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   LG Potsdam, 28.06.2010 - 4 O 312/08   

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   LG Essen, 05.10.2009 - 4 O 312/08   

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