Rechtsprechung
   BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1295
BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90 (https://dejure.org/1990,1295)
BSG, Entscheidung vom 20.12.1990 - 4 REg 10/90 (https://dejure.org/1990,1295)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - 4 REg 10/90 (https://dejure.org/1990,1295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländer - Ehegatte - Inland - Erziehungsgeld - Aufenthaltserlaubnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 798 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.11.1990 - 4 REg 9/90
    Auszug aus BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90
    Dieser kraft gesetzlicher Fiktion "vorläufig" gebilligte Aufenthalt war jedoch nur zu dem vorübergehenden Zweck der Prüfung der Voraussetzungen einer Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis und damit lediglich zu einem vorübergehenden Zweck gestattet (so schon Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1990 - 4 REg 9/90).
  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber

    Auszug aus BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90
    Wie der Senat in seinem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 27. September 1990 (4 REg 30/89, zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat, schließt Abs. 1 Nr. 1 aaO. - abgesehen von hier nicht einschlägigen Spezialregelungen zB in § 1 Abs. 2 und 4 BErzGG - alle Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit von der Begünstigung durch Bundeserziehungsgeld aus, die entweder den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse tatsächlich (faktisch) im Ausland haben oder aber deren uU ausschließliches und zeitlich andauerndes Wohnen bzw Verweilen im Inland von der materiellen Rechtsordnung nur als vorübergehend, auf Beendigung angelegt und somit rechtlich nur als nicht beständig gebilligt wird.
  • BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88

    Gewöhnlicher Aufenthalt iS. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG bei Asylbewerbern

    Auszug aus BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90
    Das bedeutet: Besteht die kollisionsrechtlich relevante Auslandsberührung allein darin, daß der Betroffene - wie hier die Klägerin - eine ausländische Staatsbürgerschaft hat, deswegen grundsätzlich unter Schutz und Fürsorge (Personalhoheit) seines Heimatstaates steht und jederzeit nach freiem Willen dorthin zurückkehren kann, kommt es dafür, ob der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse "nicht nur vorübergehend" (§ 30 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB I ) in das Inland verlegt worden ist, entscheidend darauf an, ob der Verbleib im Inland nach materiellem Aufenthaltsrecht als beständig gebilligt ist (Vorbehalt des berechtigten Aufenthalts; dazu: BSGE 65, 261, 263 f = SozR 7833 § 1 Nr. 7).
  • BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89

    Ausländerrecht - Einwanderungspolitische Erwägungen - Negativschranke -

    Auszug aus BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90
    Jedoch ist der Bedeutung von Art. 6 Abs. 1 GG dadurch Rechnung getragen, daß der verfassungsrechtliche Schutz der Familie schon bei der ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu berücksichtigen ist (stellvertretend dazu: Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - DÖV 1990, 570 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht