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LG Bochum, 28.05.2014 - I-4 O 39/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen vorsätzlich unterlassener Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen; Pflicht zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen im Zusammenhang mit der Unwirksamkeit der Tarifverträge der CGZP
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Geschäftsführer haften nicht persönlich für nicht abgeführte SV-Beiträge aufgrund von CGZP-Nachforderungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Auszug aus LG Bochum, 28.05.2014 - 4 O 39/14
Mit Beschluss vom 14.12.2010 hat das Bundesarbeitsgericht rechtskräftig entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist (BAG, Beschl. v. 14.12.2010, Az. 1 ABR 19/10, zit. nach juris) mit der Folge, dass die Tarifverträge, die die CGZP als alleiniger Vertragspartner geschlossen hat, unwirksam sind.Diese Frage war nicht Gegenstand des Verfahrens (BAG, Beschl. v. 14.12.2010, Az. 1 ABR 19/10, zit. nach juris; vgl. Zeppenfeld/Faust, NJW 2011, 1643 ff. m.w.N.).
- BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP
Auszug aus LG Bochum, 28.05.2014 - 4 O 39/14
In weiteren rechtskräftigen Beschlüssen vom 22.05.2012 und 23.05.2012 stellte das BAG bezugnehmend auf seine ursprüngliche Entscheidung vom 14.12.2010 ergänzend fest, dass die Tarifunfähigkeit der CGZP bereits seit ihrer Gründung bestanden hat (BAG, Beschl. v. 22.05.2012, Az. 1 ABN 27/12; Beschl. v. 23.05.2012, Az. 1 AZB 58/11). - BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11
Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
Auszug aus LG Bochum, 28.05.2014 - 4 O 39/14
In weiteren rechtskräftigen Beschlüssen vom 22.05.2012 und 23.05.2012 stellte das BAG bezugnehmend auf seine ursprüngliche Entscheidung vom 14.12.2010 ergänzend fest, dass die Tarifunfähigkeit der CGZP bereits seit ihrer Gründung bestanden hat (BAG, Beschl. v. 22.05.2012, Az. 1 ABN 27/12; Beschl. v. 23.05.2012, Az. 1 AZB 58/11). - OLG Brandenburg, 22.01.2002 - 6 U 591/00
Auszug aus LG Bochum, 28.05.2014 - 4 O 39/14
Unterlässt der Arbeitgeber diese Abführung zum Fälligkeitszeitpunkt, so wird die Straftat am Ort der Einzugsstelle vollendet (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 22.01.2002, Az. 6 U 591/00, zit. nach juris, Rn. 12).