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   OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2015 - 4 O 8/15   

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https://dejure.org/2015,23783
OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2015 - 4 O 8/15 (https://dejure.org/2015,23783)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.07.2015 - 4 O 8/15 (https://dejure.org/2015,23783)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 4 O 8/15 (https://dejure.org/2015,23783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 28 Abs 2 AufenthG 2004, § 114 ZPO, § 166 VwGO
    Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren bezüglich der Rücknahme einer rechtswidrigen Niederlassungserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtbestehen einer ehelichen Gemeinschaft zum Zeitpunkt des Erlasses einer Niederlassungserlaubnis; Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 28 Abs. 2
    Nichtbestehen einer ehelichen Gemeinschaft zum Zeitpunkt des Erlasses einer Niederlassungserlaubnis; Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2015 - 4 O 8/15
    Wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers bzw. Klägers ausgehen würde, darf der unbemittelten Partei nicht wegen Fehlens der Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2008- 1 BvR 1807/07 -, zitiert nach Juris Rn. 22 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 2. Februar 2011 - 4 O 77/10).
  • BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvR 3332/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2015 - 4 O 8/15
    Insbesondere soll die Prüfung der Erfolgsaussichten nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung selbst in das summarische PKH-Verfahren vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 -, DVBl. 1990, 926, 927; Beschluss vom 24. Juni 2010 - 1 BvR 3332/08 -, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2015 - 4 O 8/15
    Insbesondere soll die Prüfung der Erfolgsaussichten nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung selbst in das summarische PKH-Verfahren vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 -, DVBl. 1990, 926, 927; Beschluss vom 24. Juni 2010 - 1 BvR 3332/08 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2019 - 4 O 46/18

    Fahrerlaubnisrecht: Entziehung der der Fahrerlaubnis nach Weigerung eines

    Insbesondere soll die Prüfung der Erfolgsaussichten nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung selbst in das summarische PKH-Verfahren vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfG, Beschl. v. 24.06.2010 - 1 BvR 3332/08 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2017 - 4 O 43/16 -, n.v.; Beschl. v. 22.07.2015 - 4 O 8/15 -, juris Rn. 2).
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