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   BSG, 11.05.1962 - 4 RJ 69/61   

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https://dejure.org/1962,928
BSG, 11.05.1962 - 4 RJ 69/61 (https://dejure.org/1962,928)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1962 - 4 RJ 69/61 (https://dejure.org/1962,928)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1962 - 4 RJ 69/61 (https://dejure.org/1962,928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 44 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BSGE 17, 50
  • NJW 1962, 1541
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 89/06 R

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Revisionsgericht nicht mehr an seine bisherige Rechtsauffassung gebunden, wenn die maßgebende Rechtsfrage inzwischen vom Großen Senat in einer anderen Streitsache anders entschieden wurde (BSG, Urteil vom 11.5.1962 - 4 RJ 69/61, BSGE 17, 50, 56; BSG, Urteil vom 17.9.1964 - 7 RAr 50/63, BSGE 21, 292, 295; BSG, Beschluss vom 14.6.1984 - 1 BJ 72/84, SozR 1500 § 160 Nr. 53) oder der zur Entscheidung berufene Senat seine der Zurückverweisung zu Grunde liegende Rechtsauffassung vor der erneuten Befassung mit derselben Streitsache zwischenzeitlich in einem anderen Rechtsstreit aufgegeben oder geändert und diese Aufgabe oder Änderung bekannt gemacht hat (GmSOGB, Beschluss vom 6.2.1973 - GmSOGB 1/72, BSGE 35, 293, 295 ff = SozR Nr. 15 zu § 170 SGG; BGH, Urteil vom 28.9.1978 - III ZR 201/74, BG 1979, 462; BFH, Urteil vom 8.11.1983 - VII R 141/82, DB 1984, 702; BSG, Beschluss vom 14.6.1984 - 1 BJ 72/84, SozR 1500 § 160 Nr. 53; BSG, Urteil vom 14.3.1968 - 5 RKn 67/66, SozR Nr. 12 zu § 170 SGG).
  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87

    Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender

    Jedenfalls bei zwischenzeitlich ergangenen klärenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs wird deren Berücksichtigung durch das Institut der Selbstbindung nicht ausgeschlossen (ebenso Redeker/v. Oertzen, VwGO, 9. Auflage, § 144 RdNr. 10; Kopp, VwGO, 8. Auflage, § 144 RdNr. 13; BFH, Urteil vom 23. August 1963 - III 176/61 S - NJW 1964, 224 bei abweichenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts; BSGE 17, 50 bei Entscheidungen des Großen Senats; a.A. Stein-Jonas, ZPO, 20. Auflage 1977, § 565 RdNr. 13).
  • BSG, 29.10.1968 - 4 RJ 137/64

    Gerichtliche Todeserklärung - Feststellung des Todeszeitpunktes - Einleitung des

    12, 159 ff) entschieden? daß auch eine gerichtliche Todesfeststellung, bei der der Zeitpunkt des Todes des Verschollenen nach Art° 2 @ 2 Abso 5 Satz 1 des Verschollenheits-Änderungsgesetzes (VerschÄndG) vom 150 Januar.1951 ohne Ermittlungen festgestellt worden sei, eine erneute Feststellung des Todeszeitpunktes durch den Versicherungsträger nach 5 1260 RVO aF ausschließe" Diese Wirkung habe das BSG durch Urteil vom 11° Mai 1962 (BSG 17, 50) auf Todeserklärungen deutscher Gerichte außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ausgedehnt9 und auch für den zwar.

    vom 11" Mai 1962 (BSG 17, 50) fest, in welcher dieselbe Wirkung - Bindung an den festgestellten Todeszeitpunkt - dem Beschluß eines örtlich zuständigen deutschen Gerichts außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes und des Landes Berlin zugesprochen werden ist° Diese ReChtsfolge ergibt sich schOn aus 5 15 Abs" 1 VerschG° Hiernach ist für die Todeserklärung das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Verschollene seinen letzten Wohnsitz oder ge- wöhnlichen Aufenthalt im Inland hatteo Zum Inland in diesem Sinne gehört aber auch der außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes liegende Teil Deutschlands° Gerade deshalb, weil dieses Gebiet als "Inland" angesehen wird, bedurfte es nämlich der Vorschrift des Art" 2 5 7 VerschÄndG, die anordnet, daß dann, wenn der Verschollene seinen letzten Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hatte, unter den weiteren dort genannten Voraussetzungen die nach 5 15 Abs" 1 VerschG für die örtliche Zuständigkeit im allgemeinen geltende Regelung nicht anzuwenden ist" Da der Versicherte seinen letzten inländischen Wohnsitz in dem heutigen Ost-Berlin hatte, ist nach @ 15 Abs° 1 VerschG für die Todeserklärung in dem vorliegenden Fall das AG Berlin-Mitte örtlich zuständig° Bei Anwendung der bisherigen Rechtsprechung des BSG und AußerachtlasSung des VerschÄndG gelangt man also zu dem Ergebnis, daß der Beschluß des AG Berlin-Mitte vom 12° November 1951 auch für die Beklagte bindend ist° Dies hat der Vorderrichter.

    werden nur solche Verhältnisse erfaßt, die sich aus einem LebenSVersicherungsvertrag ergebeno Ein Ver« sicherungsverhältnis der Sozialversicherung ist mit einem solchen Vertrag nicht gleichzusetzen° Für jenes Gebiet ist eine gleichlautende oder ähnliche Vorschrift nicht ergangeno In diesem Sinne hat das BSG bereits am 110 Mai 1962 (BSG 17, 50) entschieden° Die Kritik, die diese Entscheidung gefunden hat (vgl° Tannen in DBV 1962, 285 ff), bezieht sich nur auf Rentenansprüche nach den Rentenversieherungs-Neuregelungsgesetzeno Um einen solchen Anspruch handelt es sich hier jedoch nicht, so daß dahingestellt bleiben kann, ob die Kritik berechtigt ist° Ebenso kann unerörtert bleiben" ob der Versicherungsträger den Todeszeitpunkt selbst feststellehdarf9 der wenn im sozialgerichtlichen Verfahren.

  • BSG, 14.06.1984 - 1 BJ 72/84

    Klärungsfähigkeit

    Das Revisionsgericht ist an seine bisherige Rechtsauffassung nicht gebunden, wenn die maßgebende Rechtsfrage inzwischen vom Großen Senat anders entschieden worden ist (BSGE 17, 50, 56; 21, 292, 295) oder wenn der zur Entscheidung berufene Senat seine der Zurückverweisung zugrunde- 6.
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 5.70

    Vorläufige Aufnahme des Heftes Nr. 32 der Illustrierten "Stern" vom 11. August

    Die Rechtsprechung der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes stimmt damit überein (vgl. u.a. BArbG, Urteile vom 19. Februar 1959 - 2 AZR 209/56 - [MDR 1959, 525] und vom 16. Februar 1961 - 2 AZR 231/59 - [BAGE 10, 355 [359]]; BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1954 - IV ZB 48/54 - [BGHZ 15, 122 [124]] und Urteil vom 18. September 1957 - V ZR 153/56 - [BGHZ 25, 200 [204]]; BFH, Beschluß vom 5. Mai 1970 - II 104/62 - [BFHE 99, 109] und Urteil vom 19. November 1970 - IV 150/65 - [BFHE 101, 36 [39]]; BSG, Urteile vom 11. Mai 1962 - 4 RJ 69/61 - [BSGE 17, 50 [56]] und vom 14. März 1968 - 5 RKn 67/66 - [MDR 1969, 961]; vgl. ferner BVerfGE 4, 1 [5/6] = DVBl. 1955, 21 mit Anmerkung Bettermann).

    Diese Rechtsprechung läßt zwar unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von dem Grundsatz der Selbstbindung zu (BVerwGE 6, 297 [298]; 7, 159 [163]; BSG in BSGE 17, 50 [56] und in MDR 1969, 961).

  • BGH, 05.07.1973 - IX ZR 150/70

    Rechtsmittel

    Es hätte sich zusätzlich auch auf BFH NJW 1964, 224 und BSG NJW 1962, 1541 berufen können.

    Danach entfällt die Bindung des Rechtsmittelgerichts (des Berufungsgerichts BVerwGE 6, 297, 298 [BVerwG 27.03.1958 - I C 141/57]; des Revisionsgerichts BVerwGE 7, 159, 161 ff [BVerwG 11.07.1958 - VII C 189/57]; BSG NJW 1962, 1541; 1968, 1800; BFH NJW 1964, 224) an die einer eigenen aufhebenden Entscheidung zugrunde gelegte Rechtsauffassung, wenn das Revisionsgericht (das Bundesverfassungsgericht BFH a.a.O.) die maßgebende Rechtsfrage inzwischen in einem anderen Verfahren abweichend entschieden hat.

  • BSG, 22.11.1963 - 7 RKg 9/61
    die Rechtsschutzgarantien des Grundgesetzes - GG - 19 Abs° 4, Art, 101 GG) nicht tunlich, Deshalb ist im vorliegenden Ball die Leistungsklage des Fürsorgeträgers Zu den So; zialgerichten zuzulassen, An sich steht einer dahingehenden Entscheidung des erkenhenden Senats die auch für ihn geltende Bindung an sein früheres Urteil in dieser Sache entgegen (@ 170 SGG), Die Rechtsprechung hat den Grundsatz entwickelt, daß dann, wenn gegen das Urteil des Gerichts, an das die Sache auf die erste Revision hin zurückverwiesen werden ist, Revision erneut zulässig eingelegt wird, das Revisionsgericht im allgemeinen an sein früheres Urteil in demselben Ausmaß wie das vorinstanzliche Gericht gebunden ist (vgl, ua RGZ 149, 157 ff; BGHZ 3, 321; 6, 76; 25, 200; BAG in BB 1959, 491; BVerfGE 4, 1; BSG 17, 50 ff)° Ausnahmen hiervon werden jedoch anerkannt, wenn zwischen dem ersten und " ReviSionsurteil.
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