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   LG Halle, 31.05.2012 - 4 O 883/11   

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https://dejure.org/2012,12156
LG Halle, 31.05.2012 - 4 O 883/11 (https://dejure.org/2012,12156)
LG Halle, Entscheidung vom 31.05.2012 - 4 O 883/11 (https://dejure.org/2012,12156)
LG Halle, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 4 O 883/11 (https://dejure.org/2012,12156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Löschung des Google-Cache nach Abgabe einer Unterlassungserklärung verneint

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Aufrufbarkeit einer beanstandeten Website über Cache-Speicher

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Aufrufbarkeit einer beanstandeten Website über Cache-Speicher

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Löschung des Google-Caches

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Generell keine Verpflichtung zur Löschung vom Google Cache nach Abmahnung

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Muss man auch den Google Cache nach Abgabe einer Unterlassungserklärung löschen lassen?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Löschung des Suchmaschinen-Caches bei Unterlassungsversprechen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung verpflichtet nicht zur Löschung des Google-Caches

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Löschung von Google-Cache nach Abgabe einer Unterlassungserklärung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Generell keine Verpflichtung zur Löschung vom Google Cache nach Abmahnung

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Entfernung von Einträgen aus dem Google Cache nach Abgabe einer Unterlassungserklärung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichtet nicht zur Löschung eines Suchmaschinen-Caches - Landgericht Kiel wies Klage auf Zahlung von Vertragsstrafe ab

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 751
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.2010 - III ZR 17/10

    Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich der Datenverwendung im

    Auszug aus LG Halle, 31.05.2012 - 4 O 883/11
    Auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21.10.2010, Az.: III ZR 17/10, bei juris) hat klargestellt, dass aus einer übernommenen strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung nicht die Pflicht zur Beseitigung von Internetinhalten Dritter abgeleitet werden kann und die allein für die Unterlassung versprochene Vertragsstrafe nicht verwirkt wird.

    Diese Unterscheidung beachtet die von der Klägerin zitierte Entscheidung des KG (Urteil vom 27.11.2009, Az.: 9 U 27/09, bei juris) nicht, die ohnehin - ebenso wie die klägerseits zitierten landgerichtlichen Entscheidungen - mit ihrer pauschalen Ableitung einer Tätigkeitsverpflichtung aus einer Unterlassungserklärung nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21.10.2010 (a.a.O.) so nicht aufrechterhalten werden können.

  • KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09

    Zuwiderhandlung gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen

    Auszug aus LG Halle, 31.05.2012 - 4 O 883/11
    Diese Unterscheidung beachtet die von der Klägerin zitierte Entscheidung des KG (Urteil vom 27.11.2009, Az.: 9 U 27/09, bei juris) nicht, die ohnehin - ebenso wie die klägerseits zitierten landgerichtlichen Entscheidungen - mit ihrer pauschalen Ableitung einer Tätigkeitsverpflichtung aus einer Unterlassungserklärung nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21.10.2010 (a.a.O.) so nicht aufrechterhalten werden können.
  • OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts;

    Auszug aus LG Halle, 31.05.2012 - 4 O 883/11
    Insoweit unterscheidet sich der Fall deutlich von der Sachlage, die dem Urteil des OLG Köln (Urteil vom 15.12.2009, Az.: 15 U 90/09, bei juris) zugrunde lag, denn dort war - wie aus dem Tatbestand des vorhergehenden landgerichtlichen Urteil ersichtlich (LG Köln juris , Urteil vom 13.5.2009, Az.: 28 O 348/08) eine Unterlassung- und Verpflichtungserklärung erfolgt.
  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 348/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von

    Auszug aus LG Halle, 31.05.2012 - 4 O 883/11
    Insoweit unterscheidet sich der Fall deutlich von der Sachlage, die dem Urteil des OLG Köln (Urteil vom 15.12.2009, Az.: 15 U 90/09, bei juris) zugrunde lag, denn dort war - wie aus dem Tatbestand des vorhergehenden landgerichtlichen Urteil ersichtlich (LG Köln juris , Urteil vom 13.5.2009, Az.: 28 O 348/08) eine Unterlassung- und Verpflichtungserklärung erfolgt.
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus LG Halle, 31.05.2012 - 4 O 883/11
    Zum einen kann die Vertragsstrafe diese frühere Handlung der Beklagten nicht erfassen und an sie anknüpfen, da diese Handlung zu einer Zeit erfolgt ist, zu der noch keine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungspflicht der Beklagten bestand (vgl. BGH juris, Urteil vom 18.5.2006, Az.: I ZR 32/03).
  • LG Frankenthal, 10.02.2015 - 6 O 202/14

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Einspruchsfristbeginn nach

    Denn die Verwenderseite der Vertragsfassung hatte es in der Hand ihren Willen zu formulieren und muss sich daran festhalten lassen (vgl. dazu auch LG Halle, MMR 2012, 751, 752).
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