Rechtsprechung
LG Berlin, 18.11.2009 - 4 O 90/09 nk |
Volltextveröffentlichungen (7)
- webshoprecht.de
Umfang der Einwilligungserklärung für die Abo-Werbung einer Zeitung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Keine Telefonwerbung ohne aktive Zustimmung des Kunden
- kanzlei.biz
Nicht abwählbare Einwilligungsklauseln in Verträgen sind unwirksam
- adresshandel-und-recht.de
Einwilligungserklärung für Reklame bei "Berliner Morgenpost"-Abo rechtswidrig
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG
Teilnahmecoupon für ein Gewinnspiel darf keine versteckte Einverständniserklärung für Werbung enthalten - internet-law.de (Kurzinformation)
Untergeschobene Zustimmung zur Zusendung von Werbung in Teilnahmeerklärung für Gewinnspiel
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Werbung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden - Ullstein-Verlag
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Berliner Morgenpost muss für Direktmarketing eindeutige Einwilligungserklärung verwenden
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Keine Telefonwerbung ohne aktive Zustimmung des Kunden -
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Werbung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden - Verbraucherzentrale Bundesverband klagt erfolgreich gegen Zeitungsverlage
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Einwilligung des Kunden in Email-Werbung muss "gesondert" erfolgen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Telefonwerbung ohne aktive Zustimmung des Kunden unzulässig - Untergeschobene Einwilligungserklärung verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.11.2009 - 4 O 90/09 n
- LG Berlin, 18.11.2009 - 4 O 89/09
- KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10
Papierfundstellen
- afp 2010, 190
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06
Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback
Auszug aus LG Berlin, 18.11.2009 - 4 O 90/09
Dass die Anforderungen des § 4a BDSG auch nach Auffassung des VIII. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes bei der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB zu berücksichtigen sind, folgt aus dem Umstand, dass dieser in einem Verfahren nach dem Unterlassungsklagegesetz ebenso verfahren ist (vgl. BGH vom 16.07.2008 - VIII ZR 348/06 - BGHZ 177, 253 ff zu den Rdnrn. 15 ff - Payback).Hinzu tritt erschwerend, dass es der Bundesgerichtshof "nicht zuletzt" zugunsten der Annahme einer besonderen Hervorhebung in Rechnung stellt, wenn eine denkbar einfache und deutlich gestaltete Abwahlmöglichkeit eingeräumt wird (vgl. BGH vom 16.07.2008 a. a. O.).
Einwilligungsklauseln, die so gestaltet sind, dass der Kunde tätig werden und ein Kästchen ankreuzen muss, wenn er seine Einwilligung in die Zusendung von Werbung unter Verwendung von elektronischer Post nicht erteilen will ("Opt-out"-Erklärung), sind indes von dieser Vorschrift nicht gedeckt; erforderlich ist vielmehr, dass die Einwilligung mittels einer gesonderten Erklärung erteilt wird ("Opt-in"-Erklärung; vgl. BGH vom 16.07.2008 a. a. O. Rz. 27).
Hatte der Bundesgerichtshof Erwägungen über den Bedeutungsgehalt dieses Umstandes in Richtung eines konkludenten Einverständnisses noch am 08.06.1989 (-I ZR 178/87- NJW 1989, 2820 - Telefonwerbung II) selbst angestellt, geht er nunmehr davon aus, dass derartigen Angaben kein Einverständnis zur Zusendung von Werbung zu entnehmen ist (BGH vom 16.07.2008 a. a. O. Rz. 31).
- BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 12/08
Happy Digits - Zur datenschutzrechtlichen Einwilligung in AGBs
Auszug aus LG Berlin, 18.11.2009 - 4 O 90/09
In einer Entscheidung vom 11.11.2009 führt der Bundesgerichtshof aus, dass eine Klausel dem Hervorhebungserfordernis des § 4a Abs. 1 BDSG gerecht werde, wenn sie in der Mitte des eine Druckseite umfassenden Formulars platziert und als einziger Absatz der Seite mit einer zusätzlichen Umrahmung versehen sei und sich der fettgedruckten Überschrift aufgrund des verwendeten Worts "Einwilligung" unmittelbar entnehmen lasse, dass sie ein rechtlich relevantes Einverständnis des Verbrauchers mit Werbungs- und Marketingmaßnahmen enthalte (vgl. BGH vom 11.11.2009 -VIII ZR 12/08- zitiert nach der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes).In der neuen Entscheidung führt er hierzu aus, dass die Möglichkeit zur Abwahl durch Ankreuzen nicht zwingend sei, wenn die Klausel denn eine andere Abwahlmöglichkeit enthalte (BGH vom 11.11.2009 a. a. O.).
- BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01
BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus
Auszug aus LG Berlin, 18.11.2009 - 4 O 90/09
Eine solche Gestaltung genügt nicht § 4a Abs. 1 Satz 4 BDSG, weil in diesem Fall auch einem durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der einer vorformulierten Erklärung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. zu diesem Maßstab BGH vom 02.10.2003 -I ZR 150/01- BGHZ 156, 250, 252 f - Marktführerschaft) Umfang und Inhalt der Einwilligungserteilung verborgen bleiben können.
- BGH, 16.10.2002 - IV ZR 307/01
BGH lehnt Annahme der Revision des Bundes der Versicherten zur Frage der …
Auszug aus LG Berlin, 18.11.2009 - 4 O 90/09
Nichts anderes folgt aus dem Umstand, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass in Verbandsklageverfahren nach dem Unterlassungsklagegesetz nur der Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht aber die Art ihrer Einbeziehung kontrolliert werden kann (BGH vom 16.10.2002 -IV ZR 307/01- VuR 2003, 103). - BGH, 25.06.1986 - IVa ZR 263/84
Geltendmachung des überraschenden Charakters einer Klausel im Wege der …
Auszug aus LG Berlin, 18.11.2009 - 4 O 90/09
Wie sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25.06.1986 ergibt (-IVa ZR 263/84- NJW-RR 1987, 45), sollte mit dieser Rechtsprechung allein die Frage ausgeschieden werden, ob die Klausel im konkreten Einzelfall überraschend wirkt, was das Verbandsklageverfahren naturgemäß nicht zu leisten vermag. - BGH, 08.06.1989 - I ZR 178/87
Telefonwerbung II
Auszug aus LG Berlin, 18.11.2009 - 4 O 90/09
Hatte der Bundesgerichtshof Erwägungen über den Bedeutungsgehalt dieses Umstandes in Richtung eines konkludenten Einverständnisses noch am 08.06.1989 (-I ZR 178/87- NJW 1989, 2820 - Telefonwerbung II) selbst angestellt, geht er nunmehr davon aus, dass derartigen Angaben kein Einverständnis zur Zusendung von Werbung zu entnehmen ist (…BGH vom 16.07.2008 a. a. O. Rz. 31).
Rechtsprechung
LG Dortmund, 06.04.2011 - 4 O 90/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Aufklärung Exkavation
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 823
Aufklärung Exkavation - Wolters Kluwer
Zahnarzt muss Patienten über das Risiko einer Pulpa-Eröffnung im Rahmen einer Karies-Exkavation nicht aufklären; Pflicht eines Zahnarztes zur Aufklärung über das Risiko einer Pulpa-Eröffnung im Rahmen einer Karies-Exkavation gegenüber den Patienten; Angemessener Zeitraum ...
- medizinrechtsiegen.de
Unterbliebene Aufklärung bei fehlerhafter zahnärztlicher Behandlung - Schmerzensgeldanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249; BGB § 253; BGB § 280
Zahnarzt muss Patienten über das Risiko einer Pulpa-Eröffnung im Rahmen einer Karies-Exkavation nicht aufklären; Pflicht eines Zahnarztes zur Aufklärung über das Risiko einer Pulpa-Eröffnung im Rahmen einer Karies-Exkavation gegenüber den Patienten; Angemessener Zeitraum ... - juris (Volltext/Leitsatz)