Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.08.2019

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 RBs 191/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,21123
OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 RBs 191/19 (https://dejure.org/2019,21123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2019 - 4 RBs 191/19 (https://dejure.org/2019,21123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2019 - 4 RBs 191/19 (https://dejure.org/2019,21123)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Elektronischer Taschenrechner als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs 1a StVO

  • IWW
  • JurPC

    Elektronischer Taschenrechner als elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1 a StVO

  • Wolters Kluwer

    Mobiltelefon; Handy; elektronisches Gerät; Taschenrechner; Anfragebeschluss

  • bussgeldsiegen.de

    Taschenrechnerbenutzung im Fahrzeug als Fahrzeugführer während der Fahrt

  • rewis.io
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Benutzung elektronischer Geräte: OLG Hamm fragt bei OLG Oldenburg an, ob an "Taschenrechner-Rechtsprechung" festgehalten wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 23 Abs. 1 a ; GVG § 121
    Mobiltelefon; Handy; elektronisches Gerät; Taschenrechner; Anfragebeschluss

  • rechtsportal.de

    StVO § 23 Abs. 1 a ; GVG § 121
    Taschenrechner als elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Ist ein Taschenrechner ein elektronisches Gerät?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Ist ein Taschenrechner ein elektronisches Gerät?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbotswidrige Benutzung eines Taschenrechners am Steuer

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Mit Taschenrechner am Steuer geblitzt

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Flachrechner, Taschenrechner und die Pflichten von Fahrzeugführenden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 25.06.2018 - 2 Ss OWi 175/18

    Taschenrechner, elektronisches Gerät

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 RBs 191/19
    Der Senat fragt beim Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Oldenburg an, ob dieser an seiner Rechtsauffassung, dass ein reiner Taschenrechner nicht unter § 23 Abs. 1a StVO falle (Beschl. v. 25.06.2018 - 2 Ss (OWi) 175/18), weiterhin festhält.

    Der Betroffene vertritt unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 25.06.2018 (2 Ss (OWi) 175/18) die Auffassung, ein Taschenrechner unterfalle nicht der Verbotsnorm.

  • BGH, 21.06.1960 - 5 StR 106/60
    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 RBs 191/19
    Eine solche Anfrage eines Oberlandesgerichts bei einem anderen ist im Gesetz zwar nicht ausdrücklich vorgesehen, aber gleichwohl zulässig (BGHSt 14, 319 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18

    Laser-Entfernungsmesser als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 RBs 191/19
    Die Aufzählung in S. 2 der Norm enthält lediglich Beispiele und ist nicht abschließend, wie schon die Formulierung "auch" und "insbesondere" deutlich macht (vgl. auch BR-Drs. 556/17 S. 27; OLG Karlsruhe Beschl. v. 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.08.2019 - III-4 RBs 191/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28626
OLG Hamm, 15.08.2019 - III-4 RBs 191/19 (https://dejure.org/2019,28626)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.08.2019 - III-4 RBs 191/19 (https://dejure.org/2019,28626)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. August 2019 - III-4 RBs 191/19 (https://dejure.org/2019,28626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Mobiltelefon, elektronisches Gerät, Taschenrechner

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Elektronischer Taschenrechner, elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation bzw. der Unterhaltungselektronik oder der Ortsbestimmung dient bzw. dienen soll

  • IWW

    StVO § 23 Abs. 1a; GVG § 121 Abs. 2
    StVO, GVG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StVO § 23 Abs. 1a ; GVG § 121 Abs. 2
    Elektronischer Taschenrechner; elektronisches Gerät; das der Kommunikation; Information oder Organisation bzw. der Unterhaltungselektronik oder der Ortsbestimmung dient bzw. dienen soll

  • rechtsportal.de

    OWiG § 79 Abs. 3
    Weite Auslegung des Begriffes des elektronischen Gerätes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Unterliegt ein Taschenrechner einem Benutzungsverbot am Steuer?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vorlage zum BGH: Taschenrechner am Steuer?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fällt ein reiner (elektronischer) Taschenrechner unter § 23 Abs. 1a StVO?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Makler rechnete beim Fahren seine Provision aus - Ist das Bedienen eines Taschenrechners am Steuer ebenso verboten wie Telefonieren mit dem Handy?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Unterliegt ein Taschenrechner einem Benutzungsverbot am Steuer?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Taschenrechner am Steuer

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Sind Taschenrechner am Steuer genauso verboten wie Handys?

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18

    Laser-Entfernungsmesser als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2019 - 4 RBs 191/19
    Die Aufzählung in S. 2 der Norm enthält lediglich Beispiele und ist nicht abschließend, wie schon die Formulierung "auch" und "insbesondere" deutlich macht (vgl. auch BR-Drs. 556/17 S. 27; OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Karlsruhe Beschl. v. 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18 - juris).
  • OLG Braunschweig, 03.07.2019 - 1 Ss OWi 87/19

    Taschenrechner mit elektronischen Bauteilen als elektronisches Gerät im Sinne der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2019 - 4 RBs 191/19
    Dass ein elektronischer Taschenrechner ein elektronisches Gerät ist, bedarf - wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend bemerkt - keiner näheren Erläuterung (ebenso auch: OLG Braunschweig, Beschl. v. 03.07.2019 - 1 Ss (OWi) 87/19 = BeckRS 2019, 17320).
  • BGH, 21.06.1960 - 5 StR 106/60
    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2019 - 4 RBs 191/19
    Mit Beschluss vom selben Tag hat der Senat beim Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg angefragt (zu dieser Anfragemöglichkeit vgl.: BGHSt 14, 319 ff.), ob dieser an seiner Rechtsauffassung, dass ein reiner Taschenrechner nicht unter § 23 Abs. 1a StVO falle, festhalte.
  • OLG Oldenburg, 25.06.2018 - 2 Ss OWi 175/18

    Taschenrechner, elektronisches Gerät

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2019 - 4 RBs 191/19
    Der Betroffene vertritt unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 25.06.2018 (2 Ss (OWi) 175/18) die Auffassung, ein Taschenrechner unterfalle nicht der Verbotsnorm.
  • OLG Hamm, 10.08.2020 - 5 RBs 259/20
    Bislang habe lediglich der 4. Strafsenat durch Beschluss vom 15.08.2019, Az. III - 4 RBs 191/19, die Rechtsfrage zur Gleichsetzung eines Taschenrechners mit einem Mobiltelefon im Wege der Divergenzvorlage gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.

    Die Generalstaatsanwaltschaft hat mit Zuschrift vom 02.07.2020 beantragt, die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts zuzulassen und die Sache entsprechend § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vorzulegen, hilfsweise die Sache bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Sache III - 4 RBs 191/19 OLG Hamm auszusetzen.

    Aus den bisher ergangenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg, Beschluss vom 25.06.2018 - 2 Ss (OWi) 175/18; Braunschweig, Beschluss vom 03.07.2019 - 1 Ss (OWi) 87/19 und Hamm, 4. Strafsenat, Vorlagebeschluss vom 15.08.2019 - 4 RBs 191/19, ergibt sich noch nicht eindeutig, unter welchen Voraussetzungen ein elektronischer Taschenrechner als elektronisches Gerät, das der Information dient, angesehen werden kann.

    Offen lassen kann er dabei, ob es für die Beantwortung der Frage, ob ein elektronisches Gerät der Information dient oder zu dienen bestimmt ist, darauf ankommt, ob die Information sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen wird (dagegen: OLG Hamm, 4. Strafsenat, Vorlagebeschluss vom 15.08.2019 - 4 RBs 191/19).

  • OLG Hamm, 10.08.2020 - 5 RBs 295/20

    Taschenrechner, Memory-Funktion, elektronisches Gerät

    Bislang habe lediglich der 4. Strafsenat durch Beschluss vom 15.08.2019, Az. III - 4 RBs 191/19, die Rechtsfrage zur Gleichsetzung eines Taschenrechners mit einem Mobiltelefon im Wege der Divergenzvorlage gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.

    Die Generalstaatsanwaltschaft hat mit Zuschrift vom 02.07.2020 beantragt, die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts zuzulassen und die Sache entsprechend § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vorzulegen, hilfsweise die Sache bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Sache III - 4 RBs 191/19 OLG Hamm auszusetzen,.

    Aus den bisher ergangenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg, Beschluss vom 25.06.2018 - 2 Ss (OWi) 175/18; Braunschweig, Beschluss vom 03.07.2019 - 1 Ss (OWi) 87/19 und Hamm, 4. Strafsenat, Vorlagebeschluss vom 15.08.2019 - 4 RBs 191/19, ergibt sich noch nicht eindeutig, unter welchen Voraussetzungen ein elektronischer Taschenrechner als elektronisches Gerät, das der Information dient, angesehen werden kann.

    Offen lassen kann er dabei, ob es für die Beantwortung der Frage, ob ein elektronisches Gerät der Information dient oder zu dienen bestimmt ist, darauf ankommt, ob die Information sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen wird (dagegen: OLG Hamm, 4. Strafsenat, Vorlagebeschluss vom 15.08.2019 - 4 RBs 191/19).

  • KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20

    Digitalkamera ist elektronisches Gerät i. S. d. § 23 Abs. 1a StVO

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist hinreichend geklärt und bedarf deshalb keiner (weiteren) Entscheidung durch den Senat, dass die Aufzählung in § 23 Abs. 1a Satz 2 StVO lediglich Beispiele enthält und nicht abschließend ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2019 - III-4 RBs 191/19 -, juris; Eggert in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 23 StVO Rn. 21; Will, NJW 2019, 1633 m.w.N.), wie schon die Formulierung "auch" und "insbesondere" deutlich macht.

    Mithin können neben den in Satz 2 genannten Geräten auch dort nicht genannte elektronische Geräte, die der "Kommunikation, Information oder Organisation" dienen oder zu dienen bestimmt sind (vgl. § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO), unter die Verbotsnorm fallen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2019 a.a.O.; Fromm, MMR 2018, 68).

    Insbesondere ist eine Digitalkamera mit Flachbildschirm nicht einem reinen Taschenrechner vergleichbar, bei dem fraglich sein könnte, ob die bloße Eingabe einer Rechenoperation und deren anschließendes Ablesen einem Informationszweck im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO unterfällt (ablehnend OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juni 2018 - 2 Ss (OWi) 175/18 -, juris; befürwortend OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2019 a.a.O.).

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