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   LG Nürnberg-Fürth, 19.04.2018 - 4 O 3848/16   

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LG Nürnberg-Fürth, 19.04.2018 - 4 O 3848/16 (https://dejure.org/2018,66855)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 19.04.2018 - 4 O 3848/16 (https://dejure.org/2018,66855)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 19. April 2018 - 4 O 3848/16 (https://dejure.org/2018,66855)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 03.06.2019 - 4 U 952/18

    Wiederaufleben eines mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19. April 2018, Aktenzeichen 4 O 3848/16, wird zurückgewiesen.

    Das am 13. März 2017 verkündete Versäumnisurteil und das am 19. April 2018 verkündete Schlussurteil des Landgerichts Nürnberg, Az. 4 O 3848/16, werden aufgehoben.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19. April 2018, Aktenzeichen 4 O 3848/16, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • OLG Nürnberg, 07.03.2019 - 4 U 952/18

    Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19.04.2018, Az. 4 O 3848/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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   LG Nürnberg-Fürth, 13.03.2017 - 4 O 3848/16   

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