Rechtsprechung
LG Bielefeld, 19.11.2009 - 4 OH 740/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,19568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch gegen einen Internet-Service-Provider auf Erteilung von Auskunft über die Namen und Adressen der Nutzer einer zur Verletzung von Urheberrechten genutzten IP-Adresse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3 Nr. 30 TKG; § 101 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UrhG; §§ 30 Abs. 1, 31 Abs. 1 KostO
Internetprovider kann per einstweiliger Verfügung zu der Sicherung von Filesharing-Verkehrsdaten verpflichtet werden - online-und-recht.de (Kurzinformation)
O2 muss Kundendaten bis Entscheidung über urheberrechtlichen Auskunftsanspruch speichern
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Sicherungsanordnung bei urheberrechtlichem Internet-Auskunftsanspruch
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08
Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen
Auszug aus LG Bielefeld, 19.11.2009 - 4 OH 740/09
In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit war die Zulässigkeit vorläufiger Anordnungen auch außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle schon nach der bis zum 31. August 2009 geltenden Rechtslage gewohnheitsrechtlich anerkannt (vgl. OLG Köln, FGPrax 2009, 43).