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   LG Düsseldorf, 11.01.2000 - 4 O 438/98   

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LG Düsseldorf, 11.01.2000 - 4 O 438/98 (https://dejure.org/2000,25748)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2000 - 4 O 438/98 (https://dejure.org/2000,25748)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 4 O 438/98 (https://dejure.org/2000,25748)
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  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96

    Altberliner

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2000 - 4 O 438/98
    Ist dies zu bejahen, kommt es nicht mehr darauf an, ob die fragliche Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenschlagwort in Alleinstellung verwendet worden ist oder ob sie sich im Verkehr durchgesetzt hat (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, GRUR 1997, 468, 469 - NetCom; GRUR 1997, 845 - Immo-Data; GRUR 1999, 492, 493 - Altberliner).

    Eine besondere Originalität, etwa durch eigenartige Wortbildung oder eine sonstige Hervorhebung aus der Umgangssprache ist hierfür nicht erforderlich (vgl. BGH, GRUR 1999, 492 - Altberliner).

  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2000 - 4 O 438/98
    Die beiderseitigen Geschäftsbereiche dürfen jedoch nicht so weit voneinander entfernt sein, dass die Gefahr ausscheidet, ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise könne durch gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die fraglichen Waren oder Dienstleistungen stammten aus demselben Geschäftsbetrieb oder zwischen den beteiligten Unternehmen gäbe es irgendwelche geschäftlichen Zusammenhänge (BGH, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; GRUR 1985, 461, 463 - Gefa/Gewa, GRUR 1986, 253, 255 - Zentis; GRUR 1990, 1042, 1044 - Datacolor) .

    Andererseits kann sie aber auch bei Waren oder Dienstleistungen, die sich wirtschaftlich entfernter stehen, dann vorliegen, wenn die Bezeichnungen übereinstimmen oder nur geringfügig voneinander abweichen (BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse - m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 22.09.1998 - 4 O 473/97

    NAZAR

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2000 - 4 O 438/98
    Der Beklagte zu 2. bestreitet das Recht der Klägerinnen am Gebrauch des Namens "Stadtkultur" gemäß § 12 Satz 1 BGB, indem er die Domänen "stadtkultur.net", "stadtkultur.com" und "stadtkultur.org", die Namensfunktion besitzen (vgl. hierzu Kammer, Urt. vom 30. September 1997, 4 0 197/97, Entscheidungen 1997, 119, 121 - ufa.de; Urteil vom 15. Januar 1998, 4 0 353/97, Entscheidungen 1998, 14, 15 - alltours.de; Urteil vom.18. Juni 1998, 4 0 160/98, Entscheidungen 1998, 57, 58 = NJW-RR 1999, 629 - JPNW; Entscheidungen, Urt. vom 22. September 1998, 4 0 473/97, Entscheidungen 19981 86, 88 = NJW-RR 1999, 623 = MMR 1999, 369 - Nazar), ersichtlich allein zu dem Zweck für sich hat registrieren lassen, dass die Klägerinnen diese nicht benutzen können.

    Ebenso ist im geschäftlichen Verkehr eine Verletzung eines schutzwürdigen Interesses am eigenen Namen im Sinne von § 12 BGB insbesondere dann gegeben, wenn von einem anderen eine Firma oder sonstige Unternehmensbezeichnung verwendet wird, die auf Grund der Ähnlichkeit der Bezeichnungen die Gefahr einer Verwechslung der Unternehmen begründet (vgl. hierzu auch Kammer, Urt. vom 22. September 10.98, 4 0 473/97, Entscheidungen 1998, 86, 88 = NJW-RR 1999, 623 = MMR 1999, 369 - Nazar; Urt. vom 12. November 1998, 4 0 280/98, Entscheidungen 1998, 116, 117 - ECON; Urt. vom 12. November 1998, 4 0 165/98, Entscheidungen 1998, 120, 121/122 - INCOM).

  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88

    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2000 - 4 O 438/98
    Die beiderseitigen Geschäftsbereiche dürfen jedoch nicht so weit voneinander entfernt sein, dass die Gefahr ausscheidet, ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise könne durch gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die fraglichen Waren oder Dienstleistungen stammten aus demselben Geschäftsbetrieb oder zwischen den beteiligten Unternehmen gäbe es irgendwelche geschäftlichen Zusammenhänge (BGH, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; GRUR 1985, 461, 463 - Gefa/Gewa, GRUR 1986, 253, 255 - Zentis; GRUR 1990, 1042, 1044 - Datacolor) .
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83

    "Zentris"; Branchennähe und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2000 - 4 O 438/98
    Die beiderseitigen Geschäftsbereiche dürfen jedoch nicht so weit voneinander entfernt sein, dass die Gefahr ausscheidet, ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise könne durch gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die fraglichen Waren oder Dienstleistungen stammten aus demselben Geschäftsbetrieb oder zwischen den beteiligten Unternehmen gäbe es irgendwelche geschäftlichen Zusammenhänge (BGH, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; GRUR 1985, 461, 463 - Gefa/Gewa, GRUR 1986, 253, 255 - Zentis; GRUR 1990, 1042, 1044 - Datacolor) .
  • LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 165/98

    INCOM

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2000 - 4 O 438/98
    Ebenso ist im geschäftlichen Verkehr eine Verletzung eines schutzwürdigen Interesses am eigenen Namen im Sinne von § 12 BGB insbesondere dann gegeben, wenn von einem anderen eine Firma oder sonstige Unternehmensbezeichnung verwendet wird, die auf Grund der Ähnlichkeit der Bezeichnungen die Gefahr einer Verwechslung der Unternehmen begründet (vgl. hierzu auch Kammer, Urt. vom 22. September 10.98, 4 0 473/97, Entscheidungen 1998, 86, 88 = NJW-RR 1999, 623 = MMR 1999, 369 - Nazar; Urt. vom 12. November 1998, 4 0 280/98, Entscheidungen 1998, 116, 117 - ECON; Urt. vom 12. November 1998, 4 0 165/98, Entscheidungen 1998, 120, 121/122 - INCOM).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 56/95

    "Immo-Data"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2000 - 4 O 438/98
    Ist dies zu bejahen, kommt es nicht mehr darauf an, ob die fragliche Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenschlagwort in Alleinstellung verwendet worden ist oder ob sie sich im Verkehr durchgesetzt hat (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, GRUR 1997, 468, 469 - NetCom; GRUR 1997, 845 - Immo-Data; GRUR 1999, 492, 493 - Altberliner).
  • LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 280/98
    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2000 - 4 O 438/98
    Ebenso ist im geschäftlichen Verkehr eine Verletzung eines schutzwürdigen Interesses am eigenen Namen im Sinne von § 12 BGB insbesondere dann gegeben, wenn von einem anderen eine Firma oder sonstige Unternehmensbezeichnung verwendet wird, die auf Grund der Ähnlichkeit der Bezeichnungen die Gefahr einer Verwechslung der Unternehmen begründet (vgl. hierzu auch Kammer, Urt. vom 22. September 10.98, 4 0 473/97, Entscheidungen 1998, 86, 88 = NJW-RR 1999, 623 = MMR 1999, 369 - Nazar; Urt. vom 12. November 1998, 4 0 280/98, Entscheidungen 1998, 116, 117 - ECON; Urt. vom 12. November 1998, 4 0 165/98, Entscheidungen 1998, 120, 121/122 - INCOM).
  • LG Düsseldorf, 18.06.1998 - 4 O 160/98

    JPNW

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2000 - 4 O 438/98
    Der Beklagte zu 2. bestreitet das Recht der Klägerinnen am Gebrauch des Namens "Stadtkultur" gemäß § 12 Satz 1 BGB, indem er die Domänen "stadtkultur.net", "stadtkultur.com" und "stadtkultur.org", die Namensfunktion besitzen (vgl. hierzu Kammer, Urt. vom 30. September 1997, 4 0 197/97, Entscheidungen 1997, 119, 121 - ufa.de; Urteil vom 15. Januar 1998, 4 0 353/97, Entscheidungen 1998, 14, 15 - alltours.de; Urteil vom.18. Juni 1998, 4 0 160/98, Entscheidungen 1998, 57, 58 = NJW-RR 1999, 629 - JPNW; Entscheidungen, Urt. vom 22. September 1998, 4 0 473/97, Entscheidungen 19981 86, 88 = NJW-RR 1999, 623 = MMR 1999, 369 - Nazar), ersichtlich allein zu dem Zweck für sich hat registrieren lassen, dass die Klägerinnen diese nicht benutzen können.
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2000 - 4 O 438/98
    Ist dies zu bejahen, kommt es nicht mehr darauf an, ob die fragliche Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenschlagwort in Alleinstellung verwendet worden ist oder ob sie sich im Verkehr durchgesetzt hat (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, GRUR 1997, 468, 469 - NetCom; GRUR 1997, 845 - Immo-Data; GRUR 1999, 492, 493 - Altberliner).
  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 172/82

    Schutz eines Firmenbestandteils

  • LG Düsseldorf, 15.01.1998 - 4 O 353/97

    alltours.de

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