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   LG Saarbrücken, 19.11.2015 - 4 O 346/14   

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https://dejure.org/2015,60545
LG Saarbrücken, 19.11.2015 - 4 O 346/14 (https://dejure.org/2015,60545)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.11.2015 - 4 O 346/14 (https://dejure.org/2015,60545)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. November 2015 - 4 O 346/14 (https://dejure.org/2015,60545)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 15.06.2016 - 1 U 151/15

    Schadensersatzanspruch des übergangenen Bieters im Vergabeverfahren für

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. November 2015 verkündete Grundurteil des Landgerichts Saarbrücken, 4 O 346/14, wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Grundurteils des Landgerichts Saarbrücken vom 19.11.2015, 4 O 346/14, die Klage durch Endurteil abzuweisen.

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Rechtsprechung
   LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14   

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https://dejure.org/2015,21715
LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14 (https://dejure.org/2015,21715)
LG Halle, Entscheidung vom 04.05.2015 - 4 O 346/14 (https://dejure.org/2015,21715)
LG Halle, Entscheidung vom 04. Mai 2015 - 4 O 346/14 (https://dejure.org/2015,21715)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14
    Insbesondere scheitert ein Anspruch aus § 280 Absatz 1 BGB daran, dass die Beklagte nicht damit rechnen musste, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7. Mai 2013 (2 BvR 909/06) das sogenannte Verfahren auf Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26 EStG in Verbindung mit § 26b EStG und § 32a Absatz 5 EStG bis zu einer Änderung durch den Gesetzgeber für eingetragene Partnerschaften öffnen und der Gesetzgeber sich auf diese Entscheidung dann auch dazu entscheiden sollte, dem durch Einfügen des § 2 Absatz 8 EStG zu folgen.

    Diese Spannbreite reicht von der wiederholt von dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Billigung einer strafrechtlichen Sanktionierung der homosexuellen Betätigung von Männern (BVerfG, Urteile vom 18. November 1954 und 10. Mai 1957, 1 BvR 550/52; Beschluss vom 2. Oktober 1973, 1 BvL 7/72) über die Billigung der Einrichtung der eingetragenen Lebenspartnerschaft als eines Institutes, welches gesicherte rechtliche Rahmenbedingungen für homosexuelle Partnerschaften schaffen soll (BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002, 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01), bis zu der von dem Bundesverfassungsgericht zuletzt ausgesprochenen Verpflichtung des Gesetzgebers zur Förderung dieses Institutes in unterschiedlichem Umfang (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009, 1 BvR 1164/07; Beschluss vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06,2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07).

    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob das Bundesverfassungsgericht mit den fraglichen Judikaten letzteres betrieben hat, wie ihm gerade in Bezug auf seine in diesem Urteil erörterten Judikate inzwischen nicht selten vorgeworfen wird, insbesondere auch in der Begründung einer abweichenden Meinung innerhalb des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichts zum Beschluss vom 7. Mai 2013 (BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06, Rn. 137, zitiert nach Juris).

    In einer dem Beschluss vom 7. Mai 2013 nach § 30 Absatz 2 Satz 1 BVerfGG angeschlossenen abweichenden Meinung wurden die tatsächlichen Annahmen, auf welche die den Beschluss tragende Begründung sich stützte, sogar als nicht nur falsch eingeordnet, sondern gar als "konstruiert" (BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06, Rn. 137, zitiert nach Juris, mit eingehender vorstehender Begründung).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14
    Diese Spannbreite reicht von der wiederholt von dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Billigung einer strafrechtlichen Sanktionierung der homosexuellen Betätigung von Männern (BVerfG, Urteile vom 18. November 1954 und 10. Mai 1957, 1 BvR 550/52; Beschluss vom 2. Oktober 1973, 1 BvL 7/72) über die Billigung der Einrichtung der eingetragenen Lebenspartnerschaft als eines Institutes, welches gesicherte rechtliche Rahmenbedingungen für homosexuelle Partnerschaften schaffen soll (BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002, 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01), bis zu der von dem Bundesverfassungsgericht zuletzt ausgesprochenen Verpflichtung des Gesetzgebers zur Förderung dieses Institutes in unterschiedlichem Umfang (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009, 1 BvR 1164/07; Beschluss vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06,2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07).

    Dabei zieht die Kammer als verfassungsgerichtliche Entscheidungen, welche darauf zu überprüfen sind, ob sie der Beklagten Anlass geben mussten, ernstlich mit einer Verfassungswidrigkeit der Nichtöffnung der Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartnerschaften zu rechnen, im Wesentlichen zwei Entscheidungen des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts in Betracht, nämlich das Urteil vom 17. Juli 2002 zur Verfassungsgemäßheit des Lebenspartnerschaftsgesetzes (1 BvF 1/01) und den Beschluss vom 7. Juli 2009 zur Hinterbliebenenversorgung gemäß § 38 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (1 BvR 1164/07).

    B) Der Beschluss vom 7. Juli 2009 (1 BvR 1164/07) kann bereits zeitlich allenfalls für einen Teil der Steuerbescheide relevant sein, da die Einzelveranlagungsbescheide beider Kläger für 2004 und 2005 und des Klägers zu 2. für 2007 bereits bestandskräftig waren.

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14
    Im Gegenteil hat der Bundesfinanzhof sogar ausdrücklich (und zu einem Zeitpunkt, in dem das nachfolgend zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002 -1 BvF 1/01 -längst ergangen war) entschieden, dass der Ausschluss der eingetragenen Lebenspartnerschaft voll der Zusammenveranlagung verfassungsgemäß ist (BFH, Urteil vom 26. Januar 2006, 111 R 51/05, Rn. 27 ff., zitiert nach Juris).

    Diese Spannbreite reicht von der wiederholt von dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Billigung einer strafrechtlichen Sanktionierung der homosexuellen Betätigung von Männern (BVerfG, Urteile vom 18. November 1954 und 10. Mai 1957, 1 BvR 550/52; Beschluss vom 2. Oktober 1973, 1 BvL 7/72) über die Billigung der Einrichtung der eingetragenen Lebenspartnerschaft als eines Institutes, welches gesicherte rechtliche Rahmenbedingungen für homosexuelle Partnerschaften schaffen soll (BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002, 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01), bis zu der von dem Bundesverfassungsgericht zuletzt ausgesprochenen Verpflichtung des Gesetzgebers zur Förderung dieses Institutes in unterschiedlichem Umfang (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009, 1 BvR 1164/07; Beschluss vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06,2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07).

    Dabei zieht die Kammer als verfassungsgerichtliche Entscheidungen, welche darauf zu überprüfen sind, ob sie der Beklagten Anlass geben mussten, ernstlich mit einer Verfassungswidrigkeit der Nichtöffnung der Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartnerschaften zu rechnen, im Wesentlichen zwei Entscheidungen des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts in Betracht, nämlich das Urteil vom 17. Juli 2002 zur Verfassungsgemäßheit des Lebenspartnerschaftsgesetzes (1 BvF 1/01) und den Beschluss vom 7. Juli 2009 zur Hinterbliebenenversorgung gemäß § 38 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (1 BvR 1164/07).

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07

    Pflichten eines Steuerberaters bei Erklärung von Einkünften aus der Veräußerung

    Auszug aus LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14
    a) Im Grundsatz darf ein Steuerberater darauf vertrauen, dass ein Gesetz verfassungsgemäß ist (BGH, Urteil vom 6. November 2008, IX ZR 140/07, Rn. 8 und 12, zitiert nach Juris).

    Zu dieser gehört zunächst die Konstellation, dass ein Gericht der für das Steuerrecht zuständigen Finanzgerichtsbarkeit wegen Annahme der Verfassungswidrigkeit eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht vorgenommen hat und diese Vorlage in der dem Steuerberater zugänglichen Literatur veröffentlicht wurde (BGH, Urteil vom 6. November 2008, IX ZR 140/07, Rn. 15, zitiert nach Juris).

    Hierzu knüpft die Kammer an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, eine Ausnahme davon, dass ein Steuerberater auf die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit dem Grundgesetz vertrauen darf, greife dann, wenn das Bundesverfassungsgericht in einer Senatsentscheidung in ähnlichem Zusammenhang eine Verfassungsfrage behandelt und dabei eine aussagekräftige Vorentscheidung auch für die verfassungsrechtliche Beurteilung des anhängigen Besteuerungsfalls getroffen hat (BGH, Urteil vom 6. November 2008, IX ZR 140/07, Rn. 14, zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14
    Dass diese Ansicht in Kreisen der Steuerberater durchaus verbreitet war, zeigt etwa die Wiedergabe der Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 (1 BvR 611/07, Rn. 70, zitiert nach Juris).

    C) Ein weiterer Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 (1 BvR 611/07 zum Erbschaftssteuer-Lind Schenkungssteuerrecht) ist schon zeitlich für alle Steuerjahre bis 2008 irrelevant.

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14
    D) Inzwischen sind noch mehrere weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ergangen, in denen dieses zu zusätzlichen Regelungsbereichen eine gegen Art. 3 Absatz 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Vergleich zu Ehepaaren angenommen hat (Beschluss vom 19. Juni 2012, 2 BvR 1397/09, zum Familienzuschlag; Urteil vom 19. Februar 2013, 1 BvL 1/11, zur Sukzessivadoption).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14
    D) Inzwischen sind noch mehrere weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ergangen, in denen dieses zu zusätzlichen Regelungsbereichen eine gegen Art. 3 Absatz 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Vergleich zu Ehepaaren angenommen hat (Beschluss vom 19. Juni 2012, 2 BvR 1397/09, zum Familienzuschlag; Urteil vom 19. Februar 2013, 1 BvL 1/11, zur Sukzessivadoption).
  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwachsenen bei homosexuellen

    Auszug aus LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14
    Diese Spannbreite reicht von der wiederholt von dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Billigung einer strafrechtlichen Sanktionierung der homosexuellen Betätigung von Männern (BVerfG, Urteile vom 18. November 1954 und 10. Mai 1957, 1 BvR 550/52; Beschluss vom 2. Oktober 1973, 1 BvL 7/72) über die Billigung der Einrichtung der eingetragenen Lebenspartnerschaft als eines Institutes, welches gesicherte rechtliche Rahmenbedingungen für homosexuelle Partnerschaften schaffen soll (BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002, 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01), bis zu der von dem Bundesverfassungsgericht zuletzt ausgesprochenen Verpflichtung des Gesetzgebers zur Förderung dieses Institutes in unterschiedlichem Umfang (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009, 1 BvR 1164/07; Beschluss vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06,2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07).
  • BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich

    Auszug aus LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14
    Die dahinter stehende Wertung, dass der in Art. 6 Absatz 1 GG normierte besondere Schutz von Ehe und Familie eine weitgehende Besserstellung der Ehe gegenüber der eingetragenen Lebenspartnerschaft mindestens erlaubt, wurde im Übrigen auch von den obersten Bundesgerichten aller anderen Fachgerichtsbarkeiten geteilt (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2006, 2 C 43/04, Rn. 14 ff., BAG, Urteil vom 20. Oktober 2006, 6 AZR 307/06, Rn. 36 ff.; BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005, B 4 RA 14/05R, Rn. 14 f.; jeweils zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 24.02.2016 - 4 O 346/14   

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LG Frankfurt/Main, 24.02.2016 - 4 O 346/14 (https://dejure.org/2016,70792)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.02.2016 - 4 O 346/14 (https://dejure.org/2016,70792)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 4 O 346/14 (https://dejure.org/2016,70792)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 20.02.2018 - 8 U 78/16

    Notwendige Risikoaufklärung über mögliche Komplikationen einer

    Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Februar 2016 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (2-4 O 346/14) wird zurückgewiesen.
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   LG Saarbrücken, 19.05.2015 - 4 O 346/14   

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LG Saarbrücken, 19.05.2015 - 4 O 346/14 (https://dejure.org/2015,60539)
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   LG Bielefeld, 15.02.2019 - 4 O 346/14   

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LG Bielefeld, 15.02.2019 - 4 O 346/14 (https://dejure.org/2019,51607)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 15.02.2019 - 4 O 346/14 (https://dejure.org/2019,51607)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - 4 O 346/14 (https://dejure.org/2019,51607)
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