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   BSG, 24.10.1996 - 4 RA 27/95   

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BSG, 24.10.1996 - 4 RA 27/95 (https://dejure.org/1996,32196)
BSG, Entscheidung vom 24.10.1996 - 4 RA 27/95 (https://dejure.org/1996,32196)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 27/95 (https://dejure.org/1996,32196)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 27/95
    Dieser sei auch - anders als in dem vom Senat am 25. Januar 1994 entschiedenen Rechtsstreit 4 RA 16/92 - nicht bösgläubig gewesen.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß es für das Behaltendürfen von Doppelzahlungen grundsätzlich keinen Rechtsgrund gibt (SozR 3-1300 § 50 Nr. 16 S 41).

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 27/95
    Nach Ablauf der - im vorliegenden Fall bis zum 18. Mai 1995 - verlängerten Begründungsfrist (§ 164 Abs. 2 SGG) können nämlich neue Revisionsrügen nicht mehr zulässig in das Verfahren eingeführt werden (BSGE 47 S 194 ff, 199 [BSG 30.11.1978 - 12 RK 6/76]).
  • BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 61/86

    Inhalt der Revisionsbegründung - Eigene Meinung - Entscheidungsgründe des

    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 27/95
    Die zwingend vorgeschriebene Begründung (§ 164 Abs. 2 Satz 1 und 3 SGG) muß nach ständiger Rechtsprechung sorgfältig, sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei (BSG Urteil vom 4. Oktober 1988 - 4/11a RA 56/87 = SozSich 1989, 190; Urteil vom 26. Mai 1987, - 4a RJ 61/86 = NZA 1987, 716; SozR 3-5555 § 15 Nr. 1; SozR 3-2500 § 106 Nr. 12, jeweils mwN) mit rechtlichen Erwägungen und in Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung darlegen, weshalb eine Vorschrift des materiellen Rechts vom LSG nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (vgl schon BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12).
  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 17/90

    Zuständigkeit - Gremium - Parodontopathie - Wirtschaftlichkeit - Honorarkürzung -

    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 27/95
    Die zwingend vorgeschriebene Begründung (§ 164 Abs. 2 Satz 1 und 3 SGG) muß nach ständiger Rechtsprechung sorgfältig, sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei (BSG Urteil vom 4. Oktober 1988 - 4/11a RA 56/87 = SozSich 1989, 190; Urteil vom 26. Mai 1987, - 4a RJ 61/86 = NZA 1987, 716; SozR 3-5555 § 15 Nr. 1; SozR 3-2500 § 106 Nr. 12, jeweils mwN) mit rechtlichen Erwägungen und in Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung darlegen, weshalb eine Vorschrift des materiellen Rechts vom LSG nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (vgl schon BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12).
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92

    Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 27/95
    Die zwingend vorgeschriebene Begründung (§ 164 Abs. 2 Satz 1 und 3 SGG) muß nach ständiger Rechtsprechung sorgfältig, sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei (BSG Urteil vom 4. Oktober 1988 - 4/11a RA 56/87 = SozSich 1989, 190; Urteil vom 26. Mai 1987, - 4a RJ 61/86 = NZA 1987, 716; SozR 3-5555 § 15 Nr. 1; SozR 3-2500 § 106 Nr. 12, jeweils mwN) mit rechtlichen Erwägungen und in Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung darlegen, weshalb eine Vorschrift des materiellen Rechts vom LSG nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (vgl schon BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12).
  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 11/93

    Verwaltungsakt - Rentenanpassungsmitteilung - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 27/95
    Auf die Ausführungen des 8. Senats im Urteil vom 24. Januar 1995 (SozR 3-1300 § 50 Nr. 17), der sich mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Ermessensreduzierung auf Null teilweise kritisch auseinandersetzt, ist hier schon deshalb nicht näher einzugehen, weil der 8. Senat die Frage, ob er sich dieser Auffassung anschließen will, mangels Entscheidungserheblichkeit gerade ausdrücklich offengelassen und das gefundene Ergebnis im übrigen jedenfalls in besonders groben Fällen von Bösgläubigkeit ausdrücklich als möglich in Betracht gezogen hat.
  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

    Auszug aus BSG, 24.10.1996 - 4 RA 27/95
    Die zwingend vorgeschriebene Begründung (§ 164 Abs. 2 Satz 1 und 3 SGG) muß nach ständiger Rechtsprechung sorgfältig, sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei (BSG Urteil vom 4. Oktober 1988 - 4/11a RA 56/87 = SozSich 1989, 190; Urteil vom 26. Mai 1987, - 4a RJ 61/86 = NZA 1987, 716; SozR 3-5555 § 15 Nr. 1; SozR 3-2500 § 106 Nr. 12, jeweils mwN) mit rechtlichen Erwägungen und in Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung darlegen, weshalb eine Vorschrift des materiellen Rechts vom LSG nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (vgl schon BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12).
  • BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R

    Entgeltfortzahlungsversicherung - Arbeitgeberausgleich - Arbeitgebereigenschaft -

    Dass beide Streitpunkte von dem gemeinsamen Gesichtspunkt der Arbeitgebereigenschaft der Klägerin und von der Rechtmäßigkeit des Ausgleichsverfahrens als solchem abhängen, steht ihrer Teilbarkeit nicht entgegen, denn diese hat die Rechtsprechung sogar in Fällen angenommen, in denen - etwa bei verschiedenen Berechnungselementen für die Anspruchshöhe, bei einer Aufrechnung, die auf einem im Zugunstenverfahren angegriffenen Rückforderungsbescheid beruhte, oder bei der Freigabe eines Hinterlegungsbetrags, die sich aus der Aufhebung des angefochtenen Ruhensbescheids ergeben hätte - der eine Streitpunkt die rechtliche Grundlage für die Entscheidung des anderen darstellt (vgl BSG aaO; BSG vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 27/95 - HVBG-INFO 1997, 495; BSG vom 11. November 1993 - 7 RAr 94/92 - DBlR AFG § 117 Nr. 4086a).
  • BSG, 18.06.2002 - B 2 U 34/01 R

    Revisionsbegründung bei mehreren, voneinander unabhängigen selbständig tragenden

    Der Revisionskläger braucht die Revisionsentscheidung nicht im Einzelnen vorwegzunehmen; er darf sich aber nicht darauf beschränken, die angeblich verletzte Rechtsnorm zu benennen (Bundessozialgericht vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 27/95 - HVBG-Info 1997, 495), auf ein ihm günstiges erstinstanzliches Urteil Bezug zu nehmen (BSG Beschluss vom 4. Oktober 1988 - 4/11a RA 56/87 -) oder auf die Unvereinbarkeit der von der Vorinstanz vertretenen Rechtsauffassung mit der eigenen hinzuweisen (BSG vom 26. Mai 1987 - 4a RJ 61/86 - NZA 1987, 716).
  • BSG, 22.03.2021 - B 13 R 20/19 R

    Anspruch auf Zahlung von Nachversicherungsbeiträgen für satzungsmäßige Mitglieder

    An diese Feststellungen ist der Senat nach § 163 SGG gebunden, weil die dagegen erstmals vom Kläger nach Ablauf der am 20.1.2020 endenden Revisionsbegründungfrist vorgebrachte Verfahrensrüge unbeachtlich ist (vgl zur Unbeachtlichkeit von Revisionsrügen, die erst nach Ablauf der Frist des § 164 Abs. 2 Satz 1 SGG vorgebracht werden, BSG Urteil vom 24.10.1996 - 4 RA 27/95 - juris RdNr 24; lediglich bezogen auf weitere Verfahrensrügen BSG Beschluss vom 13.6.2018 - GS 1/17 - BSGE 127, 133 = SozR 4-1500 § 164 Nr. 9, RdNr 38; wohl bezogen auf jegliches Vorbringen BSG Beschluss vom 27.2.2008 - B 12 P 1/07 R - juris RdNr 15).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Besonderheiten des Bemessungsentgelts - Herabbemessung aus in

    Damit liegen im Hinblick auf die Höhe der Alhi, auf höhere Beiträge sowie auf Alhi für den 22. Februar 2002 drei selbständige Streitgegenstände vor, über die der Senat zu entscheiden hat; für jeden von ihnen hätte die Revision im Einzelnen gemäß § 164 SGG begründet werden müssen (vgl: BSG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 27/95; BSGE 7, 35, 39; Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 164 RdNr 9a mwN).
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 18/99 R

    Rechtliche Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils

    Der Revisionskläger braucht die Revisionsentscheidung nicht im Einzelnen vorwegzunehmen; er darf sich aber nicht darauf beschränken, die angeblich verletzte Rechtsnorm zu benennen (BSG vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 27/95 = HVBG-INFO 1997, 495), auf ein ihm günstiges erstinstanzliches Urteil Bezug zu nehmen (BSG vom 4. Oktober 1988 - 4/11a RA 56/87 = BR/Meuer zu SGG § 164 mwN zur übereinstimmenden Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte) oder auf die Unvereinbarkeit der von der Vorinstanz vertretenen Rechtsauffassung mit der eigenen hinzuweisen (BSG vom 26. Mai 1987 - 4a RJ 61/86 = NZA 1987, 716).
  • LSG Bayern, 04.08.2005 - L 14 R 4132/02

    Rückforderung einer doppelt gezahlten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Erstattung

    Die Beklagte begründet die von ihr ebenfalls eingelegte Berufung damit, dass wegen des Sachverhalts, insbesondere wegen der in den Jahren 1981 und 1983 erteilten Bescheide, grob fahrlässige Unkenntnis in Bezug auf die Rechtswidrigkeit der Doppelzahlung vorliege und laut Urteilen des BSG vom 25.01.1994 - 4 RA 16/92 - und vom 24.10.1996 - 4 RA 27/95 - ein Ermessen nicht auszuüben sei, zumindest dann nicht, wenn der Betroffene spätestens im Widerspruchsverfahren nichts zu einem existenzvernichtenden Eingriff vorgetragen habe.

    Bei seiner Auffassung stützt sich der Senat vor allem auf die Ansicht des BSG im Urteil vom 25.01.1994 - 4 RA 16/92 (SozR 3-1300 § 50 Nr. 16, bestätigt durch Urteil vom 24.10.1996 - 4 RA 27/95 in Zfs 1997, 48).

  • LSG Bayern, 24.10.2001 - L 1 RA 17/01

    Klage eines Versicherungsnehmers gegen die Rückforderung zu Unrecht gezahlter

    Sie vertritt in Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 24.10.1996, Az.: 4 RA 27/95 und 28.05.1997 Az.: 14/10 RKg 25/95 und insbesondere unter Bezugnahme auf Steinwedel in KassKomm § 44 SGB X Rdnr.33 zur Reichweite des § 44 SGB X folgende Auffassung: Formelle Fehler, die einer Behörde im Zusammenhang mit einer Bescheidaufhebung und Rückforderung von Sozialleistungen unterlaufen sein könnten, seien jedenfalls dann unbeachtlich, wenn das materielle Recht für die Betreffenden einen Leistungsanspruch nicht vorsehe.

    Was das von der Beklagten zitierte Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.10.1996, Az.: 4 RA 27/95 angeht, so betraf es zwar den Fall der Aufhebung einer bestandskräftigen Entscheidung nach § 45 i.V.m. § 50 SGB X. Im entschiedenen Fall waren aber in vollem Umfang die Voraussetzungen des § 45 SGB X eingehalten, so dass das BSG dahingestellt ließ, ob und inwiefern § 44 SGB X im Rahmen einer späteren Überprüfung der bestandskräftigen Entscheidung ggf. nur die Anwendung eines eingeschränkten Prüfungsmaßstabes gebiete.

  • LSG Bayern, 16.09.1998 - L 13 RA 36/97

    Rückforderung zu Unrecht (Doppelzahlung) gewährter erhöhter Hinterbliebenenrente

    Im übrigen hat das BSG in mehreren Urteilen entschieden, daß es für eine Doppelzahlung in der Regel keinen Rechtsgrund gibt (SozR 1300 § 50 Nr. 16, Urteil vom 24.10.1996, Az.: 4 RA 27/95).

    Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: Die im Berufungsverfahren von der Beklagten unter Bezugnahme auf die Urteile des BSG vom 25.01.1994 (SozR 3-1300 § 50 Nr. 16) und vom 24.10.1996, Az.: 4 RA 27/95 vertretene Ansicht, bei bösgläubigen Versicherten sei kein Ermessen auszuüben, widerspricht zum einen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (z.B. SozR 3-1300 § 45 Nrn.4, 5, § 50 Nr. 17 mit zahlreichen Hinweisen) und stimmt auch mit der gesetzlichen Regelung des § 45 Abs. 2, 3 und 4 SGB X nicht überein.

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 11/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

    Die zwingend vorgeschriebene Begründung muss sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei sein, mit rechtlichen Erwägungen und in Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung darlegen, weshalb eine Vorschrift des materiellen Bundesrechts vom LSG nicht oder nicht richtig angewandt worden ist bzw - hier - die Abweichung des LSG von der oben genannten Entscheidung des Senats (aaO) fehlerhaft war (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12; Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juli 1998 - B 4 RA 13/98 R - und vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 27/95 -).
  • BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 9/02 R

    Altersrente - Zusatzaltersrente - Beitrittsgebiet - Monatsbetrag - Dynamisierung

    In der Begründung muss nach ständiger Rechtsprechung (vgl BSG NZA 1987, 716; BSG SozSich 1989, 190; BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 S 2; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 12 S 65; BSG, Beschluss vom 29. August 1996 - 4 RA 105/95; BSG, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 27/95; BSG, Beschluss vom 9. Juli 1998 - B 4 RA 13/98 R; BSG, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 30/01 R) sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden, weshalb eine Vorschrift des materiellen Rechts vom LSG nicht oder nicht richtig angewandt worden ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1998 - L 14 RA 1/97

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 17.04.2002 - L 20 RJ 611/01

    Rechtmäßigkeit einer teilweisen Aufhebung einer

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 KR 1731/07
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