Rechtsprechung
   BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2559
BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95 (https://dejure.org/1995,2559)
BSG, Entscheidung vom 19.12.1995 - 4 RLw 2/95 (https://dejure.org/1995,2559)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - 4 RLw 2/95 (https://dejure.org/1995,2559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 20.06.1990 - 1 RR 4/89

    Anforderungen an Inhalt und Umfang einer aufsichtsbehördlichen Beratung

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95
    Die Beratung ist Ausdruck einer partnerschaftlichen Kooperation zwischen der Selbstverwaltung und der Aufsicht; sie ist Teil einer ernsthaften Auseinandersetzung zwischen den um eine optimale Lösung für die versicherte Bevölkerung bemühten Partnern (vgl BSGE 61, 254, 257 f = SozR 7223 Art. 8 § 2 Nr. 3 S 5; BSGE 67, 85, 87 = SozR 3-2400 § 89 Nr. 1 S 3) und soll zunächst eine Überprüfung der gegensätzlichen Standpunkte sicherstellen.

    Durch sie soll die Anordnung von Aufsichtsmaßnahmen vermieden werden (vgl BSGE 67, 85, 87 = SozR 3-2400 § 89 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 18/92

    Künstlersozialversicherung - Selbständige Musiklehrer - Geringverdiener -

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95
    In diesen Fällen wurde im übrigen der betroffene Personenkreis als besonders schutzwürdig angesehen (vgl entsprechend BSG SozR Nr. 6 zu § 8 aF GAL; BSGE 75, 11, 18 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 2 S 8).

    Dem Gesetzgeber gebührt auch im Hinblick auf die finanziellen Aufwendungen insoweit eine ausreichende Anpassungszeit (vgl hierzu BVerfGE 87, 1, 41 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 S 10 f); er kann dabei den Mitgliederkreis so abgrenzen, wie es für die Begründung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft erforderlich ist (vgl hierzu BSGE 75, 11, 15 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 2 S 5).

  • BSG, 13.08.1965 - 1 RA 207/62

    Rentenversicherung - Beitragsbefreiung - Befreiungsvoraussetzungen -

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95
    Eine Wahlmöglichkeit war nur denjenigen eingeräumt, die wegen ihrer wirtschaftlichen Lage eines Schutzes gegen die Wechselfälle des Lebens - ebenso wie die Bäuerin - nicht bedurften; diesem Personenkreis war entsprechend dem freiheitlichen Charakter des sozialen Rechtsstaats die individuelle Eigenverantwortung und ein Spielraum für eine private Eigeninitiative zuerkannt worden (vgl BSGE 23, 241, 246 = SozR Nr. 3 zu Art. 2 § 1 AnVNG; SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6 S 22).

    Berücksichtigt man also zudem, daß bei der Kodifikation des ALG bereits eine gefestigte Rechtsprechung zur Auslegung des im Vergleich zu § 85 Abs. 3 (und 4) Nr. 3 ALG im wesentlichen gleichlautenden Befreiungstatbestandes in Art. 2 § 1 Abs. 1 Buchst b AnVNG bestand (vgl ua BSGE 23, 241 ff = SozR Nr. 3 zu Art. 2 § 1 AnVNG und Beschluß des BSG vom 7. Februar 1990 - 1 BA 213/89 -), so wird deutlich, daß der Gesetzgeber eine andere Formulierung gewählt hätte, wenn er eine über eine Kapitallebensversicherung hinausgehende Sicherung der Bäuerin in § 85 Abs. 3 Nr. 3 bzw Abs. 4 Nr. 3 ALG gewollt hätte.

  • BSG, 07.02.1990 - 1 BA 213/89
    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95
    Berücksichtigt man also zudem, daß bei der Kodifikation des ALG bereits eine gefestigte Rechtsprechung zur Auslegung des im Vergleich zu § 85 Abs. 3 (und 4) Nr. 3 ALG im wesentlichen gleichlautenden Befreiungstatbestandes in Art. 2 § 1 Abs. 1 Buchst b AnVNG bestand (vgl ua BSGE 23, 241 ff = SozR Nr. 3 zu Art. 2 § 1 AnVNG und Beschluß des BSG vom 7. Februar 1990 - 1 BA 213/89 -), so wird deutlich, daß der Gesetzgeber eine andere Formulierung gewählt hätte, wenn er eine über eine Kapitallebensversicherung hinausgehende Sicherung der Bäuerin in § 85 Abs. 3 Nr. 3 bzw Abs. 4 Nr. 3 ALG gewollt hätte.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95
    Dem Gesetzgeber gebührt auch im Hinblick auf die finanziellen Aufwendungen insoweit eine ausreichende Anpassungszeit (vgl hierzu BVerfGE 87, 1, 41 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 S 10 f); er kann dabei den Mitgliederkreis so abgrenzen, wie es für die Begründung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft erforderlich ist (vgl hierzu BSGE 75, 11, 15 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 2 S 5).
  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 823/93

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 53 ff. SGB V

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95
    Er konnte bei einer typisierenden Betrachtung grundsätzlich davon ausgehen, daß die Bäuerin durch ihren Ehemann ausreichend gesichert ist; wenn er deshalb einen umfassenden Schutz erst für die Zeit ab 1. Januar 1996 gewähren will und für den zurückliegenden Zeitraum es der eigenverantwortlichen Entscheidung der Bäuerin überläßt, ob und in welcher Weise sie einen eigenen Schutz erlangen will, so ist diese Entscheidung weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des GG unvereinbar (vgl hierzu entsprechend BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 1 S 2 f; BVerfG SozR 3-2500 § 53 Nr. 3 S 16).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95
    Der Gesetzgeber brauchte im Rahmen seines freien Ermessens unter den denkbaren und möglichen Lösungen nicht die gerechteste, vernünftigste und zweckmäßigste zu wählen, sofern - wie hier - ein sachgerechter Grund für die gesetzliche Regelung gegeben ist (vgl hierzu BVerfGE 55, 114, 128; 55, 72, 88; 71, 39, 58; 75, 382, 393).
  • BSG, 29.03.1990 - 4 RA 58/89

    Ausschluß vor 1921 geborener Pflegemütter von einer Kindererziehungsleistung

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95
    Er konnte bei einer typisierenden Betrachtung grundsätzlich davon ausgehen, daß die Bäuerin durch ihren Ehemann ausreichend gesichert ist; wenn er deshalb einen umfassenden Schutz erst für die Zeit ab 1. Januar 1996 gewähren will und für den zurückliegenden Zeitraum es der eigenverantwortlichen Entscheidung der Bäuerin überläßt, ob und in welcher Weise sie einen eigenen Schutz erlangen will, so ist diese Entscheidung weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des GG unvereinbar (vgl hierzu entsprechend BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 1 S 2 f; BVerfG SozR 3-2500 § 53 Nr. 3 S 16).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84

    Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95
    Der Gesetzgeber brauchte im Rahmen seines freien Ermessens unter den denkbaren und möglichen Lösungen nicht die gerechteste, vernünftigste und zweckmäßigste zu wählen, sofern - wie hier - ein sachgerechter Grund für die gesetzliche Regelung gegeben ist (vgl hierzu BVerfGE 55, 114, 128; 55, 72, 88; 71, 39, 58; 75, 382, 393).
  • BSG, 11.08.1992 - 1 RR 7/91

    Träger der Arbeitrentenversicherung - Haftpflichtversicherungsverträge -

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95
    Da die Beklagte somit Ermessenserwägungen iS der Alternativlosigkeit der gewählten Rechtsfolge (Ermessensreduktion) mitgeteilt hat, kann offenbleiben, ob - falls (wie hier) die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Verpflichtungsanordnung vorliegen - für die Festsetzung der Rechtsfolge nach § 89 Abs. 1 Satz 2 SGB IV aus dem Bescheid erkennbare Ermessenserwägungen notwendig sind (§ 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X; vgl im übrigen BSGE 71, 108 f = SozR 3-2400 § 69 Nr. 1 S 2; hierzu entsprechend Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht 1, 10. Aufl, S 376; eine Interventionspflicht wohl ablehnend: Stößner, Staatsaufsicht in der Sozialversicherung, 2. Aufl, S 45).
  • BSG, 08.04.1987 - 1 RR 4/86

    Beratung - Aufsichtsklage - Anfechtung einer Anordnung - Besoldungsrecht -

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 7/00 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Einsetzung eines Staatsbeauftragten -

    Das Erfordernis vorheriger Beratung gemäß § 89 Abs. 1 SGB IV (zu dessen Zweckrichtung vgl BSG SozR 3-5868 § 85 Nr. 1 S 6 mwN; Funk, VSSR 1990, 261, 266) gilt im Falle des § 79a SGB V nicht, wird vielmehr durch das Verfahren nach § 79a Abs. 2 Satz 1 SGB V ersetzt.
  • LSG Sachsen, 11.03.2020 - L 1 KA 21/18
    Die auf der ersten Stufe (§ 89 Abs. 1 Satz 1 SGB IV) vorgesehene Beratung ist von der Rechtsprechung als Ausdruck des Bemühens um eine partnerschaftliche Kooperation zwischen Selbstverwaltung und Aufsicht und als Teil einer geistigen Auseinandersetzung zwischen ernsthaft im Interesse der versicherten Bevölkerung um optimale Lösungen bemühten Partnern bezeichnet worden (BSG, Urteil vom 08.04.1987 - 1 RR 4/86 - juris Rn. 27; Urteil vom 06.10.1988 - 1 RR 7/86 - juris Rn. 41; Urteil vom 20.06.1990 - 1 RR 4/89 - juris Rn. 20; Urteil vom 20.06.1990 - 1 RR 5/88 - juris Rn. 27; Urteil vom 19.12.1995 - 4 RLw 2/95 - juris Rn. 37; Urteil vom 11.12.2003 - B 10 A 1/02 R - juris Rn. 25).

    Erforderlich ist vielmehr ein die individuellen und speziellen Verhältnisse des Versicherungsträgers berücksichtigender und entsprechend begründeter Hinweis darauf, dass und aus welchen Gründen gerade durch sein Handeln oder Unterlassen das Recht verletzt worden ist, und dem folgend eine Darlegung der dem Versicherungsträger möglichen Maßnahmen, mit welchen er in rechtlich zulässiger Weise die Rechtsverletzung beheben kann (BSG, Urteil vom 20.06.1990 - 1 RR 4/89 - juris Rn. 21; Urteil vom 19.12.1995 - 4 RLw 2/95 - juris Rn. 37; siehe auch Schüffner/Franck in: Sodan, Krankenversicherungsrecht, 3. Aufl., § 36 Rn. 91 ff.; Schütte-Geffers in: Kreikebohm, SGB IV, 3. Aufl., § 89 Rn. 8).

    Der Senat verkennt nicht, dass Hinweise vor allem der Art, wie für eine individuelle Beratung i.S.d. § 89 Abs. 1 Satz 1 SGB IV gefordert werden (BSG, Urteil vom 20.06.1990 - 1 RR 4/89 - juris Rn. 21; Urteil vom 19.12.1995 - 4 RLw 2/95 - juris Rn. 37), mittelbar-faktische Folgen haben können und sollen.

  • BSG, 17.04.2002 - B 10 LW 4/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Ehegatte eines

    Der erkennende Senat hatte bereits grundsätzlich auf den abschließenden Charakter des "Bündels von vorübergehenden und dauernden Befreiungsmöglichkeiten" hingewiesen und verdeutlicht, dass insbesondere kein Anlass besteht, die bestehenden Übergangsregelungen (dort des ASRG-ÄndG) noch zu erweitern (Senatsurteil vom 12. Februar 1998, SozR 3-5868 § 85 Nr. 2 S 9, 13 f mwN; bestätigt durch Urteil vom 19. Oktober 2000, SozR 3-5868 § 85 Nr. 3; siehe bereits das Urteil vom 19. Dezember 1995, SozR 3-5868 § 85 Nr. 1, "Kapitallebensversicherung", dort insbesondere S 3 f zur wortgetreuen Gesetzesauslegung).

    Die Versicherungsbefreiung knüpft hier an einen privatrechtlichen Lebensversicherungsvertrag mit einem (öffentlichen oder) privaten Versicherungsunternehmen und überlässt die Alterssicherung damit den Chancen und Risiken privatautonomer Rechtsgestaltung (vgl BSG vom 19. Dezember 1995, SozR 3-5868 § 85 Nr. 1 S 1, 5, zum Rechtsgedanken der Zuerkennung der individuellen Eigenverantwortung und eines Spielraumes für die private Eigeninitiative entsprechend dem freiheitlichen Charakter des sozialen Rechtsstaats).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1998 - L 11 KA 33/97

    Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Vorstandstätigkeit; Wahrnehmung

    Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen der Aufsichtsanordnung erfüllt und liegt eine Ermessensreduzierung auf Null vor, kann offen bleiben, ob ansonsten für die Festsetzung der Rechtsfolge nach § 89 Abs. 1 Satz 2 SGB IV weitere aus dem Bescheid erkennbare Ermessenserwägungen notwendig sind (vgl. BSG 19.12.1995 - 4 RLw 2/95 - SozR 3-5868 § 85 ALG Nr. 1 m.w.N.).

    Das BSG hat auf der Grundlage von § 89 SGB IV die von der Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung zu beachtenden formellen Kriterien in der Entscheidung vom 20.06.1990 - 1 RR 4/89 - (SGb 1991, 141) wie folgt herausgearbeitet (hierzu auch BSG vom 19.12.1995 - 4 RLw 2/95 - SozR 3-5868 § 85 ALG Nr. 1 und Senatsurteil vom 10.07.1991 - L 11 Ka 21/90 -):.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 11 B 32/98

    Zulässigkeit der Erhebung von Kosten für den vor Beginn einer Behandlung zu

    Ausfluß dieser Verpflichtung ist es, die KZVen und Vertragszahnärzte ordnungsgemäß, d.h. fehlerfrei, der Rechtslage entsprechend zu unterrichten und alles zu unterlassen, was Gesetzesverstöße der KZVen bzw. der Vertragzahnärzte fördern kann (hierzu auch BSG vom 19.12.1995 - 4 RLw 2/95 - in SozR 3 - 5868 § 85 ALG Nr. 1 zum Aufsichtsrecht gegenüber einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Selbstverwaltung im Bereich der Sozialversicherung).

    Vielmehr ist die Antragstellerin verpflichtet, die KZVen und Vertragszahnärzte fehlerfrei zu unterrichten (hierzu BSG vom 19.12.1995 - 4 RLw 2/95 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98

    Angebotspflicht von zum Kernbereich der vertragsärztlichen Praxis gehörenden

    Sie ist jedoch Inhalt des angefochtenen Bescheides insgesamt und ist daher auch zur Begründung der Verpflichtungsanordnung im übrigen mit heranzuziehen (BSG vom 19.12.1995 - 4 RlW 2/95 - SozR 3-5868 § 85 ALG Nr. 1).
  • SG Düsseldorf, 24.02.1999 - S 33 (25) KA 60/98

    Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsanordnung wegen Änderung eines

    Sie ist jedoch Inhalt des angefochtenen Bescheides insgesamt und ist daher auch zur Begründung der Verpflichtungsanordnung im übrigen mit heranzuziehen (BSG vom 19.12.1995 - 4 RlW 2/95 - SozR 3-5868 § 85 ALG Nr. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht